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   OLG Hamm, 18.01.2006 - 17 W 44/05   

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https://dejure.org/2006,11997
OLG Hamm, 18.01.2006 - 17 W 44/05 (https://dejure.org/2006,11997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2006 - 17 W 44/05 (https://dejure.org/2006,11997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 17 W 44/05 (https://dejure.org/2006,11997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 494 a; ; ZPO § 494 a Abs. 1; ; ZPO § 494 a Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO bei Erlöschen des Anspruchs infolge Erfüllung während des Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten bei mehreren Antragsgegnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einer der Antragsgegner beseitigt Mängel während des selbständigen Beweisverfahrens: Welche Kostenrechte hat der andere? (IBR 2006, 307)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 307
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 23.10.2001 - 14 W 33/01

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Beseitigung von Mängeln

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 17 W 44/05
    Ist der Anspruch infolge Erfüllung jedoch bereits während des Beweisverfahrens erloschen, ist nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur für eine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO kein Raum mehr, weil eine Klage des Beweisführers zur Hauptsache von vornherein als unbegründet abzuweisen wäre (vgl. BGH, MDR 2003, 454; OLG Düsseldorf, Baurecht 2003, 289; OLG Celle, Baurecht 2002, 1888; OLG Hamm, MDR 1999, 1406; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 494 a Rdnr. 5; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdnr. 129).

    Der sich hieraus ergebende Widerstreit der Interessen der beteiligten Parteien ist sachgerecht nur dergestalt zu lösen, dass eine Kostenentscheidung nach § 494 a ZPO unterbleibt und der Beweisgegner auf seine gegebenenfalls bestehenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsansprüche, deren Bestehen nicht von einer Entscheidung im Verfahren nach § 494 a ZPO abhängig ist, verwiesen wird (so auch OLG Celle, Baurecht 2002, 1888; OLG Hamm, MDR 1999, 1406).

  • OLG Hamm, 15.09.1999 - 26 W 27/99

    Ausreichende Begründung bei bloßem Verweis auf die maßgeblichen gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 17 W 44/05
    Ist der Anspruch infolge Erfüllung jedoch bereits während des Beweisverfahrens erloschen, ist nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur für eine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO kein Raum mehr, weil eine Klage des Beweisführers zur Hauptsache von vornherein als unbegründet abzuweisen wäre (vgl. BGH, MDR 2003, 454; OLG Düsseldorf, Baurecht 2003, 289; OLG Celle, Baurecht 2002, 1888; OLG Hamm, MDR 1999, 1406; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 494 a Rdnr. 5; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdnr. 129).

    Der sich hieraus ergebende Widerstreit der Interessen der beteiligten Parteien ist sachgerecht nur dergestalt zu lösen, dass eine Kostenentscheidung nach § 494 a ZPO unterbleibt und der Beweisgegner auf seine gegebenenfalls bestehenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsansprüche, deren Bestehen nicht von einer Entscheidung im Verfahren nach § 494 a ZPO abhängig ist, verwiesen wird (so auch OLG Celle, Baurecht 2002, 1888; OLG Hamm, MDR 1999, 1406).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZB 14/02

    Antrag auf Klageerhebung nach Beseitigung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 17 W 44/05
    Ist der Anspruch infolge Erfüllung jedoch bereits während des Beweisverfahrens erloschen, ist nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur für eine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO kein Raum mehr, weil eine Klage des Beweisführers zur Hauptsache von vornherein als unbegründet abzuweisen wäre (vgl. BGH, MDR 2003, 454; OLG Düsseldorf, Baurecht 2003, 289; OLG Celle, Baurecht 2002, 1888; OLG Hamm, MDR 1999, 1406; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 494 a Rdnr. 5; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdnr. 129).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2002 - 5 W 26/02

    Verfahrensrecht - Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 17 W 44/05
    Ist der Anspruch infolge Erfüllung jedoch bereits während des Beweisverfahrens erloschen, ist nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur für eine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO kein Raum mehr, weil eine Klage des Beweisführers zur Hauptsache von vornherein als unbegründet abzuweisen wäre (vgl. BGH, MDR 2003, 454; OLG Düsseldorf, Baurecht 2003, 289; OLG Celle, Baurecht 2002, 1888; OLG Hamm, MDR 1999, 1406; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 494 a Rdnr. 5; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rdnr. 129).
  • OLG Celle, 22.02.2002 - 22 W 81/01

    Selbstständiges Beweisverfahren; Kostenentscheidung; Mängelbeseitigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2006 - 17 W 44/05
    Dieser gesetzlich geregelten Kostentragungspflicht liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Antragsteller nicht durch Unterlassen der Hauptsacheklage der Kostenpflicht entgehen soll, die sich bei Abweisung einer solchen Klage ergeben würde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.02.2002, Az.: 22 W 81/01, Juris).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 24 W 20/05

    Vorliegen eines verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs neben einem

    Die angefochtene Entscheidung entspricht zwar der überwiegend vertretenen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur (OLG Hamm MDR 1999, 1406 = NJW-RR 2000, 732; OLG Hamm, 17. ZS IBR 2006, 307; OLG Celle, BauR 2002, 1888; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB , 16. Aufl. Anhang 4 Rdnr. 103; etwas einschränkend jetzt Zöller/ Herget, ZPO, 26. Aufl. § 494a ZPO Rdnr. 5; vgl. auch OLG Frankfurt BauR 1999, 435; OLG München MDR 1999, 639, das es ausreichen lässt, dass eine Mithaftung des Antragsgegners "in Betracht kam").

    Wenn diese Verpflichtung zwischen den Parteien streitig ist, so ist sie nicht im selbständigen Beweisverfahren, das nicht der Klärung materiellrechtlicher Fragen dient, aufzuklären, sondern ggf. im Hauptsacheverfahren mit Hilfe einer Feststellungsklage, auf die auch der BGH (NJW-RR 2004, 1005 = MDR 2004, 715) zur Klärung der Frage verweist, ob der Antragsgegner zu der vorgenommenen Handlung verpflichtet war (Ulrich IBR 2006, 307; im Ergebnis ebenso OLG Braunschweig BauR 2004, 1820, 1821).

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