Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03   

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https://dejure.org/2006,12400
OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,12400)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,12400)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,12400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Architekten auf Werklohn; Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen der Übergehung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstand in wesentlichen Punkten und fehlerhafter Tatsachenfeststellungen; Erforderlichkeit neuer Tatsachenfeststellungen; Beweislast des ...

  • Judicialis

    HOAI § 15 Abs. 1; ; HOAI § 16 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 632 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 296 a; ; FStrG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; FStrG § 9 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Architekten auf Werklohn; Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen der Übergehung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstand in wesentlichen Punkten und fehlerhafter Tatsachenfeststellungen; Erforderlichkeit neuer Tatsachenfeststellungen; Beweislast des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspruchslose Entgegennahme von Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Führt widerspruchslose Entgegennahme von Architektenleistungen zu Honoraranspruch? (IBR 2007, 141)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2007, 141
  • IBR 2007, 141 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Die Tatsachen, auf die der Auftraggeber eines Architektenvertrags seinen Einwand stützt, der Architekt habe erbrachte Leistungen absprachegemäß unentgeltlich erbringen müssen, sind vom Auftraggeber zu beweisen (vgl. BGH NJW 1999, 3554; BGH BauR 1987, 454 = ZfBR 1987, 202; BGHZ 136, 33).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Insoweit kann sich der Senat an den tabellarischen Berechnungen orientieren, mit denen die einzelnen Grundleistungen in Relation zur Gesamtvergütung gesetzt werden (zur Heranziehung solcher Berechnungen vgl. BGH BauR 2005, 588, 595).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Gericht zu erneuter Verhandlung verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen einer Partei ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und Veranlassung zu ergänzendem Sachvortrag gegeben hatte (vgl. BGH NJW 1993, 134; 1985, 1539).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Das Gericht muss diesen Sachvortrag dann unabhängig davon berücksichtigen, ob die Partei von sich aus die Wiedereröffnung der Verhandlung oder die Gewährung eines Schriftsatznachlasses beantragt hat (vgl. BGH NJW 1999, 2123).
  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86

    Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Die Tatsachen, auf die der Auftraggeber eines Architektenvertrags seinen Einwand stützt, der Architekt habe erbrachte Leistungen absprachegemäß unentgeltlich erbringen müssen, sind vom Auftraggeber zu beweisen (vgl. BGH NJW 1999, 3554; BGH BauR 1987, 454 = ZfBR 1987, 202; BGHZ 136, 33).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Die Tatsachen, auf die der Auftraggeber eines Architektenvertrags seinen Einwand stützt, der Architekt habe erbrachte Leistungen absprachegemäß unentgeltlich erbringen müssen, sind vom Auftraggeber zu beweisen (vgl. BGH NJW 1999, 3554; BGH BauR 1987, 454 = ZfBR 1987, 202; BGHZ 136, 33).
  • OLG Celle, 02.03.2011 - 14 U 140/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Entwurfsplänen für ein Bauwerk

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006, 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006, VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]; s. auch Senat, Urteil vom 17. Februar 2010, 14 U 138/09, BauR 2010, 926, juris-Rdnr. 17 f.).
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 14 U 116/21

    Zahlung von Architektenhonorar; Abschluss eines Architektenvertrages nach den

    Namentlich ist für eine ausdrückliche Zusage der Klägerin, unentgeltlich zu arbeiten, nichts ersichtlich (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, Rn. 19, juris).
  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 21 U 41/10

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsabrede getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.01.2006, 11 U 57/03, IBR 2007, 141).
  • OLG Celle, 07.03.2011 - 14 U 7/11

    Architektenvertrag: Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisition und

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 14 U 167/10

    Fehlender Erlass eines Vorbehaltsurteils im Falle einer Hilfsaufrechnung führt

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er - also hier der Kläger - die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • LG Hannover, 07.11.2012 - 14 O 11/12

    Beweispflicht über den Abschluss eines Architektenvertrages bzgl. Ausgleichs

    Macht ein Architekt oder Ingenieur Honoraransprüche geltend, der - wie hier - mit dem Auftraggeber keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen hat, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 14 U 138/09, BauR 2010, 926 , [...]Rdnr. 18; OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03 , IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • LG Heilbronn, 29.07.2016 - 3 O 19/16

    Verhandlungen über Bauträgervertrag gescheitert: Muss die Planung bezahlt werden?

    Denn ein Vertragsschluss kann auch konkludent erfolgen oder durch die Entgegennahme bestimmter Leistungen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 11.10.2007 - VII ZR 143106, NZBau 2008, 66, Rn 13 f. [Jure. Der Auftragnehmer muss dabei die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (BGH, Beschl. v. 23.11.2006 VII ZR 32/06, vorgehend OLG Köln, Urt. v. 25.01.2006 -11 U 57/03).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2006 - VII ZR 32/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35992
BGH, 23.11.2006 - VII ZR 32/06 (https://dejure.org/2006,35992)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - VII ZR 32/06 (https://dejure.org/2006,35992)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06 (https://dejure.org/2006,35992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Führt widerspruchslose Entgegennahme von Architektenleistungen zu Honoraranspruch? (IBR 2007, 141)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2007, 141
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 02.03.2011 - 14 U 140/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Entwurfsplänen für ein Bauwerk

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006, 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006, VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]; s. auch Senat, Urteil vom 17. Februar 2010, 14 U 138/09, BauR 2010, 926, juris-Rdnr. 17 f.).
  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).

    Dem Kläger ist es damit nicht gelungen, Umstände darzulegen und zu beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (vgl. auch OLG Köln, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VI ZR 32/06 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen], IBR 2007, 141).

  • OLG Hamburg, 22.04.2022 - 8 U 78/19

    Architektenvertrag: Europarechtswidrigkeit und/oder Treuwidrigkeit eines

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (BGH, Urteil vom 05.06.1997 - VII ZR 124/96 -, Rn. 16, juris; BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - VII ZR 32/06, juris, Werner/Pastor/Werner, a.a.O., Rn. 613 ff.).
  • OLG Celle, 07.03.2011 - 14 U 7/11

    Architektenvertrag: Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisition und

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 14 U 167/10

    Fehlender Erlass eines Vorbehaltsurteils im Falle einer Hilfsaufrechnung führt

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er - also hier der Kläger - die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • LG Hannover, 07.11.2012 - 14 O 11/12

    Beweispflicht über den Abschluss eines Architektenvertrages bzgl. Ausgleichs

    Macht ein Architekt oder Ingenieur Honoraransprüche geltend, der - wie hier - mit dem Auftraggeber keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen hat, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 14 U 138/09, BauR 2010, 926 , [...]Rdnr. 18; OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03 , IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • LG Heilbronn, 29.07.2016 - 3 O 19/16

    Verhandlungen über Bauträgervertrag gescheitert: Muss die Planung bezahlt werden?

    Denn ein Vertragsschluss kann auch konkludent erfolgen oder durch die Entgegennahme bestimmter Leistungen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 11.10.2007 - VII ZR 143106, NZBau 2008, 66, Rn 13 f. [Jure. Der Auftragnehmer muss dabei die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (BGH, Beschl. v. 23.11.2006 VII ZR 32/06, vorgehend OLG Köln, Urt. v. 25.01.2006 -11 U 57/03).
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