Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 140/03   

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https://dejure.org/2004,11425
OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 140/03 (https://dejure.org/2004,11425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2004 - 4 U 140/03 (https://dejure.org/2004,11425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 4 U 140/03 (https://dejure.org/2004,11425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb; Rechtmäßigkeit eines Verbotes der Verwendung der Bezeichnung "Architektur"

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwendung des Begriffs "Architektur"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Verwendung des Begriffs "Architektur" ohne Mitgliedschaft in der Architektenkammer

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dipl.-Ing. für Architektur: Erlaubter Begriff für Ingenieur ohne Mitgliedschaft in der Architektenkammer?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung des Begriffs "Architektur" ohne Mitgliedschaft in der Architektenkammer? (IBR 2005, 211)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2005, 211
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 41/78

    Verwendung des Wortes Innenarchitektur in einer Werbeanzeige

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 140/03
    Um solche Wortverbindungen handelt es sich z. B. bei "Bau & Architektur GmbH", "Architektur- und Ingenieurbüro" und wohl auch "S-Küchen, Innenarchitektur" (vgl. zu letzterem BGH GRUR 1980, 855 ff. - Innenarchitektur).
  • OLG Frankfurt, 28.07.1999 - 13 U 61/99

    Darf ein Fachingenieur die Bezeichnung "Dipl.-Ing. Architektur" verwenden?

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 140/03
    Der Beklagte macht zudem im Gegenteil durch die Verwendung des Wortes "für" deutlich, daß er lediglich auf seine akademische Qualifikation und sein Tätigkeitsfeld hinweist, sich aber damit nicht die Berufsbezeichnung "Architekt" anmaßt (vgl. auch OLG Frankfurt IBR 1999, 545).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 68/09

    Freier Architekt

    Denn sie dient dem Schutz der auf der Marktgegenseite stehenden Personen vor falschen Vorstellungen über die berufliche Stellung desjenigen, der die betreffende Berufsbezeichnung führt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.5.2004 - 4 U 140/03, juris Tz. 25 und 26; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 132).
  • LG Arnsberg, 31.01.2019 - 8 O 95/18

    Verwendung des Wortes "Architektur" in einem Internetauftritt

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Hamm vom 13.05.2004 (4 U 140/03).
  • LG Bonn, 01.06.2016 - 1 O 354/15

    "Gelöschter" Architekt muss Einträge aus dem Internet löschen (lassen)

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (4 U 140/03 = IBR 2005, 211) nicht als irreführend anzusehen, wenn ein Dipl.-Ing., der nicht Mitglied der Architektenkammer ist, auf seinem Briefkopf die Bezeichnung "Diplom-Ingenieur (TU) für Architektur" verwendet.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 20 U 35/19
    In Bezug auf die werbliche Nutzung des Wortes "Architektur" hat das OLG Hamm entschieden, dass mit dem Hinweis auf das Tätigkeitsfeld, für das der Werbende einen akademischen Grad erworben habe, keine Anmaßung für die Berufsbezeichnung "Architekt" verbunden sei (OLG Hamm, Urteil vom 13. Mai 2004, Az. 4 U 140/03).
  • OLG Hamm, 05.03.2009 - 4 U 156/08

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Freier Architekt"

    § 2 BauKAG stellt als Verbraucherschutznorm eine Marktregel i.S.d. § 4 Ziff. 11 UWG dar (Senatsurteil vom 13. Mai 2004 - Az. 4 U 140/03; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG § 4 Rz. 11.49; § 5 Rz. 5.151).
  • LG Bayreuth, 27.10.2020 - 32 O 710/19

    Unlauterer Wettbewerb, Berufsbezeichnung, Architektenliste

    Soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Hamm vom 13.05.2004, Az.: 4 U 140/03, BeckRS 2006, 299, vorbringt, dass jedenfalls durch die Verwendung des Wortes "für" im streitgegenständlichen Begriff "Büro für Architektur" deutlich gemacht werde, dass lediglich auf die Qualifikation des Beklagten und sein Tätigkeitsfeld hingewiesen, nicht aber eine Berufsbezeichnung geführt werde, ist dem mit der Ansicht der Klägerin entgegenzuhalten, dass zum einen die beiden Begriffe "Architekturbüro" und "Büro für Architektur" von den betroffenen Verkehrskreisen synonym verwendet werden.
  • LG Münster, 26.06.2008 - 22 O 61/08

    Bezeichnung als "freier Architekt" ohne Eintragung in einer Architektenliste als

    Denn in dem Fall ist der Schutz des Vertrauens des Publikums in die Berufsbezeichnung nicht mehr gewährleistet, der gleichsam die Rolle eines Qualitätsmerkmals zukommt (vgl. Oberlandesgericht Hamm vom 13.05.2004 - #####; IBR 2005, 211).
  • LG Arnsberg, 22.12.2015 - 2 O 262/15

    Anspruch einer Architektenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen

    Das wird insbesondere bei den Umständen, aus denen gemäß § 4 Abs. 6 und 7 BauKaG eine Eintragung in die Architektenliste versagt werden kann, deutlich (OLG Hamm Urt. v. 13.05.2004 - 4 U 140/03).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2005 - I ZR 113/04   

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BGH, 27.01.2005 - I ZR 113/04 (https://dejure.org/2005,10505)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2005 - I ZR 113/04 (https://dejure.org/2005,10505)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - I ZR 113/04 (https://dejure.org/2005,10505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung des Begriffs "Architektur" ohne Mitgliedschaft in der Architektenkammer? (IBR 2005, 211)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2005, 211
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 28.07.1999 - 13 U 61/99

    Darf ein Fachingenieur die Bezeichnung "Dipl.-Ing. Architektur" verwenden?

    Auszug aus BGH, 27.01.2005 - I ZR 113/04
    Zu entscheiden war allein die vom Berufungsgericht zu Recht verneinte Frage, ob dem Beklagten nach § 2 BauKaG NW der zutreffende Hinweis darauf verwehrt werden kann, daß er über die Qualifikation eines Diplom-Ingenieurs der Fachrichtung Architektur verfügt (vgl. OLG Frankfurt OLG-Rep 1999, 243, 244; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 5 Rdn. 5.149).
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