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   OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11   

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https://dejure.org/2012,2510
OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11 (https://dejure.org/2012,2510)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.02.2012 - 13 W 2249/11 (https://dejure.org/2012,2510)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 13 W 2249/11 (https://dejure.org/2012,2510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 101, 70 ZPO

  • openjur.de

    Kosten der Streithilfe: Entscheidung über die Kosten des nicht als Streithelfer im Hauptverfahren beteiligten Nebenintervenienten des selbstständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Beitritts des Streitverkündungsempfängers im selbständigen Beweisverfahren hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 70; ZPO § 101
    Rechtsfolgen des Beitritts des Streitverkündungsempfängers im selbständigen Beweisverfahren hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten der Streithilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kosten des Streithelfers (IBR 2012, 1158)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1280
  • BauR 2012, 997
  • IBR 2012, 1158
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07

    Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage im Beschluss vom 23.07.2009 ausdrücklich offen gelassen (BGHZ 182, 150 unter II. 2b) bb)).

    Sie werden dann von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst (BGHZ 182, 150; BGH BauR 2004, 1485; BauR 1989, 601, 603).

    cc) Ist ein Nebenintervenient des selbstständigen Beweisverfahrens auch im Hauptsacherechtsstreit beigetreten, so ist in diesem in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 101 Abs. 1 ZPO auch über seine Kosten im selbstständigen Beweisverfahren mit zu entscheiden (BGHZ 182, 150).

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Liegt Parteiidentität vor, ist dem Erfordernis identischer Streitgegenstände auch dann genügt, wenn einer von mehreren Gegenständen des selbstständigen Beweisverfahrens Gegenstand des späteren Hauptsacheverfahrens ist (BGH BauR 2007, 747; BauR 2004, 1809).

    Ist nur eine von mehreren Parteien des selbstständigen Beweisverfahrens Partei des Hauptsacheverfahrens, so sind zwar die gesamten Gerichtskosten des selbstständigen Beweisverfahrens Gegenstand der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren (BGH BauR 2004, 1809).

  • OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03

    Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Gemäß einer Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 2003, 1509) habe das Gericht die Kosten der auf Antragsgegnerseite im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelferin auch dann zu titulieren, wenn - wie vorliegend - die Streithelferin im Hauptsacheverfahren nicht beigetreten war.

    b) Das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 2003, 1509) und ihm folgend das Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2010, 1679) haben einen solchen Automatismus angenommen, weil es sich bei dem selbstständigen Beweisverfahren und einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren um eine Einheit handle, da die Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 493 Abs. 1 ZPO einer solchen im Hauptsacheverfahren gleichstehe und § 101 ZPO nicht danach differenziere, in welchem der beiden Verfahren die Kosten entstanden seien.

  • BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90

    Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Zudem trägt die hier vertretene Auffassung dem Umstand Rechnung, dass der Beitritt im selbstständigen Beweisverfahren auch vor dem Land- oder Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Stuttgart, MDR 2012, 186; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 70 Rn. 1), der Beitritt zu einem dort geführten Hauptsacheverfahren hingegen schon (BGH NJW 1991, 229).
  • OLG Nürnberg, 10.02.2011 - 13 W 139/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anwaltszwang für den Streithelfer vor dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Zudem trägt die hier vertretene Auffassung dem Umstand Rechnung, dass der Beitritt im selbstständigen Beweisverfahren auch vor dem Land- oder Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Stuttgart, MDR 2012, 186; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 70 Rn. 1), der Beitritt zu einem dort geführten Hauptsacheverfahren hingegen schon (BGH NJW 1991, 229).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2011 - 10 W 38/11

    Selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Zudem trägt die hier vertretene Auffassung dem Umstand Rechnung, dass der Beitritt im selbstständigen Beweisverfahren auch vor dem Land- oder Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Stuttgart, MDR 2012, 186; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 70 Rn. 1), der Beitritt zu einem dort geführten Hauptsacheverfahren hingegen schon (BGH NJW 1991, 229).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1999 - 19 W 45/99

