Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.10.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.02.2012 - 11 U 103/08   

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https://dejure.org/2012,54723
OLG Hamburg, 20.02.2012 - 11 U 103/08 (https://dejure.org/2012,54723)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2012 - 11 U 103/08 (https://dejure.org/2012,54723)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 11 U 103/08 (https://dejure.org/2012,54723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 249 Abs 2 S 2 BGB, § 635 aF BGB
    Schadensersatz bei Werkmangel vor Gesetzesänderung: Zuschlag von 10% für Unvorhergesehenes in der Kostenkalkulation; höhere Mängelbeseitigungskosten als die mit dem Mangel verbundene Wertminderung des Werks; Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Veräußerer wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenvorschuss kann 10% für "Unvorhergesehenes" umfassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz kann 10%-igen Zuschlag für "Unvorhergesehenes" enthalten! (IBR 2013, 736)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2013, 736
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2012 - 11 U 103/08
    In dem von der Beklagten in diesem Zusammenhang herangezogenen Urteil vom 22. Juli 2010 (VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330 ff.) stellt der Bundesgerichtshof für die von ihm mit dieser Entscheidung vorgenommene Änderung seiner Rechtsprechung zwar nicht unmittelbar auf die Neufassung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, wohl aber auf die dieser Änderung zu Grunde liegenden Erwägungen des Gesetzgebers ab.
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 99/01

    Rechtsfolgen des Verschlechterungsverbots im Berufungsverfahren bei Abrechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2012 - 11 U 103/08
    Soweit es zunächst die Berücksichtigung unvorhergesehener Kosten betrifft verkennt die Beklagte, dass in dem dem von ihr in Bezug genommenen Versäumnisurteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2003 (VII ZR 99/01, NJW-RR 2004, 95 f.) zu Grunde liegenden Fall die dortigen Beklagten einen Zuschlag für "Unvorhergesehenes" noch zusätzlich auf den Betrag der durch einen Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungskosten verlangt haben.
  • OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 17 U 9/97

    Werkvertrag: schwer befahrbare Zufahrtsrampe in Tiefgarage als Werkmangel

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2012 - 11 U 103/08
    Soweit die Beklagte hierzu mit nachgelassenem Schriftsatz vom 12. Dezember 2011 ergänzend geltend macht, eine Fahrbahnbreite von 2, 75 m sei deshalb ausreichend, weil nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29. Januar 2003 (17 U 9/97, BauR 2003, 1591) nur dann von einer gewendelten Rampe auszugehen sei, wenn die Krümmung mehr als 70° betrage, lässt sich dies dem in Bezug genommenen Urteil einerseits schon nicht entnehmen und liegt andererseits die Tiefgaragenausfahrt an der Außenwand des streitgegenständlichen Gebäudes vorliegend im rechten Winkel (90°) zu der Stelle, an der die Tiefgaragenzufahrt im Bereich der Grundstücksgrenze in die Straße ... einmündet.
  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 132/15

    Bauprozess wegen Mängeln in einer Wohnungseigentumsanlage: Beweisvereitelung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Hamburg (IBR 2013, 736), in der der Sachverständige bei der Kostenschätzung 10 % wegen Unsicherheiten aufgeschlagen hat.
  • BGH, 11.03.2015 - VII ZR 270/14

    Werkvertraglicher Schadensersatzanspruch: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer

    Das Berufungsgericht hat die Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassen im Hinblick auf unterschiedliche Auffassungen in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zu der Frage, ob der nach Mängelbeseitigungskosten berechnete werkvertragliche Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. die auf die voraussichtlichen Kosten einer (noch) nicht durchgeführten Mängelbeseitigung entfallende, tatsächlich nicht angefallene Umsatzsteuer umfasst (bejahend: OLG Frankfurt, IBR 2009, 268; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 516; OLG Hamburg, IBR 2013, 736; verneinend: OLG München, NJW-RR 2011, 1312).
  • OLG München, 15.12.2015 - 9 U 701/13

    Schadensersatz wegen Mängeln des Bauwerks: Wahlrecht des Bestellers zwischen

    Denn der BGH leitet dieses Ergebnis nicht aus der neuen Regelung in § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB her, sondern aus allgemeinen schadensersatzrechtlichen Erwägungen, die in Abweichung von früherer Rechtsprechung nunmehr stärker darauf abzielen, eine Überkompensation zu vermeiden (ebenso: OLG Frankfurt Nz. B.au 2013, 232; aA OLG Hamburg vom 20.2.2012, 11 U 103/08, IBR 2013, 736; vollständig bei juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2013 - VII ZR 77/12   

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https://dejure.org/2013,30207
BGH, 11.10.2013 - VII ZR 77/12 (https://dejure.org/2013,30207)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2013 - VII ZR 77/12 (https://dejure.org/2013,30207)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - VII ZR 77/12 (https://dejure.org/2013,30207)
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    Schadensersatz kann 10%-igen Zuschlag für "Unvorhergesehenes" enthalten! (IBR 2013, 736)

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