Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 18.06.2013

Rechtsprechung
   KG, 10.07.2015 - 9 U 1/13 Baul   

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https://dejure.org/2015,31425
KG, 10.07.2015 - 9 U 1/13 Baul (https://dejure.org/2015,31425)
KG, Entscheidung vom 10.07.2015 - 9 U 1/13 Baul (https://dejure.org/2015,31425)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 9 U 1/13 Baul (https://dejure.org/2015,31425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 3 BauGB, § 43 Abs 3 S 2 BauGB, § 95 Abs 2 Nr 7 BauGB, Art 14 Abs 1 S 2 GG
    Baulandsache: Entschädigungsanspruch bei Wegfall einer planungsrechtlich zulässigen baulichen Nutzung durch eine planungsrechtliche Änderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Entschädigung bei Entfallen einer planungsrechtlich zulässigen baulichen Nutzung aufgrund einer planungsrechtlichen Änderung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 43 Abs. 3 Satz 2, § 95
    Verkehrswert des Grundstücks am sog. Bewertungsstichtag als Bemessungsgrundlage der Entschädigung bei sog. isolierter eigentumsverdrängenden Planung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Planungsrechtliche Änderung, wertmindernder Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Entschädigung bei Entfallen einer planungsrechtlich zulässigen baulichen Nutzung aufgrund einer planungsrechtlichen Änderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Entschädigung bei Wegfall der Nutzungsmöglichkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung bei Wegfall der Nutzungsmöglichkeit

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Änderung eines Bebauungsplans: Keine Entschädigungspflicht für den Wegfall einer bloßen Nutzungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung bei Wegfall der Nutzungsmöglichkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Änderung eines Bebauungsplans: Keine Entschädigungspflicht für den Wegfall einer bloßen Nutzungsmöglichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsmöglichkeit weggefallen: Höhe der Entschädigung? (IBR 2016, 117)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2016, 136
  • BauR 2016, 306
  • ZfBR 2016, 150
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus KG, 10.07.2015 - 9 U 1/13
    Eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB dahin, dass die Vorschrift bei sog. isolierten eigentumsentziehenden Eingriffen nicht anzuwenden sei, ist im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014, 1 BvR 2142/11, BVerfGE 138, 64, nicht zulässig.

    Sie widerspricht jedenfalls dem in den Gesetzesmaterialien erkennbar gewordenen Willen des Gesetzgebers, nämlich durch eine Beschränkung des vermögensrechtlichen Schutzes der planungsrechtlich zulässigen Nutzung auf sieben Jahre die städtebauliche Entwicklung insbesondere auch dadurch zu fördern, dass städtebaulich notwendige Änderungen baurechtlich zulässiger Nutzungen nicht an Entschädigungsforderungen aus einer unbefristeten vermögensrechtlichen Plangewährleistung scheitern (vgl. eingehend BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris Rn. 93 bis 96; BRAK, Stellungnahme Nr. 17, Juli 2013, zu dem vorgenannten Verfassungsbeschwerdeverfahren, Seite 11 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 7/2496 S. 29, 55 f.).

    Denn eine solche Auslegung, die den sich in den Vorschriften erkennbar ausdrückenden gesetzgeberischen Willen übergehen würde, wäre, wie das Bundesverfassungsgericht nunmehr mit Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - in einem die genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffenden Fall festgestellt hat, unvertretbar.

    Vielmehr wäre, wenn von der Verfassungswidrigkeit der anzuwendenden Vorschriften auszugehen wäre, die Vorlage des Rechtsstreit im Wege der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG geboten, um eine Verletzung der Beteiligten zu 3) in dem auch sie schützenden Verfahrensgrundrecht auf Beachtung des gesetzlichen Richters - hier des Bundesverfassungsgerichts - zu gewährleisten (vgl. ausführlich BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - juris Rn. 64 ff.).

    Vielmehr ist der Senat, wie auch der 4. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Äußerung vom 17. Mai 2013 zu einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2013 in dem vorgenannten Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2142/11 (Anlage 2 zur Berufungsbegründung der Beteiligten zu 3); vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - juris Rn. 44 f.) der Auffassung, dass es sich bei der Regelung des § 42 Abs. 3 BauGB um eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handelt mit der Folge, dass ein Entzug der planungsrechtlich zulässig gewesenen Nutzung eines Grundstücks etwa durch Änderung eines Bebauungsplans nach Ablauf von sieben Jahren keinen entschädigungspflichtigen Entzug einer als Eigentum geschützten Rechtsposition darstellt.

    Die Revision war gemäß § 221 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil nach dem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entschädigung bei "isolierter eigentumsverdrängender Planung" aufhebenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (Nr. 1) und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (Nr. 2).