    Selbständiges Beweisverfahren: Antrag auf Fristsetzung durch Streithelfer?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Zutreffend führt das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW-RR 2001, 214) aus, es gebe keinen Rechtsgrundsatz, wonach Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Falle einer unbegründeten Inanspruchnahme durch einen Dritten in jedem Falle zu erstatten sind.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Sie werden dann von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst (BGHZ 182, 150; BGH BauR 2004, 1485; BauR 1989, 601, 603).
  • BGH, 11.05.1989 - VII ZR 39/88

    Formularmäßiger Gewährleistungsausschluß bei Lieferung einer Wärmepumpe für ein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Sie werden dann von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mit umfasst (BGHZ 182, 150; BGH BauR 2004, 1485; BauR 1989, 601, 603).
  • BGH, 10.01.2007 - XII ZB 231/05

    Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
    Liegt Parteiidentität vor, ist dem Erfordernis identischer Streitgegenstände auch dann genügt, wenn einer von mehreren Gegenständen des selbstständigen Beweisverfahrens Gegenstand des späteren Hauptsacheverfahrens ist (BGH BauR 2007, 747; BauR 2004, 1809).
  • OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10

    Kostenentscheidung im sechsstelligen Beweisverfahren hinsichtlich der Kosten

  • BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12

    Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die

    Während die überwiegend vertretene Ansicht einen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers unabhängig von seinem Beitritt auch im Hauptsacheverfahren zuerkennt (OLG Hamm, NJW 2013, 2130; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680 f.; OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 04787; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1509, 1510; Seibel, Selbständiges Beweisverfahren, § 494a Rn. 85 ff.; MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 101 Rn. 19; Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 101 Rn. 2; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 4; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, Stand: 1. April 2013, § 101 Rn. 25; Schneider in Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl., § 101 Rn. 2; Ulrich, Selbständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen, 2. Aufl., 5. Kap., Rn. 230; Mayr, IBR 2012, 1158 - nur online; Kießling, NJW 2001, 3668, 3670; Ghassemi-Tabar/Eckner, MDR 2012, 1136, 1141), hält die Gegenansicht einen Beitritt im Hauptsacheverfahren stets für erforderlich (Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 101 Rn. 2; Hk-ZPO/Gierl, 5. Aufl., § 101 Rn. 8; wohl auch Fischer, LMK 2009, 290816; Cuypers, MDR 2004, 314, 317).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 17 W 3/13

    Entscheidung über die Kosten des Nebenintervenienten im selbständigen

    Dabei hat es zur Begründung auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 14.2.2012, 13 W 2249/11, umfassend Bezug genommen.

    Die Argumentation, dass eine Entscheidung über den prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Hauptsacherechtsstreit nur für und gegen die in den hierfür geltenden Vorschriften über die Kostenentscheidung genannten Beteiligten ergehen könne und daher eine Stellung als Partei oder Nebenintervenient in diesem Hauptsacherechtsstreit voraussetze, woran es bei einer nur im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen, am Hauptsacheverfahren aber nicht beteiligten Partei fehle, weil das gem. § 66 ZPO erforderliche rechtliche Interesse in Beweisverfahren und Rechtsstreit unterschiedlich zu bewerten sein könne (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.02.2012, 13 W 2249/11, BeckRS 2012, 05221), verkennt die Bedeutung des Grundsatzes der Kostenparallelität.

  • LG München I, 02.02.2017 - 11 OH 5865/13

    Zwischenurteil über Zulässigkeit einer Nebenintervention im Beweisverfahren

    Darum war im Fall BGH 5.12.2015 (VII ZB 15/12) die Vorinstanz sogar der Ansicht: Eine analoge Anwendung von § 66 Abs. 1 ZPO stehe der Annahme entgegen, dass der Beitritt automatisch auch für das nachfolgende Hauptsacheverfahren gelte (so OLG Nürnberg 14.2.2012, 13 W 2249/11).
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