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   OLG Hamm, 08.04.2016 - I-9 U 79/15   

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https://dejure.org/2016,14773
OLG Hamm, 08.04.2016 - I-9 U 79/15 (https://dejure.org/2016,14773)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.2016 - I-9 U 79/15 (https://dejure.org/2016,14773)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 2016 - I-9 U 79/15 (https://dejure.org/2016,14773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schadens bei Vorschäden eines unfallbeschädigten PKW

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 249 Abs. 1
    Höhe des Schadens bei Vorschäden eines unfallbeschädigten PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz bei massivem Vorschaden des Unfallfahrzeugs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    (c) Noch weitergehend wurde verlangt, dass der konkrete Reparaturweg unter Angabe der einzelnen Reparaturschritte und der tatsächlich vorgenommenen Arbeiten darzulegen ist (siehe KG Berlin, Beschluss vom 12.11.2009 - 12 U 9/09, juris Rn. 14, NZV 2010, 348; Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 40, MDR 2015, 1128; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 9, RuS 2017, 665; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - 1 U 32/14, juris Rn. 9, Schaden-Praxis 2015, 265; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.11.2019 - 12 U 1022/19, juris Rn. 4, SVR 2020, 308; OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2018 - 15 U 7/18, juris Rn. 8).

    Selbst mit der Vorlage von Rechnungen allein soll der Darlegungslast des Geschädigten nicht Genüge getan worden sein (siehe OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 9, RuS 2017, 665; Beschluss vom 20.09.2018 - 14 U 124/18, juris Rn. 4, MDR 2019, 160), während im Gegenzug die Behauptung einer Reparatur als unsubstantiiert angesehen wurde, wenn sie nicht auf die Rechnungen, soweit sie sich beim Geschädigten befinden müssten, gestützt wurde (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 10.04.2018 - 9 U 199/17, juris Rn. 7, RuS 2018, 392).

    29.09.2020 - I-1 U 294/19, juris Rn. 29, VersR 2021, 457; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 4; OLG Köln, Urteil vom 21.01.2021 - 15 U 164/19, juris Rn. 5), sofern nicht diese Vorschäden ihrer Art nach ohnehin keinen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben können (siehe KG Berlin, Urteil vom 10.02.2021 - 25 U 160/19, juris Rn. 11, MDR 2021, 677).

    Das Vorliegen von Vorschäden wirkt sich auch auf die Ersatzfähigkeit von Kosten eines vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens aus: Teilweise wird hier angenommen, dass derartige Kosten generell nicht zu ersetzen sind, wenn beispielsweise wegen der mangelnden Feststellbarkeit eines bestimmten abgrenzbaren Schadens im Hinblick auf das Vorliegen von Vorschäden ein Schadensersatzanspruch insgesamt verneint wird (siehe OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 20, RuS 2017, 665; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 28.03.2018 - 9 U 180/17, juris Rn. 24, NJW-RR 2018, 1296).

    Die Kosten des vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens sind aber dann nicht zu ersetzen, wenn dieses aus vom Geschädigten zu verantwortenden Gründen nicht verwertbar ist, etwa wenn der Geschädigte ihm bekannte Vorschäden dem Sachverständigen nicht mitgeteilt hat, so dass letzterer diese im Gutachten auch nicht berücksichtigen konnte (siehe KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 46, MDR 2015, 1128; OLG Celle, Urteil vom 11.11.2020 - 14 U 119/19, juris Rn. 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2018 - 1 U 181/07, juris Rn. 35, DAR 2008, 344; Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.02.2019 - 4 U 56/18, juris Rn. 35, VersR 2019, 561; siehe auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 04.09.2006 - 3 U 34/06, juris Rn. 5).

