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   LG Krefeld, 27.08.2014 - 2 O 265/12   

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https://dejure.org/2014,24332
LG Krefeld, 27.08.2014 - 2 O 265/12 (https://dejure.org/2014,24332)
LG Krefeld, Entscheidung vom 27.08.2014 - 2 O 265/12 (https://dejure.org/2014,24332)
LG Krefeld, Entscheidung vom 27. August 2014 - 2 O 265/12 (https://dejure.org/2014,24332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhte Stundensätze für gerichtliche Sachverständige bleiben die Ausnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhte Stundensätze: Zustimmungsersetzung bleibt die Ausnahme! (IBR 2014, 1314)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1291
  • BauR 2014, 2134
  • BauR 2014, 2145
  • IBR 2014, 1314
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Aachen, 07.05.2020 - 12 O 246/18

    Stundensatz-Erhöhung für Sachverständige

    Nicht ausreichend sind danach wirtschaftliche Interessen des Sachverständigen (vgl. LG Köln, a.a.O., LG Krefeld, Beschluss vom 27.8.2014, IBR 2014, 1314).
  • LG Köln, 13.03.2015 - 8 OH 38/14

    Erhöhung der JVEG-Stundensätze ist nur in Ausnahmefällen möglich!

    Zu bedenken sind in diesem Rahmen auch die mit der öffentlichen Bestellung verbundenen Vorteile, wozu ein Ausschluss von Zahlungsausfällen auf Auftraggeberseite, die hohe Zahl der Aufträge sowie das im Vergleich zu Privataufträgen bestehende geringere Haftungsrisiko wegen der Vorschrift des § 839a BGB gehören (vgl. hierzu umfassend: LG Krefeld, Beschl. v. 27.08.2014 - 2 O 265/12).
  • LG Rostock, 15.02.2017 - 2 OH 17/16

    Keine Honorarerhöhung aus grundsätzlichen Erwägungen!

    Selbst wenn hierbei ein "Justizrabatt" vorgenommen worden sein sollte, so scheint dies in Anbetracht der mit der öffentlichen Bestellung verbundenen Vorteile, wie etwa der Ausschluss von Zahlungsausfällen auf Auftraggeberseite, die hohe Zahl der Aufträge sowie das im Vergleich zu Privataufträgen bestehende geringere Haftungsrisiko wegen § 839a BGB und der dort normierten Haftungsprivilegierung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, vertretbar zu sein (LG Krefeld Beschl. v. 27.8.2014 - 2 O 265/12, BeckRS 2014, 17318, heck-online).
  • LG Fulda, 22.11.2022 - 4 OH 13/22

    Sachverständigenvergütung: Erhöhung des Regelstundensatzes auf 155 Euro bei

    Dies ist der Fall, wenn eine besonders große Sachkunde und Kompetenz des Sachverständigen erforderlich ist oder besonders schwierige Beweisfragen zu beantworten sind, deren Beantwortung überlegenes Wissen oder den Einsatz technisch anspruchsvoller und selten vorgehaltener Gerätschaften verlangt (LG Krefeld MDR 2014, 1291; LG Köln IBR 2015, 336; LG Aachen BauR 2020, 1521).
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