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   OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 13 W 43/05   

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https://dejure.org/2005,7410
OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 13 W 43/05 (https://dejure.org/2005,7410)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.09.2005 - 13 W 43/05 (https://dejure.org/2005,7410)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. September 2005 - 13 W 43/05 (https://dejure.org/2005,7410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beweis durch Sachverständige: Pflicht des Sachverständigen zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands der zu begutachtenden Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des gerichtlichen Sachverständigen; Rechtliche Stellung des vom Gericht bestellten Gutachters; Pflicht zur Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen durch das Gericht

  • Judicialis

    ZPO § 404a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 404a
    Zerlegung eines Motors durch einen Sachverständigen ohne anschliessenden Wiederzusammenbau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachter muss Sache wieder in Ursprungszustand setzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtlich bestellter Gutachter muss auf Antrag den ursprünglichen Zustand der Sache nach Begutachtung wieder herstellen! (IBR 2006, 62)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 62
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 26.02.1998 - 18 U 50/95

    Muß Gerichtssachverständiger in eigener Verantwortung tätig werden?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 13 W 43/05
    Seine Haftung beschränkt sich auf den normalen Umfang der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten (OLG Frankfurt, BauR 1998, Seite 1052).
  • OLG Koblenz, 27.06.2001 - 2 W 327/01

    Schadensbeseitigungspflicht des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 13 W 43/05
    Das Landgericht hat bei einem Eingriff der vorliegenden Art auf Antrag der betroffenen Partei gem. § 404a Abs. 1 ZPO dafür Sorge zu tragen, daß der Sachverständige - notfalls unter Hinzuziehung geeigneter Hilfskräfte - den Motor wieder zusammenbaut (so auch OLG Celle, OLGR 1998, Seite 71, 0LG Düsseldorf OLGR 1997, Seite 198; OLG Koblenz, OLGR 2001, Seite 501; Thomas-Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 404a, Rdnr. 2; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 404a Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 10 W 15/14

    Selbstständiges Beweisverfahren in einer Bausache: Anfechtbarkeit der Ablehnung

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um das Eigentum des Antragstellers handelt, das bei der Begutachtung beschädigt wird und dieser nicht von vornherein die Zustimmung zur Bauteilöffnung durch den Sachverständigen nur unter der Bedingung des Wiederverschließens erteilt hat (in dem vom OLG Stuttgart, IBR 06, 62 entschiedenen Sachverhalt hatte der Antragsteller eine derartige Bedingung gestellt; in der Entscheidung des OLG Düsseldorf OLGR 97, 198 war Eigentum des Antrags gegners von der Bauteilöffnung betroffen).

    Das Landgericht und der Sachverständige konnten daher nicht von vornherein davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer in jedem Fall eine Wiederherstellung durch den Sachverständigen wünsche (dies lag in dem vom OLG Stuttgart IBR 06, 62 entschiedenen Fall, bei dem es um einen vom Sachverständigen bei der Begutachtung zerlegten Motor ging, anders.).

  • OLG Oldenburg, 21.11.2013 - 3 W 30/13

    Gerichtsgutachter muss Bauteilöffnungen nicht in eigener Verantwortung

    Dabei kann offen bleiben, welcher Auffassung zu der Frage, ob einem Sachverständigen die bindende Weisung erteilt werden kann, Bauteilöffnungen vorzunehmen, der Vorzug zu geben ist (bejahend: OLG Celle, BauR 1998 S. 1281; OLG Düsseldorf BauR 1997, S. 697; OLG Frankfurt BauR 1998 S. 1052; OLG Stuttgart, OLGR 2006 S. 769; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997 S. 1360; Thüringer Oberlandesgericht, ZfIR 2007 S. 253; OLG Celle Baurecht 2005 S. 1358; Liebheit, BauR 1998 S. 1510 und 1790; verneinend: OLG Brandenburg, BauR 1996 S. 432; OLG Hamm, IBR 2007 S. 160; QLG Frankfurt OLGR 2004 S. 145; OLG Rostock, BauR 2003 S. 757; OLG Bamberg, BauR 2002 S. 829; LG Limburg, 2 0 170/06; LG Saarbrücken 15 OH 41/11; LG Kiel 9 OH 49/07; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 91; Dötsch, NZBau 2008 S. 217; Motzke, BauR 2013 S. 304 ff).
  • LG Saarbrücken, 05.04.2013 - 15 OH 41/11

    Sachverständigengutachten: Befugnis des Gerichts zur Aufgabe von Bauteilöffnungen

    Jedenfalls wenn der Eigentümer des Bauwerks zustimme, müsse der Sachverständige auf Weisung des Gerichts Bauteilöffnungen und Verschließungen vornehmen [OLG Jena ZfIR 2007, 253; OLG Stuttgart OLGR 2006, 769; OLG Celle BauR 2005, 1358; OLG Frankfurt BauR 1998, 1052; OLG Düsseldorf BauR 1997, 697; OLG Brandenburg BauR 1996, 432.].
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