Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit von § 142 ZPO im Beweisverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 1
Zulässigkeit einer Anordnung zur Urkundenvorlage im selbständigen Beweisverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorlage von Urkunden kann im Beweisverfahren nicht angeordnet werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Antragsgegner ist nicht zur Urkundenvorlegung verpflichtet! (IBR 2014, 586)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 04.06.2013 - 14 OH 15/13
- OLG Frankfurt, 30.08.2013 - 3 W 49/13
- LG Wiesbaden, 30.04.2014 - 14 OH 15/13
- OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14
Papierfundstellen
- IBR 2014, 586
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14
§ 142 ZPO ist im selbstständigen Beweisverfahren nicht (analog) anwendbar (Anschluss an KG, Beschluss vom 10.4.2013.9 W 94/12).Zur Begründung wird auf die Darstellung im Beschluss des KG vom 10.4.2013, 9 W 94/12 Bezug genommen, in dem die unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur umfassend abgewogen werden.
- OLG Frankfurt, 17.12.2004 - 13 W 98/04
Beschwerdefähigkeit der Ablehnung der Anordnung der Urkundenvorlegung
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14
Soweit der 13. Zivilsenat des erkennenden Gerichts die Beschwerdefähigkeit einer Entscheidung nach § 142 ZPO verneint hat (vgl. Beschluss vom 17.12.2004, 13 W 98/04), ist die vorliegende Sachlage nicht vergleichbar.
- BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16
Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten …
Ist dem Gericht im selbständigen Beweisverfahren eine Schlüssigkeits- und Erheblichkeitsprüfung aber verwehrt, kann es - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat und auch die Rechtsbeschwerde einräumt - die im Rahmen des § 142 Abs. 1 ZPO erforderliche Ermessensausübung nicht vornehmen, mithin diese im Beschwerdeverfahren auch nicht überprüft werden (…Kammergericht, NJW 2014, 85 Rn. 27; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. August 2013 - 6 W 56/13, juris Rn. 30; Willer, NJW 2014, 22, 24 f.;… aA wohl Prütting/Gehrlein/Ulrich, ZPO, 8. Auflage, § 491 Rn. 2; Ulrich, IBR 2014, 586).