  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks bei sog. eigentumsverdrängender

    Auszug aus KG, 10.07.2015 - 9 U 1/13
    Die Vorschriften können auch nicht, wie das Landgericht im Anschluss an eine entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. Juli 2007 - III ZR 305/06 -, juris Rn. 13 m.w.N.; std. Rspr.) meint, aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung unangewendet bleiben.
  • BGH, 07.07.2016 - III ZR 28/15

    Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der

    Das Berufungsgericht ist weiter zu Recht davon ausgegangen, dass die Siebenjahresfrist des § 42 Abs. 2 und 3 BauGB auch in dem hier gegebenen Fall der fremdnützigen Umplanung Anwendung finden kann, das heißt wenn das Grundstück nach der neuen Planung nicht mehr den privaten Zwecken des Eigentümers, sondern nur noch fremden, insbesondere öffentlichen Zwecken dienen darf (KG, ZfBR 2016, 150, 152; offenlassend Senat, Urteil vom 6. Mai 1999 aaO S. 326).

    (2) Dessen ungeachtet erscheint es in den Fällen der "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung zumindest auch vertretbar, aufgrund des Fehlens einer privaten Investition in das Grundstück kein nach Art. 14 Abs. 1 GG schutzwürdiges Äquivalent eigener Leistung für die auf staatlicher Planung beruhende Wertsteigerung des Grundstücks anzuerkennen (auf das Äquivalent eigener Leistung abstellend BVerfG, NVwZ 2010 aaO Rn. 45; vgl. auch Breuer, DÖV 1978, 189, 191; ähnlich auch KG, ZfBR 2016, 150, 153) und damit eine Entschädigung als ausreichend zu erachten, welche auf den Wert der ausgeübten Nutzung beschränkt ist.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.2013 - I-9 U 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28297
OLG Hamm, 18.06.2013 - I-9 U 1/13 (https://dejure.org/2013,28297)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2013 - I-9 U 1/13 (https://dejure.org/2013,28297)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - I-9 U 1/13 (https://dejure.org/2013,28297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Inlineskater, Begegnungsunfall, Haftungsverteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Inlineskater, Begegnungsunfall mit Kraftfahrzeug im Kurvenbereich außerhalb geschlossener Ortschaften

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung bei Begegnungsunfall zwischen Inlineskater und Kraftfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision einer außerhalb geschlossener Ortschaften am linken Fahrbahnrand vor einer Linkskurve fahrenden Inlineskaterin mit einem in der Kurve entgegen kommenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    §§ 7, 9 StVG, § 24 Abs. 1 Satz 2 StVO, § 254 BGB
    Haftungsverteilung bei Kollision einer außerhalb geschlossener Ortschaften am linken Fahrbahnrand vor einer Linkskurve fahrenden Inlineskaterin mit einem in der Kurve entgegen kommenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Inlineskater: Verkehrsunfall mit einem PKW bei Unachtsamkeit des Inlineskaters

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Inlineskaten auf der Gegenfahrbahn - Zusammenstoß - 75 : 25

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inlineskaten auf der Gegenfahrbahn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Inlineskaten auf der Gegenfahrbahn - 75 % Mitverschulden nach Unfall

  • lto.de (Kurzinformation)

    Inlineskaten - In der Spur bleiben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inlineskaten auf Gegenfahrbahn

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Gefährliches Inlineskaten auf der Gegenfahrbahn - 75 % Eigenverschulden nach Unfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerorts mittig gegen den Verkehr laufende Inlineskaterin trägt Hauptverantwortung für Unfall mit Pkw

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    75 Prozent Eigenverschulden bei Unfall nach gefährlichem Inlineskaten auf der Gegenfahrbahn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Inlineskaten - Leichtsinnige Skaterin stößt in einer Kurve mit einem Auto zusammen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grob verkehrswidriges Verhalten eines Inlineskaters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außerorts mittig gegen den Verkehr laufende Inlineskaterin trägt Hauptverantwortung für Unfall mit Pkw

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Inlineskaten auf der Gegenfahrbahn - Eigenverschulden bei Verkehrsunfall

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht - Inlineskater aufgepasst!

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Für Inlineskater gelten Vorschriften des Fußgängerverkehrs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Inlinerskater auf der Gegenfahrbahn: Überwiegendes Eigenverschulden bei Unfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inlineskaterin trifft 75 % Eigenverschulden an Unfall nach gefährlichem Skaten auf der Gegenfahrbahn - Für Inlineskater gelten Vorschriften des Fußgängerverkehrs

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Wegen Eigenverschuldens: Inlineskaterin muss 3/4 des Schadens selbst tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 411
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00

    Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2013 - 9 U 1/13
    Das war ihr im Bereich der aus ihrer Sicht langgezogenen und schlecht einsehbaren Linkskurve mit Blick auf ihre in Bezug auf den entgegenkommenden Verkehr bestehenden Pflichten aus § 1 Abs. 2 StVO nicht erlaubt (vgl. die der Entscheidung BGH BeckRS 2002, 30247598 zugrunde liegende in etwa gleich gelagerte Konstellation).
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