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   KG, 12.10.2017 - 27 U 60/17   

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https://dejure.org/2017,60303
KG, 12.10.2017 - 27 U 60/17 (https://dejure.org/2017,60303)
KG, Entscheidung vom 12.10.2017 - 27 U 60/17 (https://dejure.org/2017,60303)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 27 U 60/17 (https://dejure.org/2017,60303)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 631 BGB, § 633 Abs 2 BGB, § 286 Abs 1 S 1 ZPO
    Architektenhaftung: Anscheinsbeweis für das Vorliegen einer mangelhaften Planung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mängel der Planung von Installationsleitungen durch einen Fachplaner; Haftung des ausführenden Handwerkers für Mängel der Fachplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Mängel der Planung von Installationsleitungen durch einen Fachplaner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handwerker ist kein Fachingenieur!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Handwerker ist kein Fachingenieur! (IBR 2018, 438)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Geplatzte Wasserzähler sprechen für einen Planungsfehler! (IBR 2018, 455)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2018, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05

    Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst

    Auszug aus KG, 12.10.2017 - 27 U 60/17
    Ein Anscheinsbeweis kommt auch dann in Betracht, wenn nur für eine der möglichen Ursachen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, und zwar selbst dann, wenn diese Ursache im Vergleich zu den anderen theoretisch möglichen Ursachen im Allgemeinen relativ selten auftritt und die aufgetretene Folge zwar möglich, aber nicht typisch dafür ist (BeckOK ZPO/Bacher, 25.Ed.15.6.2017, ZPO, § 284 Rdn.97.2 unter Hinweis auf BGH, NJW 2007, 2767).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus KG, 12.10.2017 - 27 U 60/17
    Der Beweis des ersten Anscheins greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist; im Wege des Anscheinsbeweises kann gegebenenfalls von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf die Ursache geschlossen werden, wobei dieser Schluss einen typischen Geschehensablauf voraussetzt und Typizität in diesem Zusammenhang bedeutet, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH NJW 2012, 2263, 2264 unter Hinweis auf BGH, NJW 2010, 1072 Rdnr. 18 m. w. Nachw.).
  • BGH, 04.05.2012 - V ZR 71/11

    Verjährungshemmung durch Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens in

    Auszug aus KG, 12.10.2017 - 27 U 60/17
    Der Beweis des ersten Anscheins greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist; im Wege des Anscheinsbeweises kann gegebenenfalls von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf die Ursache geschlossen werden, wobei dieser Schluss einen typischen Geschehensablauf voraussetzt und Typizität in diesem Zusammenhang bedeutet, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH NJW 2012, 2263, 2264 unter Hinweis auf BGH, NJW 2010, 1072 Rdnr. 18 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus KG, 12.10.2017 - 27 U 60/17
    Der Anscheinsbeweis greift dann nicht ein, wenn das Geschehen Umstände aufweist, die es ernsthaft als möglich erscheinen lassen, dass das Schadensereignis anders abgelaufen ist als nach dem Muster der der Anscheinsregel zu Grunde liegenden Erfolgstypik; das ist der Fall, wenn besondere Umstände hinzukommen, die wegen der Abweichungen des Sachverhalts von den typischen Sachverhalten einen anderen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (BGH, NJW 1991, 230, 231 m. w. Nachw.).
  • AG Brandenburg, 07.05.2021 - 31 C 69/19

    Anspruch eines Versicherungsunternehmens gegen ein örtliches

    Verstoßen die Mitarbeiter des Beklagten schuldhaft gegen diese gegenüber der Hauseigentümerin bestehende Verpflichtung, so haftet der beklagte Verband auch hierfür (KG Berlin, Beschluss vom 12.10.2017, Az.: 27 U 60/17, u.a. in: IBR 2018, 438; OLG Köln, Urteil vom 20.12.2010.

    Die Neuregelung des § 280 BGB n.F. ändert nämlich nichts an den von der Rechtsprechung zu § 282 BGB a.F. entwickelten Grundsätzen, dass sich die Beweislastverteilung an den Verantwortungsbereichen von Schuldner und Gläubiger zu orientieren hat (sogenannte Sphärentheorie; KG Berlin, Beschluss vom 12.10.2017, Az.: 27 U 60/17, u.a. in: IBR 2018, 438; OLG Köln, Urteil vom 20.12.2010.

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