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   OLG Köln, 30.04.2008 - 17 U 51/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2740
OLG Köln, 30.04.2008 - 17 U 51/07 (https://dejure.org/2008,2740)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2008 - 17 U 51/07 (https://dejure.org/2008,2740)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2008 - 17 U 51/07 (https://dejure.org/2008,2740)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Architekten auf ein Honorar für alle auf Veranlassung des Bauherrn wiederholten Leistungsphasen; Prüfung des Baugrundes als Hauptleistungspflichten des Architekten bei Beauftragung der Grundlagenermittlung gem. § 15 Honorarordnung für Architekten und ...

  • Judicialis

    BGB § 288; ; BGB § 631 Abs. 1; ; HOAI § 2 Abs. 3; ; HOAI § 15; ; HOAI § 16; ; HOAI § 20; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Architektenvertrag: Zusätzliches Honorar für geänderte Entwurfsplanung nach verspätet eingeholtem Bodengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 288; BGB § 631 Abs. 1; HOAI § 15
    Architektenhonorar bei Planänderung aufgrund eines nachträglich eingeholten Baugrundgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Späteres Bodengutachten: Honorar für Zweitplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsrisiko minimieren - Oberlandesgericht Köln bestätigt Beratungspflicht in Leistungsphase 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baukostengarantie/Kostenobergrenze: Bloßes Behaupten einer Vereinbarung reicht nicht! (IBR 2009, 40)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Zusatzhonorar für Umplanung aufgrund (zu) spät eingeholten Baugrundgutachtens! (IBR 2009, 38)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 542
  • NZBau 2009, 189
  • BauR 2008, 1655
  • IBR 2009, 40
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Aachen, 06.03.2012 - 12 O 37/08

    Haftung eines Architekten wegen Pflichtverletzung bei der Baukostenschätzung bzw.

    Zur Annahme eines Garantievertrages bedarf es einer klaren und unmissverständlichen Vereinbarung der Parteien für ein mit einem bestimmten Bauvolumen ausgestattetes Bauvorhaben (OLG Köln, IBR 2009, 40; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1604).
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