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   OLG Hamm, 08.11.2019 - I-9 U 10/19   

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https://dejure.org/2019,48684
OLG Hamm, 08.11.2019 - I-9 U 10/19 (https://dejure.org/2019,48684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2019 - I-9 U 10/19 (https://dejure.org/2019,48684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2019 - I-9 U 10/19 (https://dejure.org/2019,48684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erstunfall, Zweitunfall, Haftungseinheit

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung des Normaltarifes mit Mischmodell / Frackeliste -> kein Eigenersparnisabzug bei klassenkleinerer... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Mittelwert ...

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Haftung bei Erst- und Zweitunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1
    Erstunfall; Zweitunfall; Haftungseinheit

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Zweitunfall aufgrund von Kfz-Teilen auf der Fahrbahn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1006
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
    Diese Mietwagenkosten sind indes unter Berücksichtigung der Grundsätze der diesbezüglichen ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18.03.2016 - I-9 U 142/15, veröffentlicht etwa MDR 2016, 516, vgl. dort Rn. 13 ff. bei juris), der sich jüngst auch das OLG Düsseldorf angeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2019, 731), hat nur i.H. von 608, 79 EUR ersatzfähig.

    Auf Grundlage der danach auch hier maßgebenden sog. "Fracke-Lösung" (vgl. zur konkreten Vorgehensweise bei der entsprechenden Schätzung nochmals das o.g. Senatsurteil vom 18.03.2016, MDR 2016, 516, dort Rn. 24 f. bei juris) - und bei Zugrundelegung einer ersatzfähigen Anmietdauer von unstreitig 12 Tagen - ergeben sich auf Basis der Erhebungen von Schwacke und Fraunhofer für 2017 für den zu schätzenden angemessenen Normaltarif folgende Werte:Wert laut Schwacke 2017 (für den hier maßgebenden tatsächlichen Anmietort im PLZ-Bereich ###) für die hier maßgebende Fahrzeugklasse 5 incl.

  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
    Hinsichtlich dieser gesetzten Erstursache für den streitgegenständlichen Unfall unter Beteiligung des Klägers sind - im Außenverhältnis zum Kläger - der Beklagte zu 1) und der Zeuge und jetzige Streithelfer T als bei der gebotenen Gesamtschau mit einer Gesamtquote zu berücksichtigende Haftungseinheit anzusehen (vgl. dazu allgemein nur BGHZ 54, 283, dort Rn. 5 ff. bei juris; BGH, NJW 1996, 2023, dort Rn. 19 bei juris; BGH, NJW 1996, 2646, dort Rn. 16 ff. bei juris; ferner Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 2, Rn. 30 sowie Hentschel/König, a.,a.O., § 9 StVG, Rn. 19, jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
    Diese Mietwagenkosten sind indes unter Berücksichtigung der Grundsätze der diesbezüglichen ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18.03.2016 - I-9 U 142/15, veröffentlicht etwa MDR 2016, 516, vgl. dort Rn. 13 ff. bei juris), der sich jüngst auch das OLG Düsseldorf angeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2019, 731), hat nur i.H. von 608, 79 EUR ersatzfähig.
  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95

    Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
    Hinsichtlich dieser gesetzten Erstursache für den streitgegenständlichen Unfall unter Beteiligung des Klägers sind - im Außenverhältnis zum Kläger - der Beklagte zu 1) und der Zeuge und jetzige Streithelfer T als bei der gebotenen Gesamtschau mit einer Gesamtquote zu berücksichtigende Haftungseinheit anzusehen (vgl. dazu allgemein nur BGHZ 54, 283, dort Rn. 5 ff. bei juris; BGH, NJW 1996, 2023, dort Rn. 19 bei juris; BGH, NJW 1996, 2646, dort Rn. 16 ff. bei juris; ferner Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 2, Rn. 30 sowie Hentschel/König, a.,a.O., § 9 StVG, Rn. 19, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
    Eine Mehrfachquotenbildung mit kombinierter Gesamt- und Einzelabwägung (vgl. dazu allgemein BGH, NJW 2006, 896, dort Rn. 12 f.; ferner Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kapo. 2, Rn. 25 f. und 30 sowie Hentschel/König, a.,a.O., § 9 StVG, Rn. 18 f., jeweils m. w. Nachw.) ist im hier gegebenen Fall einer Haftungseinheit von vornherein nicht veranlasst.
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nämlich nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken; die Anwendung der Listen durch den Tatrichter begegnet also nur dann Bedenken, wenn die Parteien deutlich günstigere bzw. ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der tatsächlichen Anmietung, der - wie hier - von Wohn- und Unfallort verschieden sein kann - aufzeigen (vgl. dazu allgemein neben der o.g. Senatsentscheidung nur BGH, MDR 2011, 481, dort Rn. 7 f. bei juris, und MDR 2013, 334, Rn. 11 bei juris; OLG Düsseldorf, MDR 2015, 454, Rn. 22 bei juris; OLG München, MRW 2017, 7, Rn. 13 bei juris; Freymann/Rüßmann in jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 249 BGB, Rn. 192 f. m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nämlich nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken; die Anwendung der Listen durch den Tatrichter begegnet also nur dann Bedenken, wenn die Parteien deutlich günstigere bzw. ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der tatsächlichen Anmietung, der - wie hier - von Wohn- und Unfallort verschieden sein kann - aufzeigen (vgl. dazu allgemein neben der o.g. Senatsentscheidung nur BGH, MDR 2011, 481, dort Rn. 7 f. bei juris, und MDR 2013, 334, Rn. 11 bei juris; OLG Düsseldorf, MDR 2015, 454, Rn. 22 bei juris; OLG München, MRW 2017, 7, Rn. 13 bei juris; Freymann/Rüßmann in jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 249 BGB, Rn. 192 f. m. w. Nachw.).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
    Hinsichtlich dieser gesetzten Erstursache für den streitgegenständlichen Unfall unter Beteiligung des Klägers sind - im Außenverhältnis zum Kläger - der Beklagte zu 1) und der Zeuge und jetzige Streithelfer T als bei der gebotenen Gesamtschau mit einer Gesamtquote zu berücksichtigende Haftungseinheit anzusehen (vgl. dazu allgemein nur BGHZ 54, 283, dort Rn. 5 ff. bei juris; BGH, NJW 1996, 2023, dort Rn. 19 bei juris; BGH, NJW 1996, 2646, dort Rn. 16 ff. bei juris; ferner Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 2, Rn. 30 sowie Hentschel/König, a.,a.O., § 9 StVG, Rn. 19, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19
    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nämlich nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken; die Anwendung der Listen durch den Tatrichter begegnet also nur dann Bedenken, wenn die Parteien deutlich günstigere bzw. ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der tatsächlichen Anmietung, der - wie hier - von Wohn- und Unfallort verschieden sein kann - aufzeigen (vgl. dazu allgemein neben der o.g. Senatsentscheidung nur BGH, MDR 2011, 481, dort Rn. 7 f. bei juris, und MDR 2013, 334, Rn. 11 bei juris; OLG Düsseldorf, MDR 2015, 454, Rn. 22 bei juris; OLG München, MRW 2017, 7, Rn. 13 bei juris; Freymann/Rüßmann in jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 249 BGB, Rn. 192 f. m. w. Nachw.).
  • OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unfallbedingt mitten

    Dieser Verkehrsverstoß ist auch hier, d.h. in Bezug auf den Zweitunfall, zu berücksichtigen (vgl. insofern u.a. Senat, Urteile vom 27.09.2001 - 14 U 23/01 -, juris; vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, juris; und vom 26. Februar 2020 - 14 U 169/19 -, nicht veröffentlicht; OLG Hamm, Urteil vom 08. November 2019 - I-9 U 10/19 -, juris).
  • OLG Hamm, 27.11.2020 - 7 U 24/19

    Kettenauffahrunfall; Haftungseinheit; innerstädtischer Kollonenverkehr

    Eine Haftungseinheit im Sinne der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 16.4.1996 - VI ZR 79/95, r+s 1996, 261; vgl. auch OLG Hamm Urt. v. 8.11.2019 - 9 U 10/19, r+s 2020, 170) kommt bei einem sogenannten Kettenauffahrunfall zwischen dem ersten Fahrzeug, auf das aufgefahren wird, und dem zweiten Fahrzeug, das auffährt und auf das wiederum aufgefahren wird, nicht in Betracht, wenn der Kettenauffahrunfall entweder durch einen Verstoß des ersten Fahrzeugführers gegen die Sorgfaltsanforderungen beim Abbiegen oder durch einen Verstoß des zweiten Fahrzeugführers gegen das Abstandsgebot verursacht worden ist.

    Sind die Verantwortungsbeiträge der an dem Erstunfall Beteiligten nicht identisch und verschmelzen sie nicht zu einem einheitlichen Tatbeitrag miteinander, bevor es zu dem Zweitunfall kam (so aktuell OLG Hamm, Urteil vom 08. November 2019 - I-9 U 10/19 -, juris für den Fall, dass bei einem Erstunfall KFZ-Teile auf die Fahrbahn gelangen, die als Zweitunfall von einem nachfolgenden Kraftfahrer überfahren werden), stehen die Verantwortungsbeiträge der Beteiligten des Erstunfalls im Verhältnis zu dem des Geschädigten des Zweitunfalls selbständig nebeneinander; es ist nämlich eine Gefahrenaddition (Gefahrerhöhung) eingetreten (vgl. hierzu Lemcke, r + s 2009, 45, beck-online).

