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   OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10   

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https://dejure.org/2010,11884
OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10 (https://dejure.org/2010,11884)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.10.2010 - 3 W 153/10 (https://dejure.org/2010,11884)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 3 W 153/10 (https://dejure.org/2010,11884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 406 Abs. 1, 42 ZPO
    Zur Ablehnung eines Sachverständigen; eigenmächtige Überschreitung des Gutachterauftrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die eigenmächtige Überschreitung der Grenzen des Gutachterauftrages durch einen Sachverständigen kann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen; Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen des Gutachterauftrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 406 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen des Gutachterauftrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überschreiten des Gutachtenauftrags: Befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Überschreiten des Gutachtenauftrags - Befangen! (IBR 2011, 179)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 569
  • IBR 2011, 179
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Nicht erforderlich ist auch, dass der Sachverständige tatsächlich befangen ist, und ebenso unerheblich ist, ob er sich für befangen hält (BVerfG, Beschl. v. 02.12.1992, 2 BvF 2/90, BVerfGE 88, 17 ff.).
  • OLG München, 15.05.1996 - 13 W 1665/96
    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Gleiches gilt, wenn er in seinem Gutachten den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufzeigt (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2008, 5 W 42/08, NJW-RR 2008, 1087; OLG München, Beschl. v. 15.05.1996, 13 W 1665/96, OLGR 1997, 10).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.1994 - 18a W 9/94
    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Dass er lediglich Rechtsausführungen macht, um darzulegen, wie er den Beweisbeschluss verstanden hat und warum er eine bestimmte Art der Beweisführung gewählt hat, reicht hingegen nicht aus (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.04.1994, 18a W 9/94, MDR 1994, 725; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.08.2001, 4 W 2519/01, MDR 2002, 291).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Dass er lediglich Rechtsausführungen macht, um darzulegen, wie er den Beweisbeschluss verstanden hat und warum er eine bestimmte Art der Beweisführung gewählt hat, reicht hingegen nicht aus (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.04.1994, 18a W 9/94, MDR 1994, 725; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.08.2001, 4 W 2519/01, MDR 2002, 291).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    In Abgrenzung dazu scheiden rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Antragstellers als Ablehnungsgrund aus (BGH, Beschl. v. 14.03.2003, IXa ZB 27/03, NJW-RR 2003, 1220 f m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschl. v. 27.05.2010, 3 W 99/09).
  • OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 W 99/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Durchführung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    In Abgrenzung dazu scheiden rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Antragstellers als Ablehnungsgrund aus (BGH, Beschl. v. 14.03.2003, IXa ZB 27/03, NJW-RR 2003, 1220 f m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschl. v. 27.05.2010, 3 W 99/09).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Gleiches gilt, wenn er in seinem Gutachten den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufzeigt (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2008, 5 W 42/08, NJW-RR 2008, 1087; OLG München, Beschl. v. 15.05.1996, 13 W 1665/96, OLGR 1997, 10).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit hat (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 27.04.2007, 5 W 104/08, MDR 2007, 1279).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Ein Sachverständiger, der den Beweisbeschluß umformuliert (vgl. OLG Köln NJW-RR 1987, 1198; OLG Bamberg MedR 1993, 351) oder über ihn hinausgeht (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 135; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 187; OLG Rostock BauR 2011, 569) der sonst von ihm abweicht (vgl. PG/Katzenmeier, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 406 Rz. 17; Thomas/Putzo/Reichold § 406 Rz. 2), kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
  • OLG Koblenz, 24.01.2013 - 4 W 645/12

    Einseitiger Internetauftritt kann Besorgnis der Befangenheit begründen -

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Sachverständige sich aus der Sicht der ablehnenden Partei quasi an die Stelle des Gerichts setzt und seine Neutralitätspflicht verletzt, indem er dem Gericht oder den Parteien den aus seiner Sicht für richtig gehaltenen Weg der Entscheidungsfindung weist (OLG Rostock, IBR 2011, 179; OLG Celle, IBR 2010, 527; OLG Oldenburg, MDR 2008, 101; Zöller/ Greger, a.a.O., § 406, Rdnr. 8).
  • OLG Naumburg, 14.08.2012 - 10 W 39/12

    Sachverständigenanlehnung: Besorgnis der Befangenheit bei rechtlichen Bewertungen

    Anders wäre es allerdings dann, wenn der Sachverständige eigenmächtig die Grenzen seines Gutachtenauftrags überschritten hätte und in seinem Gutachten etwa den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hätte (hierzu: OLG Rostock, Beschl. v. 05.10.2010, 3 W 153/10, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 18.10.2016 - 24 W 44/16

    Mangelhaftigkeit eines Pflasterbelages; Ablehnung eines Sachverständigen; Verstoß

    Gleiches gilt, wenn er in seinem Gutachten den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufzeigt (OLG Rostock BeckRS 2011, 11719).
  • OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist gem. §§ 406 Abs. 1, 42 ZPO anzunehmen, wenn objektive Umstände vorliegen, die geeignet sind, vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung zu wecken, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 5.10.2010 - 3 W 153/10 - m. w. N.).
  • KG, 26.10.2015 - 10 W 74/15

    Squeeze-out W.O.M. World of Medicine AG

    So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Gelle, . NJW-RR 2093, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
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