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   OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14   

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https://dejure.org/2014,15395
OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14 (https://dejure.org/2014,15395)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2014 - 3 W 25/14 (https://dejure.org/2014,15395)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 3 W 25/14 (https://dejure.org/2014,15395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Anordnung zur Urkundenvorlage im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorlage von Urkunden kann im Beweisverfahren nicht angeordnet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Antragsgegner ist nicht zur Urkundenvorlegung verpflichtet! (IBR 2014, 586)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2014, 586
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12

    Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14
    § 142 ZPO ist im selbstständigen Beweisverfahren nicht (analog) anwendbar (Anschluss an KG, Beschluss vom 10.4.2013.9 W 94/12).

    Zur Begründung wird auf die Darstellung im Beschluss des KG vom 10.4.2013, 9 W 94/12 Bezug genommen, in dem die unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur umfassend abgewogen werden.

  • OLG Frankfurt, 17.12.2004 - 13 W 98/04

    Beschwerdefähigkeit der Ablehnung der Anordnung der Urkundenvorlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14
    Soweit der 13. Zivilsenat des erkennenden Gerichts die Beschwerdefähigkeit einer Entscheidung nach § 142 ZPO verneint hat (vgl. Beschluss vom 17.12.2004, 13 W 98/04), ist die vorliegende Sachlage nicht vergleichbar.
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Ist dem Gericht im selbständigen Beweisverfahren eine Schlüssigkeits- und Erheblichkeitsprüfung aber verwehrt, kann es - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat und auch die Rechtsbeschwerde einräumt - die im Rahmen des § 142 Abs. 1 ZPO erforderliche Ermessensausübung nicht vornehmen, mithin diese im Beschwerdeverfahren auch nicht überprüft werden (Kammergericht, NJW 2014, 85 Rn. 27; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2013 - 6 W 56/13, juris Rn. 30; Willer, NJW 2014, 22, 24 f.; aA wohl Prütting/Gehrlein/Ulrich, ZPO, 8. Auflage, § 491 Rn. 2; Ulrich, IBR 2014, 586).
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