Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.2014 - I-9 U 73/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41621
OLG Hamm, 09.12.2014 - I-9 U 73/14 (https://dejure.org/2014,41621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2014 - I-9 U 73/14 (https://dejure.org/2014,41621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - I-9 U 73/14 (https://dejure.org/2014,41621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,41621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Beweislast bei unverlangter E-Mail-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegung der Wiederholungsgefahr bei unerwünschter E-Mail-Werbung; Streitwert eines Antrags auf Unterlassung unerwünschter E-Mail-Werbung

  • online-und-recht.de

    Fehlende Aktiv-Legitimation bei Spam-Abmahnung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerwünschte E-Mail; Gewerbebetrieb; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004 Abs. 1 ; ZPO § 3
    Widerlegung der Wiederholungsgefahr bei unerwünschter E-Mail-Werbung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Wiederholungsgefahr bei E-Mail Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast für Mail-Account-Inhaber liegt beim Spam-Abmahner

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 2 O 477/13
  • OLG Hamm, 09.12.2014 - I-9 U 73/14

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 203
  • K&R 2015, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 22.12.2016 - 6 W 1579/16

    Streitwertfestsetzung - Unerwünschte Werbe-E-Mails

    Das maßgebliche Interesse des Klägers/Antragstellers, der sich gegen die Zusendung von E-Mail-Werbung richtet, wird in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich bewertet (vgl. z.B. BGH, Beschl. v 30.11.2014 - VI ZR 65/04, juris: EUR 3.000,- betreffend die Zusendung einer E-Mail-Werbung an einen Rechtsanwalt durch einen Möbelhändler; Beschluss vom 20.5.2009 -1 ZR 218/07 - E-Mail-Werbung II: EUR 6.000,- (ohne Begründung); KG, Beschluss vom 9.8.2013 - 5 W 187/13, Magazindienst 2016, 43: EUR 7.500,- wenn die Zusendung von besonderer oder beruflicher Bedeutung (also nicht nur rein privat) ist; OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2013 - 9 W 23/13, MDR 2013, 999: EUR 4.000,-; Beschluss vom 17.10.2013 - 6 U 95/13, juris: EUR 100,- in einem besonderen Fall; Beschluss vom 9.12.2014 - 9 U 73/14, WRP 2015, 377: EUR 1.000,- bei einmaliger Zusendung einer E-Mail an einen Gewerbebetrieb; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.1.2008 - 6 W121/07, GRUR-RR 2008, 262: EUR 500,-).
  • LG Detmold, 12.09.2016 - 10 S 30/16

    Unterlassungsanspruch wegen unaufgeforderter Übersendung von Werbe-E-mails

    Im Weiteren werden beide Parteien - auch unter Berücksichtigung der Streitwertbeschwerde der Beklagten - darauf hingewiesen, dass der vom Amtsgericht angesetzte Streitwert von 1.000 EUR vorliegend gerechtfertigt sein dürfte (vergleiche insoweit OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2014 - 9 U 73/14, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht