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   OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06   

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https://dejure.org/2006,21561
OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2006,21561)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.11.2006 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2006,21561)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. November 2006 - 7 U 50/06 (https://dejure.org/2006,21561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragskündigung wegen Kostenüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 649 Satz 2 BGB
    Voraussetzungen der Kündigung eines Architektenvertrags wegen Kostenüberschreitung (RA Dr. Christoph Lichtenberg; IBR 2007, 382)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Kündigung eines Architektenvertrags wegen Kostenüberschreitung (IBR 2007, 382)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1109
  • IBR 2007, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Dies gilt jedoch lediglich für Kündigungsgründe, die zwar im Zeitpunkt der Kündigung bereits vorgelegen haben, aber erst später bekannt geworden sind (BGHZ 82, 100).
  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89

    Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes obliegt dem Auftraggeber (vgl. BGH BauR 1990, 632).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Nur in ganz schwerwiegenden Fällen der Vertragsverletzung ist eine Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht erforderlich (BGH NJW-RR 1996, 1108).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Es ist in der Rechsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass dem Werkunternehmer bei einer Kündigung seitens des Bestellers der Vergütungsanspruch für noch nicht erbrachte Leistungen nicht erhalten bleibt, falls der kündigende Besteller ein Recht hat, den Vertrages aus wichtigem Grund zu kündigen (BGH BauR 1999, 167, 169).
  • BGH, 02.09.1999 - VII ZR 225/98

    Besondere Vertrauenesstellung bei Projektsteuerungsvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 01.11.2006 - 7 U 50/06
    Es geht dabei entscheidend um die Frage, welches Verhalten von einem korrekten und loyalen Vertragspartner zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH, BauR 1999, 1469).
  • OLG Jena, 03.02.2016 - 2 U 602/13

    Wann kann ein Bauvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden?

    In diesem Zusammenhang ist nicht das Verschulden im Sinne der §§ 276, 278 BGB entscheidend, sondern, ob die Ursache für die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Sphäre des Unternehmers zuzurechnen ist (vergleiche Hebel, Baurecht 2011, 330, 335; OLG Koblenz, Urteil vom 25. September 2013, 5 U 909/12; Thüringer OLG Jena, Urteil vom 1. November 2006, 7 U 50/06).
  • KG, 23.05.2013 - 27 U 155/11

    Architekten- und Ingenieurvertrag: Kündigungsrecht des Bestellers bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist diese Regelung dahingehend auszulegen, dass es nicht auf ein Verschulden in den typisierten Schuldformen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 BGB ankomme, sondern damit eine Abgrenzung nach Risikosphären gemeint ist (BGH Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 116/97 - Leitsatz zu 2., Rdn. 21 f., Juris, BauR 1999, 167-172; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 1.11.2006 - 7 U 50/06 -, Leitsatz zu 1. und Rdn. 41, Juris, BauR 2007, 1109f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist diese Regelung dahingehend auszulegen, dass es nicht auf ein Verschulden in den typisierten Schuldformen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 BGB ankommt, sondern damit eine Abgrenzung nach Risikosphären gemeint ist (BGH Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 116/97 -, Leitsatz zu 2., Rdnr. 21 f., Juris, BauR 1999, 167 - 172; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil 01.11.2006 - 7 U 50/06 -, Leitsatz zu 1., Rdnr. 41, Juris, BauR 2007, 1109 f.).

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