Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.12.2014 - I-9 U 73/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Unerwünschte E-Mail, Gewerbebetrieb, Wiederholungsgefahr
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unerwünschte E-Mail, Gewerbebetrieb, Wiederholungsgefahr
- webshoprecht.de
Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für die Wiederholungsgefahr bei unerwünschter E-Mail Werbung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Beweislast bei unverlangter E-Mail-Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerlegung der Wiederholungsgefahr bei unerwünschter E-Mail-Werbung; Streitwert eines Antrags auf Unterlassung unerwünschter E-Mail-Werbung
- online-und-recht.de
Fehlende Aktiv-Legitimation bei Spam-Abmahnung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unerwünschte E-Mail; Gewerbebetrieb; Wiederholungsgefahr
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004 Abs. 1 ; ZPO § 3
Widerlegung der Wiederholungsgefahr bei unerwünschter E-Mail-Werbung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zur Wiederholungsgefahr bei E-Mail Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beweislast für Mail-Account-Inhaber liegt beim Spam-Abmahner
Verfahrensgang
- LG Hagen - 2 O 477/13
- OLG Hamm, 09.12.2014 - I-9 U 73/14
Papierfundstellen
- MMR 2015, 203
- K&R 2015, 211
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 22.12.2016 - 6 W 1579/16
Streitwertfestsetzung - Unerwünschte Werbe-E-Mails
Das maßgebliche Interesse des Klägers/Antragstellers, der sich gegen die Zusendung von E-Mail-Werbung richtet, wird in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich bewertet (vgl. z.B. BGH, Beschl. v 30.11.2014 - VI ZR 65/04, juris: EUR 3.000,- betreffend die Zusendung einer E-Mail-Werbung an einen Rechtsanwalt durch einen Möbelhändler; Beschluss vom 20.5.2009 -1 ZR 218/07 - E-Mail-Werbung II: EUR 6.000,- (ohne Begründung); KG, Beschluss vom 9.8.2013 - 5 W 187/13, Magazindienst 2016, 43: EUR 7.500,- wenn die Zusendung von besonderer oder beruflicher Bedeutung (also nicht nur rein privat) ist; OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2013 - 9 W 23/13, MDR 2013, 999: EUR 4.000,-; Beschluss vom 17.10.2013 - 6 U 95/13, juris: EUR 100,- in einem besonderen Fall; Beschluss vom 9.12.2014 - 9 U 73/14, WRP 2015, 377: EUR 1.000,- bei einmaliger Zusendung einer E-Mail an einen Gewerbebetrieb; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.1.2008 - 6 W121/07, GRUR-RR 2008, 262: EUR 500,-). - LG Detmold, 12.09.2016 - 10 S 30/16
Unterlassungsanspruch wegen unaufgeforderter Übersendung von Werbe-E-mails
Im Weiteren werden beide Parteien - auch unter Berücksichtigung der Streitwertbeschwerde der Beklagten - darauf hingewiesen, dass der vom Amtsgericht angesetzte Streitwert von 1.000 EUR vorliegend gerechtfertigt sein dürfte (vergleiche insoweit OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2014 - 9 U 73/14, juris).