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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09   

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OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09 (https://dejure.org/2009,7007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2009 - 9 U 11/09 (https://dejure.org/2009,7007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2009 - 9 U 11/09 (https://dejure.org/2009,7007)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Tierhalterhaftung: Idealvereine sind nicht begünstigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung nach Unfall bei therapeutischem Reiten

  • arzthaftung-aktuell.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung nach Unfall bei therapeutischem Reiten

  • pferdekenner.de (Kurzinformation)

    Reitunfälle beim therapeutischen Reiten!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93

    Haftungsfreistellung für den Tierhalter: Einsatz von Pony durch einen Idealverein

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09
    Das Landgericht hat sie in Anlehnung an das Urteil des OLG Frankfurt in VersR 1995, 1362 angenommen, weil der Beklagte zu 2) S2 zu seinem "Beruf", nämlich zur Verfolgung seines satzungsgemäßen Zwecks, therapeutisches Reiten anzubieten, eingesetzt habe.

    Das Gericht lässt die Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO für den Beklagten zu 2) zu, weil die Rechtssache mit der Frage der Entlastungsmöglichkeit des § 833 S. 2 BGB für einen Idealverein, der seine Pferde - ohne Gewinnerzielungsabsicht -zur Verfolgung seiner als gemeinnützig anerkannten, satzungsmäßigen Zwecke hält, grundsätzliche Bedeutung hat und der Senat mit dem vorliegenden Urteil in dieser Frage von der Auffassung des OLG Frankfurt in dessen Entscheidung vom 14.06.1994 (14 U 20/93) abweicht.

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80

    Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09
    Die Pferde werden dadurch, dass die Haftung auf den Verein verlagert ist, nicht zu Nutztieren i. S. des § 833 S. 2 BGB; BGH NJW 1982, 763; Staudinger- Eberl-Borges, BGB 2008, Rz. 125 zu § 833. Es reicht entgegen OLG Celle und OLG Frankfurt a. a. O. nicht schon, dass ein Verein die Tiere zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke einsetzt, sondern es kommt darauf an, ob diese Zwecke der Einnahmenerzielung dienen.
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 275/85

    Vermietung von Reitpferden

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09
    Erforderlich ist dafür vielmehr, dass der Halter das Pferd nicht (nur) zur Ausübung des Reitsports nutzt, sondern seine hauptsächliche Zweckbestimmung dem Erwerb dient; BGH NJW 1986, 2501/2, Wagner in MüKo, 5. Aufl. Rz. 42 zu § 833 BGB.
  • OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 128/05

    Tierhalterhaftung: Kein Haftungsausschluss für nebenberufliche Reitlehrerin; kein

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09
    Ob, wie das OLG Frankfurt in der im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung in OLGR 2006, 342 meint, die im Gesetz bezeichneten, die Entlastungsmöglichkeit eröffnenden Tierhaltungszwecke sämtlich ein gewisses wirtschaftliches "Darauf-Angewiesensein" voraussetzen und Zweck der Haftungserleichterung der Schutz der Personen ist, die ihren Lebensunterhalt wenigstens zu einem erheblichen Anteil aus der Tierhaltung erwirtschaften, kann dahinstehen.
  • OLG Celle, 01.03.1972 - 9 U 56/71
    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09
    Dem Ausgangspunkt des OLG Frankfurt kann gefolgt werden: Ist eine juristische Person Tierhalter, so treten grundsätzlich an die Stelle des Berufes die Aufgaben, die für die juristische Person durch ihre Zweckbestimmung gegeben sind; so schon OLG Celle VersR 1972, 469.
  • RG, 27.04.1911 - IV 437/10

    Tierhalterhaftung in bezug auf Armeepferde

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09
    Beruf i. S. d. § 833 S. 2 BGB ist - selbst ohne wirtschaftliches Angewiesensein auf seine Ausübung - eine fortdauernde, selbstgewählte und den Lebenszweck eines Menschen bildende Tätigkeit; vgl. Staudinger/Eberl-Borges, BGB 2008, Rz. 127 zu § 833 unter Verweis auf RGZ 76, 225/7.
  • BGH, 16.03.1982 - VI ZR 209/80

    Tierhalterhaftung gegenüber einer minderjährigen Reitschülerin; DM 17000

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09
    Dass die von einem Verein gehaltenen Pferde als grundsätzlich Luxustiere auch einem erwerbswirtschaftlichen Nebenzweck dienten, hat indes schon der Bundesgerichtshof ausdrücklich entgegen dem OLG Celle nicht als ausreichend zur Eröffnung der Entlastungsmöglichkeit angesehen; so BGH NJW 1982, 1589.
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2023 - 3 U 7/23

    Ermittlung des Haushaltsführungsschadens infolge eines Verkehrsunfalls

    Der Senat orientiert sich dabei an den Entscheidungen des KG Berlin (Beschluss vom 15. Januar 2015 - 29 U 18/14 -, juris, Lendenwirbelfraktur: 10.000,- ?), OLG Düsseldorf (Urteil vom 20. August 2007 - 1 U 172/06 -, juris, LWK-1-Vorderkantenfraktur: 8.000,- ?; Urteil vom 29. Juni 2001 - 22 U 204/00 -, juris, Deckplattenfraktur eines Lendenwirbels: 15.000,- DM), OLG Hamm (Urteil vom 22. September 2009 - 9 U 11/09 -, juris, Lendenwirbelkörperfraktur: 20.000,- ?; Urteil vom 24. September 2012 - 6 U 16/12 -, juris, Lendenwirbelsäulenverletzung: 8.000,- ?), OLG Saarbrücken (Urteil vom 31. Mai 2005 - 4 U 221/04 -, juris, Trümmerfraktur LWK 5: 12.500,- ? bei hälftiger Mithaftung), OLG Naumburg (Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 U 44/13 -, juris, Fraktur mehrerer Brustwirbelkörper: 18.500,- ?) und OLG Köln (Urteil vom 9. Januar 2008 - 11 U 40/07 -, juris, Brustwirbelkörperfraktur: 24.000,- ?).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14

    Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug

    Tierhalter im Sinne des Tierschutzgesetzes können vielmehr auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 22.09.2009 - 9 U 11/09 -, juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 13.10.2008 - 1 U 2/08 -, juris; zum Unionsrecht: Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 v. 17.07.2000, ABl.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - I-9 U 11/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11924
OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - I-9 U 11/09 (https://dejure.org/2009,11924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2009 - I-9 U 11/09 (https://dejure.org/2009,11924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2009 - I-9 U 11/09 (https://dejure.org/2009,11924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.05.1952 - II ZR 40/51

    Ausschließung des alleinigen Komplementärs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09
    Die vom Beklagten begangene Verfehlung wiegt auch derart schwer, dass nach der gebotenen Abwägung aller Umstände (vgl. BGHZ 6, 113, 117; BGHZ 18, 350, 361; BGH NJW 1961, 1767, 1768; BGH DB 1971, 140) mildere Mittel als der Ausschluss des Beklagten aus der W... N...-K... GmbH & Co. KG nicht in Betracht kommen.

    Bei dieser Sachlage ist die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien für eine künftige Zusammenarbeit in der W... N...-K... GmbH & Co. KG nachhaltig und irreparabel zerstört (vgl. hierzu BGHZ 6, 113, 116 f.; BGH NJW 1999, 2820, 2821), so dass den Klägern eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses - zumal in einer nur aus zwei natürlichen Personen gebildeten, auf persönliche Mit- und Zusammenarbeit angelegten Rechtskonstellation - auf Dauer nicht mehr zugemutet werden kann.

  • LG Paderborn, 05.08.2008 - 7 O 29/08

    Recht zur Entnahme aus einer GmbH; Rückzahlung der Einspeisevergütungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09
    Das Landgericht Paderborn (7 O 29/08) hat die E... E... GmbH mit Urteil vom 05.08.2008 zur Rückzahlung der 201.142,34 EUR verurteilt (Bl. 365 ff GA).
  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59

    Ausschluß eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09
    Ein solcher Ausschlussgrund liegt namentlich dann vor, wenn ein Gesellschafter durch schuldhaftes Verhalten das bis dahin bestehende Vertrauen der Gesellschafter zueinander zerstört hat und wenn es den übrigen Gesellschaftern aus diesem Grunde nicht mehr möglich ist, mit ihm wie bisher vertrauensvoll zusammenzuarbeiten (vgl. BGHZ 31, 295, 304).
  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09
    Die vom Beklagten begangene Verfehlung wiegt auch derart schwer, dass nach der gebotenen Abwägung aller Umstände (vgl. BGHZ 6, 113, 117; BGHZ 18, 350, 361; BGH NJW 1961, 1767, 1768; BGH DB 1971, 140) mildere Mittel als der Ausschluss des Beklagten aus der W... N...-K... GmbH & Co. KG nicht in Betracht kommen.
  • BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98

    Ausschließung eines Kommanditisten aus der Kommanditgesellschaft wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09
    Bei dieser Sachlage ist die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien für eine künftige Zusammenarbeit in der W... N...-K... GmbH & Co. KG nachhaltig und irreparabel zerstört (vgl. hierzu BGHZ 6, 113, 116 f.; BGH NJW 1999, 2820, 2821), so dass den Klägern eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses - zumal in einer nur aus zwei natürlichen Personen gebildeten, auf persönliche Mit- und Zusammenarbeit angelegten Rechtskonstellation - auf Dauer nicht mehr zugemutet werden kann.
  • BGH, 03.07.1961 - II ZR 74/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09
    Die vom Beklagten begangene Verfehlung wiegt auch derart schwer, dass nach der gebotenen Abwägung aller Umstände (vgl. BGHZ 6, 113, 117; BGHZ 18, 350, 361; BGH NJW 1961, 1767, 1768; BGH DB 1971, 140) mildere Mittel als der Ausschluss des Beklagten aus der W... N...-K... GmbH & Co. KG nicht in Betracht kommen.
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 229/79

    Auflösungsklage und Ausschließungsklage bei GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09
    Zwar kann die Ausschließung aus einer Kommanditgesellschaft ausscheiden, wenn dem Ausschließungskläger selbst Pflichtwidrigkeiten anzulasten sind, die, wenn auch weniger schwer wiegend als die des anderen Gesellschafters, so erheblich sind, dass sie auch seine Ausschließung gerechtfertigt haben würden (vgl. BGH NJW 1981, 2302, 2303).
  • BGH, 12.11.1970 - VII ZR 34/69

    Sicherungsabtretung von Kundenforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09
    Die vom Beklagten begangene Verfehlung wiegt auch derart schwer, dass nach der gebotenen Abwägung aller Umstände (vgl. BGHZ 6, 113, 117; BGHZ 18, 350, 361; BGH NJW 1961, 1767, 1768; BGH DB 1971, 140) mildere Mittel als der Ausschluss des Beklagten aus der W... N...-K... GmbH & Co. KG nicht in Betracht kommen.
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