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   OLG Celle, 06.10.2016 - 13 U 112/14   

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https://dejure.org/2016,59529
OLG Celle, 06.10.2016 - 13 U 112/14 (https://dejure.org/2016,59529)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.10.2016 - 13 U 112/14 (https://dejure.org/2016,59529)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 13 U 112/14 (https://dejure.org/2016,59529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Abbruchunternehmer - Prüfungspflichten vor und während der Arbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preisvereinbarung gilt nicht für nach Abnahme beauftragte Zusatzleistungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruchunternehmer beschädigt Giebelwand des Nachbarn: Auch der Auftraggeber haftet! (IBR 2017, 373)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2017, 373
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1993 - 22 U 208/92

    Pflichten des Abrißunternehmers

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2016 - 13 U 112/14
    Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass kein Nachbargebäude beschädigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Februar 1993 - 22 U 208/92).

    In erster Linie trifft den mit dem Abriss beauftragten Fachunternehmer die Verantwortlichkeit, dafür zu sorgen, dass das Nachbargebäude nicht beschädigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Februar 1993 - 22 U 208/92; Kuffer/Langenecker/ Haidacher, a. a. O., Rn. 57).

  • BGH, 17.12.1998 - VII ZR 243/97

    Behandlung eines Subunternehmervertrages

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2016 - 13 U 112/14
    Gleiches gilt betreffend die Haftungsverteilung nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - VII ZR 243/97; von Rintelen, a. a. O., § 10 Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.1999 - 22 U 154/98

    Sorgfaltspflichten des Abbruchunternehmer hinsichtlich Abrißschäden am

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2016 - 13 U 112/14
    Zu diesem Zweck hat er u.a. die baulichen Verhältnisse der Verbindung zweier Giebelwände zu untersuchen und ggf. Erkundigungen sowohl beim Bauherrn als auch beim Nachbarn einzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 1999 - 22 U 154/98).
  • OLG Celle, 05.08.2009 - 7 U 237/08

    Pflichten des Werkunternehmers bei Bauarbeiten an einem Altbau; Umfang der

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2016 - 13 U 112/14
    Dabei darf er sich nicht auf die ordnungsgemäße Errichtung der Bauwerke entsprechend heute anerkannter Regeln der Technik verlassen (OLG Celle, Urteil vom 5. August 2009 - 7 U 237/08) Insbesondere hat er den Bestand auf Abweichungen zu vertraglichen Vorgaben auch betreffend benachbarter Gebäude nach DIN 18459 Nr. 3.1.2 zu untersuchen.
  • OLG Köln, 06.12.2017 - 16 U 6/17

    Haftung des mit Ausschachtungs- und Unterfangungsarbeiten beauftragten

    Parallel zu den an einem Abbruch beteiligten Unternehmen (vgl. hierzu z.B. OLG Celle Urteil vom 06.10.2016, 13 U 112/14, Rdnr. 34 zitiert nach juris = IBR 2017, 373) haben auch die an der Herstellung einer Vertiefung mitwirkenden Unternehmen nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Arbeiten zu prüfen und sicherzustellen, ob bzw. dass dem Nachbargebäude kein Schaden droht.
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