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   OLG Hamm, 23.06.2009 - I-9 U 192/08   

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https://dejure.org/2009,4087
OLG Hamm, 23.06.2009 - I-9 U 192/08 (https://dejure.org/2009,4087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2009 - I-9 U 192/08 (https://dejure.org/2009,4087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - I-9 U 192/08 (https://dejure.org/2009,4087)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sturz an nicht auffällig gekennzeichneter Stufe zwischen Hotelzimmer und Flur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich Gefahrenquellen in einem Vertragshotel; Berücksichtigung des Mitverschuldens des Reisenden

  • reise-recht-wiki.de

    Schadensersatz, Entschädigung und Schmerzensgeld wegen Reisemängel während Pauschalreise in der Schweiz bei Sturz älterer Reiseteilnehmer über Stufe im Hotel

  • Judicialis

    BGB § 651 f Abs. 1; ; BGB § 651 g; ; BGB § 249; ; BGB § 253; ; BGB § 254

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich Gefahrenquellen in einem Vertragshotel; Berücksichtigung des Mitverschuldens des Reisenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stufe zwischen Hotelzimmer und Flur - Verkehrssicherungspflichtverletzung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Stolperfalle im Hotelzimmer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Hotel gestürzt - Eine ungewöhnlich hohe Kante zwischen Flur und Hotelzimmer muss auffällig gekennzeichnet sein

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter haftet für ungesicherte Stufe im Hotel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung des Reiseveranstalters für Stolperfalle im Hotel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 129
  • MDR 2010, 137
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
    Ein solcher Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Reiseleistungen von derjenigen abweicht, welche beide Parteien bei Vertragsschluss vereinbart oder vorausgesetzt haben, und dadurch der Nutzen der Reise für den Reisenden beeinträchtigt wird (BGH NJW 2007, 2549; Palandt/Sprau, BGB, vor § 651c Rdn. 2).

    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (BGH NJW 2007, 2549; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14; NJW-RR 1993, 315).

  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
    Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle, ob das unter Vertrag genommene Hotel einen ausreichenden Sicherheitsstandard bietet (BGH NJW 2006, 3268, 3269; NJW 1988, 1380).

    Sie muss sich darüber hinaus das Verschulden des Hotelbetreibers, den die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht in erster Linie trifft (BGH NJW 2006, 3268, 3269), gemäß § 278 BGB zurechnen lassen.

  • OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (BGH NJW 2007, 2549; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14; NJW-RR 1993, 315).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
    Dass der Reisevertrag gegenüber nahen Angehörigen, die als Mitreisende bestimmungsgemäß mit den geschuldeten Reiseleistungen in Kontakt kommen, eine Schutzwirkung entfaltet, die ihnen eigene vertragliche Schadensersatzansprüche vermittelt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. BGHZ 77, 116; NJW 1983, 35; OLG Köln, RRa 2007, 65, 66).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
    Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle, ob das unter Vertrag genommene Hotel einen ausreichenden Sicherheitsstandard bietet (BGH NJW 2006, 3268, 3269; NJW 1988, 1380).
  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer Gefahrenstelle für den

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
    Diese im Rahmen der deliktischen Verkehrssicherungspflicht geltende Beweiserleichterung (vgl. BGH NJW 2005, 2454), gilt auch im Rahmen der vertraglichen Sonderbeziehung.
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 22/82

    Buchung einer Pauschalreise - Anspruchs auf Ersatz für vertane Urlaubszeit -

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
    Dass der Reisevertrag gegenüber nahen Angehörigen, die als Mitreisende bestimmungsgemäß mit den geschuldeten Reiseleistungen in Kontakt kommen, eine Schutzwirkung entfaltet, die ihnen eigene vertragliche Schadensersatzansprüche vermittelt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. BGHZ 77, 116; NJW 1983, 35; OLG Köln, RRa 2007, 65, 66).
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
    Dass der Reisevertrag gegenüber nahen Angehörigen, die als Mitreisende bestimmungsgemäß mit den geschuldeten Reiseleistungen in Kontakt kommen, eine Schutzwirkung entfaltet, die ihnen eigene vertragliche Schadensersatzansprüche vermittelt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. BGHZ 77, 116; NJW 1983, 35; OLG Köln, RRa 2007, 65, 66).
  • OLG Hamm, 17.01.2006 - 9 U 102/05

    Verkehrssicherungspflicht, Pflanzkübel, Hindernis, Straßenbeleuchtung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
    Für die Einordnung als abhilfebedürftige Gefahrenstelle kommt es nämlich auf die denkbar ungünstigsten Wahrnehmungsbedingungen an (Senat, NZV 2007, 576).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters: Sturz eines 5 1/2-jährigen

    Der von dem Zeugen T. geschlossene Reisevertrag entfaltet zugunsten der Klägerin, die als Mitreisende bestimmungsgemäß mit den geschuldeten Reiseleistungen in Kontakt gekommen ist, eine Schutzwirkung, die ihr einen eigenen vertraglichen Schmerzensgeldanspruch nach § 651f Abs. 1 BGB i.V. mit § 253 Abs. 2 BGB verschafft (BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VII ZR 22/82, juris Rn. 29; OLG Hamm, Urteil vom 23. Juni 2009 - I-9 U 192/08, juris Rn. 26; Staudinger/Ansgar Staudinger, BGB, § 651f [2016] Rn. 46; Staudinger/Gottfried Schiemann, BGB, § 254 [2005] Rn. 102).
  • OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12

    Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden

    In Anwendung dieser Grundsätze wurde in der Rechtsprechung ein Reisemangel bzw. eine Verkehrssicherungspflichtverletzung u. a. bejaht beim Sturz über eine aufgrund des glänzenden Steinbodens und des Lichteinfalls nur schwer erkennbare Stufe in der Eingangshalle eines kubanischen Hotels (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59 ff.), beim Sturz vom Balkon eines Hotels auf Gran Canaria infolge eines sich von der Brüstung lösenden Holzgeländers (BGHZ 103, 298 ff.) und beim Stolpern über eine 3, 7 bis 5, 4 cm hohe nicht auffällig kenntlich gemachte Stufe zwischen Flur und Hotelzimmer (OLG Hamm NJW-RR 2010, 129 ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 10 U 222/11

    Anlageberatung: Verletzung von Beratungspflichten bei Kauf von Anteilen an

    Der Klageantrag zu 4. auf Feststellung des Annahmeverzugs ist bei der Bemessung des Streitwerts nicht zu berücksichtigen (BGH, NJW-RR 2010, 129), weil es sich bei der Frage des Annahmeverzugs lediglich um ein rechtlich unselbstständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung handelt, die mit dieser wirtschaftlich identisch ist.
  • AG Nettetal, 28.08.2014 - 19 C 26/14
    Mithin war den Klägern, die hier insgesamt als Gesamtgläubiger den Ersatzanspruch geltend machen können (vergleiche hierzu OLG Hamm NJW-RR 2010, 129) ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1221, 60 Euro zuzusprechen.
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