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   OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - I-9 U 150/10   

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https://dejure.org/2011,12993
OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - I-9 U 150/10 (https://dejure.org/2011,12993)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2011 - I-9 U 150/10 (https://dejure.org/2011,12993)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - I-9 U 150/10 (https://dejure.org/2011,12993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des verbundenen Geschäfts bei Finanzierung einer Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 358 Abs. 3 S. 1; BGB § 358 Abs. 3 S. 3
    Begriff des verbundenen Geschäfts bei Finanzierung einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Darlehensverträge ohne Widerrufbelehrung ungültig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 9 U 150/10
    Davon ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht auf Grund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank um die Finanzierung seiner Kapitalanlage ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte dem Interessenten zugleich mit den Beteiligungsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Vertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (vgl. BGH NJW 2003, 2821, 2822; BGH NJW 2003, 3200, 3201).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 9 U 150/10
    Ein wesentliches Indiz für ein plan- und konzeptionsmäßiges Zusammenwirken kann etwa darin bestehen, dass die Bank dem Vertreiber ihre hauseigenen Vertragsformulare überlässt und sich dadurch in die Vertriebsorganisation eingliedert (vgl. BGH NJW 2007, 3200, 3201).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 9 U 150/10
    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag, die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Darlehensgeber und Unternehmer sowie das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (vgl. BGH NJW 2010, 531, 533).
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