    Auch hinsichtlich der allgemeinen Unkostenpauschale wird teilweise ebenso wie zu den Kosten eines vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens angenommen, dass ein Anspruch hierauf nicht bestehen soll, wenn beispielsweise wegen der mangelnden Feststellbarkeit eines bestimmten abgrenzbaren Schadens im Hinblick auf das Vorliegen von Vorschäden ein Schadensersatzanspruch insgesamt verneint wird (siehe KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 46, MDR 2015, 1128; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 20, RuS 2017, 665; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 28.03.2018 - 9 U 180/17, juris Rn. 24, NJW-RR 2018, 1296).

  • OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20

    Sekundäre Darlegungslast bei Eigentumsvermutung; Darlegungslast

    Dies gilt insbesondere für die Kosten des Schadensgutachtens, das aus den genannten Gründen zur Darlegung eines durch das jetzige Schadensereignis verursachten mess- und abgrenzbaren Fahrzeugschadens nicht brauchbar ist; es ist weder dargetan noch ersichtlich, dass dem Sachverständigen hinreichend konkrete Angaben zum Vorschaden sowie der Art und Weise der Reparatur dieses Vorschadens gemacht worden sind und vom Sachverständigen bei seinen Kalkulationen berücksichtigt werden konnten (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7 und vom 23.03.2018 - 9 U 12/18, juris Rn. 8).
  • OLG Jena, 20.12.2021 - 3 U 1285/20

    Verkehrsunfall - Darlegungs-und Beweislast des Geschädigten bei Vorschäden am

    Denn das Gutachten ist mangels Abgrenzbarkeit der durch den Unfall vom 11.01.2020 verursachten Kosten mit denjenigen aus dem Jahr 2016 nicht brauchbar (vgl. hierzu auch: OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016, Az.: I-9 U 79/15 und Beschluss vom 23.03.2018, Az.: I - 9 12/18; KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015; Az.: 22 U 152/14; zitiert nach juris).
  • AG Mannheim, 18.07.2019 - 12 C 1261/19

    Verkehrsunfall - fehlender Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur eines

    Ist bereits ein durch das streitgegenständliche Schadensereignis verursachter ersatzfähiger Fahrzeugschaden nicht hinreichend dargetan, ist von vornherein kein Raum für die Zuerkennung der anderen, hierauf beruhenden geltend gemachten Schadenspositionen wie den Sachverständigenkosten oder der Unkostenpauschale (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.04.2016, 9 U 79/15 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.05.2016 - 9 U 79/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21677
OLG Hamm, 10.05.2016 - 9 U 79/15 (https://dejure.org/2016,21677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2016 - 9 U 79/15 (https://dejure.org/2016,21677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 9 U 79/15 (https://dejure.org/2016,21677)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Schadens bei Vorschäden eines unfallbeschädigten PKW

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Höhe des Schadens bei Vorschäden eines unfallbeschädigten PKW

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 249 Abs. 1
    Höhe des Schadens bei Vorschäden eines unfallbeschädigten PKW

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe des Schadens bei Vorschäden eines unfallbeschädigten Pkw

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Essen, 04.03.2015 - 5 O 107/14

    Erforderlichkeit eines substantiierten Vortrags hinsichtlich der Beseitigung von

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 9 U 79/15
    Die Berufung des Klägers gegen das am 04.03.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen (5 O 107/14) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 166/11

    Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2016 - 9 U 79/15
    Soweit nunmehr erstmals hinreichend konkret zur Reparatur des Vorschadens vorgetragen wird, ist das Vorbringen i.S. des § 531 ZPO neu (vgl. BGH, MDR 2012, 487, zitiert nach juris, dort Rdn. 15) und aus den im Hinweisbeschluss (dort S. 3 im 2. Absatz) dargelegten Gründen jedenfalls verspätet und von vornherein nicht berücksichtigungsfähig (§ 531 Abs. 2 ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.03.2016 - 9 U 79/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,73442
OLG Naumburg, 24.03.2016 - 9 U 79/15 (https://dejure.org/2016,73442)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.03.2016 - 9 U 79/15 (https://dejure.org/2016,73442)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. März 2016 - 9 U 79/15 (https://dejure.org/2016,73442)
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