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   KG, 01.12.2017 - 21 U 19/12   

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https://dejure.org/2017,65328
KG, 01.12.2017 - 21 U 19/12 (https://dejure.org/2017,65328)
KG, Entscheidung vom 01.12.2017 - 21 U 19/12 (https://dejure.org/2017,65328)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 21 U 19/12 (https://dejure.org/2017,65328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 632 ; HOAI § 8 Abs. 1
    Anforderungen an die Abrechnung des Architektenhonorars nach Eintritt der Schlussrechnungsreife

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Bautagebuch geführt: Honorar wird um einen Prozentpunkt gemindert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Bautagebuch geführt: Honorarabzug auch ohne Regelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inhalt der geschuldeten Architektenleistung, Pflicht zur Führung eines Bautagebuches

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss Bautagebuch führen! (IBR 2018, 686)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Aussetzung des Mindestsatzprozesses zwecks Vorabentscheidung des EuGH? (IBR 2018, 690)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2018, 690
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus KG, 01.12.2017 - 21 U 19/12
    39 aa) Soweit die Parteien über eine Minderung wegen nicht erbrachter Teilleistungen streiten, kommt nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2004, 2588) eine Honorarminderung in Betracht, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts gegeben ist, der die Minderung als Rechtsfolge vorsieht.

    Was hier als Teilerfolg geschuldet ist, ist u. a. anhand der vom BGH in der Entscheidung NJW 2004, 2588 entwickelten Kriterien durch Auslegung zu ermitteln.

    Wie die obige Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH in NJW 2004, 2588 und die obigen Erörterungen unter 4. d) aa) - 4. d) cc) (3) zeigen, geht auch der Senat davon aus, dass der Architekt Teilerfolge schuldet, die es dem Auftraggeber ermöglichen, zu überprüfen, ob der Architekt den geschuldeten Erfolg bewirkt hat, die ihn in die Lage versetzen Gewährleistungsansprüche gegen Bauunternehmer durchzusetzen, und die erforderlich sind, Maßnahmen zur Unterhaltung des Gebäudes zu planen.

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus KG, 01.12.2017 - 21 U 19/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Architekt aber verpflichtet, auch in den Fällen, in denen die Parteien eine Kostengrenze nicht als Beschaffenheit des Architektenwerks vereinbart haben, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen und den Auftraggeber über etwaige Kostenmehrungen zu informieren (vgl. BGH NJW 1999, 3554).
  • BGH, 12.06.1975 - VII ZR 55/73

    Ersatz von Verzögerungsschäden; Bezeichnung der Schlussrechnung

    Auszug aus KG, 01.12.2017 - 21 U 19/12
    Da mit der Abschlagsrechnung vom 19.08.2010 alle erbrachten Leistungen des Klägers abgerechnet werden sollten, könnte eine neue Rechnung nur wiederholen, was bereits in der Rechnung steht (OLG Köln ZfBR 1993, 27; BGH NJW 1975, 1701).
  • OLG Naumburg, 13.04.2017 - 1 U 48/11

    Architektenhonorarklage: Aussetzung der Verhandlung wegen eines von der

    Auszug aus KG, 01.12.2017 - 21 U 19/12
    Der Senat schließ sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Naumburg (Urteil v. 13.04.2017, Az.: 1 U 48/11) an, in der es heißt:.
  • OLG Hamm, 23.07.2019 - 21 U 24/18

    HOAI-Mindestsätze sind trotz EuGH-Urteil bindend

    Die Feststellung der Europarechtswidrigkeit der Mindestsätze der HOAI im Vertragsverletzungsverfahren ändert nichts daran, dass zum Zeitpunkt des Verstoßes die HOAI zu beachten war, denn es gibt insofern keine Rückwirkung (Anschluss an OLG Naumburg, NZBau 2017, 667, 669; KG, IBR 2018, 690; entgegen OLG Celle, Urteil v. 17.7.2019 - 14 U 188/18, BeckRS 2019, 15002; LG Dresden, Beschluss v. 8.2.2018 - 6 O 1751/15, BeckRS 2018, 44863).

    Die Feststellung der Europarechtswidrigkeit der Mindestsätze der HOAI im Vertragsverletzungsverfahren ändert nichts daran, dass zum Zeitpunkt des Verstoßes die HOAI zu beachten war, denn es gibt insofern keine Rückwirkung (OLG Naumburg, NZBau 2017, 667, 669; KG, IBR 2018, 690; LandesberufungsG für Architekten NW, IBR 2018, 691; Schmidt in Graf v. Westphalen u.a., Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Stand: 42. EL Dezember 2018, Architektenvertrag Rn. 65).

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 23 U 155/18

    Honorar für Architektenleistungen

    Der Ansicht des OLG Naumburg (Urt. v. 13.04.2017 - 1 U 48/11, BauR 2017, 1549; dem folgend KG, Urt. v. 01.12.2017 ­ 21 U 19/12, IBR 2018, 690), das vor dem Urteil des EuGH eine Aussetzung abgelehnt hat, weil allein der nationale Gesetzgeber zu entscheiden habe, wie er der Vertragsverletzung abhelfe, vermag der Senat aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 05.01.2021 - 12 W 28/20

    Wer an sein Geld will, muss "Fleisch an den Knochen bringen"!

    Die Voraussetzungen eines etwaigen Gewährleistungsanspruchs wären dann vom Auftraggeber darzulegen (KG Berlin, Urteil vom 01. Dezember 2017 - 21 U 19/12 -, Rn. 39, juris).
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