  • OLG Dresden, 12.06.2020 - 4 U 2796/19
    Der Senat schließt sich der im Vordringen befindlichen Ansicht an, nach der die Vor- und Nachteile durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke- und Fraunhofer Liste ermittelten Werte, angemessen ausgeglichen werden können (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014 - 1 U 165/11 - juris; OLG Dresden, Urteil vom 30.12.2015 - 1 U 304/15 - nicht veröffentlicht; OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2019 - 8 U 113/19 - nicht veröffentlicht; OLG Dresden, Urteil vom 02.03.2016 - 13 U 1558/15 - nicht veröffentlicht; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2019 - 1 U 108/18 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2019 - 9 U 10/19 - juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.11.2019 - 7 U 39/19 - juris; OLG Celle, Urteil vom 13.04.2016 - 14 U 127/15 - juris; KG Berlin Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13 - juris; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12 - juris).
  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 56/21

    Gefährdungshaftung; bei dem Betrieb; Betriebsgefahr; Erstschädiger;

    Wenn ein dem ersten nachfolgendes zweites schadenstiftendes Ereignis zu einer Verschlimmerung eines auf dem ersten Unfall beruhenden Schadens führt, geht die Schadensersatzpflicht des für den zweiten Unfall Verantwortlichen (als Gesamtschuldner) neben dem für den ersten Unfall Haftenden auf den Gesamtschaden ( OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2019 - 9 U 10/19 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 1959 - 2 U 58/59 , juris).
  • OLG Stuttgart, 02.08.2019 - 20 U 44/18

    Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht gedeckter Ausschüttungen durch

    In diesem Zusammenhang werde auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 13.03.2019 (9 U 10/19; Anlage BE 4; GA II 145 ff.) verwiesen, welcher "in einem Parallel-Rechtsstreit" ergangen sei.

    Soweit das Oberlandesgericht Celle mit in seinem seitens des Klägers zitierten Hinweisbeschluss vom 04.03.2019 (9 U 10/19; Anlage BE 4; GA II 145 ff.) gegenläufig entschieden hat, war dort ausgeführt worden, dass Vortrag des Insolvenzverwalters zu den Kommanditistenzahlungen nicht erforderlich sei, weil es unstreitig sei, dass die aktuelle Masse nicht zur Befriedigung der Insolvenzforderungen ausreiche.

  • OLG Hamm, 17.05.2022 - 7 U 68/21

    Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall auf einer Bundesautobahn im

    Der Anspruch auf Zahlung einer Unkostenpauschale besteht gemäß §§ 249 BGB, 287 Abs. 1 ZPO pauschal in geltend gemachter Höhe von 25, 00 EUR (vgl. OLG Hamm Urt. v. 8.11.2019 - 9 U 10/19, Rn. 31, juris).
  • AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 79/21

    Mietwagenkosten, Anwendbarkeit der Rechtsprechung zum Werkstatt- und

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - Az. 9 U 142/15, juris, m.w.N.; bestätigt durch OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2019 - 9 U 10/19, juris).
  • AG Siegen, 22.09.2021 - 14 C 774/20

    Mietwagenkosten, Anwendbarkeit der Rechtsprechung zum Werkstatt- und

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - Az. 9 U 142/15, juris, m.w.N.; bestätigt durch OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2019 - 9 U 10/19, juris).
  • AG Erfurt, 19.07.2023 - 5 C 1742/19

    Kettenauffahrunfall auf BAB: Anscheinsbeweis gegen Auffahrende

    Das unterschiedliche Gewicht der Verantwortungsbeiträge der Schädiger wäre allein im Innenverhältnis der jeweiligen Haftungseinheiten (Beklagter zu 1./2. einerseits und Beklagte zu 3./4. andererseits) zu berücksichtigen und ggf. zu klären (vgl. zu allem: BGH NJW 2006, S. 896 sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2017, Az.: 1 U 33/16; ferner: OLG Hamm RuS 2020, S. 170).
  • AG Remscheid, 12.05.2023 - 20 C 252/22
    Angemerkt sei an dieser Stelle, dass auch andere Oberlandesgerichte bei vergleichbaren Konstellationen von derselben Möglichkeit einer Schadenschätzung nach 8 287 ZPO ausgehen, um die Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten zu ermitteln (vgl. auch OLG Schleswig, Urteilt vom 28.11.2019 - 7 U 39/19; OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - 9 U 142/15; OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2019 - 9 U 10/19 jeweils m.w.N.).
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