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   OLG Hamm, 29.05.1996 - 25 U 154/95   

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https://dejure.org/1996,9574
OLG Hamm, 29.05.1996 - 25 U 154/95 (https://dejure.org/1996,9574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.1996 - 25 U 154/95 (https://dejure.org/1996,9574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 25 U 154/95 (https://dejure.org/1996,9574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweigerung der Abnahme aufgrund vorhandener Baumängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtung zur Abschlagszahlung trotz zwischenzeitlich erteilter Schlußrechnung (IBR 1996, 505)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträglicher Wegfall der Vertragsstrafenregelung (IBR 1996, 509)

Papierfundstellen

  • IBR 1996, 509
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.1972 - VII ZR 137/71

    Verfall der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1996 - 25 U 154/95
    Nur bei weniger einschneidenden Abweichungen vom Zeitplan oder bei solchen Verschiebungen, mit denen der Auftragnehmer bereits bei Vertragsschluß rechnen mußte, bleibt der Auftragnehmer gegebenenfalls unter Verlängerung der Ausführungsfristen gem. § 6 Ziff. 2 c VOB/B an die Vertragsstrafeverpflichtung gebunden (BGH a.a.O. sowie BauR 1973, 48; Ingenstau a.a.O.; Werner/Pastor, Rdn. 1971; Senat, Urteil vom 11.10.1995, 25 U 70/95).
  • OLG Nürnberg, 25.09.1979 - 3 U 52/79
    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1996 - 25 U 154/95
    Ungeachtet der Tatsache, daß inzwischen unter dem 8.11.1994, also während des laufenden Rechtsstreits, die Schlußrechnung erteilt worden ist, bleibt die Klage auf Abschlagszahlung gemäß § 16 Nr. 1 VOB/B - die VOB/B ist hier gemäß § 2 c des Bauvertrages wirksam vereinbart - möglich, sofern die Fälligkeit der Abschlagszahlung bereits eingetreten und ein Rechtsstreit insoweit anhängig ist (OLG Bremen, OLGZ 1980, 217 = BauR 1980, 579; Ingenstau-Korbion, 12. A., Rdn. 75 zu § 16 VOB/B; offengelassen in BGH NJW 1985, 1840 = BauR 1985, 456 = MDR 1985, 750) und sofern nicht die Erteilung der Schlußrechnung auf einer Vertragskündigung seitens des Auftraggebers beruht (BGH a.a.O.; Ingenstau a.a.O.; Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 8. A.; Rdn. 1065).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1996 - 25 U 154/95
    Ungeachtet der Tatsache, daß inzwischen unter dem 8.11.1994, also während des laufenden Rechtsstreits, die Schlußrechnung erteilt worden ist, bleibt die Klage auf Abschlagszahlung gemäß § 16 Nr. 1 VOB/B - die VOB/B ist hier gemäß § 2 c des Bauvertrages wirksam vereinbart - möglich, sofern die Fälligkeit der Abschlagszahlung bereits eingetreten und ein Rechtsstreit insoweit anhängig ist (OLG Bremen, OLGZ 1980, 217 = BauR 1980, 579; Ingenstau-Korbion, 12. A., Rdn. 75 zu § 16 VOB/B; offengelassen in BGH NJW 1985, 1840 = BauR 1985, 456 = MDR 1985, 750) und sofern nicht die Erteilung der Schlußrechnung auf einer Vertragskündigung seitens des Auftraggebers beruht (BGH a.a.O.; Ingenstau a.a.O.; Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 8. A.; Rdn. 1065).
  • BGH, 29.11.1973 - VII ZR 205/71

    Wirksamkeit einer mündlichen Abrede bei vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1996 - 25 U 154/95
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß eine Vertragsstrafenzusage nach dem Grundsatz von Treu und Glauben hinfällig wird, wenn durch vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Bauausführung so erheblich verzögert wird, daß der Zeitplan des Auftragnehmers umgeworfen und er zu einer durchgreifenden Neuordnung der zeitlichen Planung gezwungen wird; entsprechendes gilt für sonstige vom Auftraggeber zu verantwortende beachtliche Zeitverschiebungen, insbesondere, wie hier, erheblichen Änderungen der Bauplanung (BGH NJW 1966, 971 = MDR 1966, 495; BGH BauR 1974, 206; OLG Düsseldorf BauR 1982, 582; Ingenstau-Korbion, Rdn. 36 zu § 11 VOB/B).
  • OLG Hamm, 11.10.1995 - 25 U 70/95

    Vertragsstrafe und vom Bauherrn zu vertretende Bauverzögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1996 - 25 U 154/95
    Nur bei weniger einschneidenden Abweichungen vom Zeitplan oder bei solchen Verschiebungen, mit denen der Auftragnehmer bereits bei Vertragsschluß rechnen mußte, bleibt der Auftragnehmer gegebenenfalls unter Verlängerung der Ausführungsfristen gem. § 6 Ziff. 2 c VOB/B an die Vertragsstrafeverpflichtung gebunden (BGH a.a.O. sowie BauR 1973, 48; Ingenstau a.a.O.; Werner/Pastor, Rdn. 1971; Senat, Urteil vom 11.10.1995, 25 U 70/95).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1982 - 23 U 163/81

    Vertragsstrafenvereinbarung in BVB und ZVB - Verbindliche Vertragsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1996 - 25 U 154/95
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß eine Vertragsstrafenzusage nach dem Grundsatz von Treu und Glauben hinfällig wird, wenn durch vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Bauausführung so erheblich verzögert wird, daß der Zeitplan des Auftragnehmers umgeworfen und er zu einer durchgreifenden Neuordnung der zeitlichen Planung gezwungen wird; entsprechendes gilt für sonstige vom Auftraggeber zu verantwortende beachtliche Zeitverschiebungen, insbesondere, wie hier, erheblichen Änderungen der Bauplanung (BGH NJW 1966, 971 = MDR 1966, 495; BGH BauR 1974, 206; OLG Düsseldorf BauR 1982, 582; Ingenstau-Korbion, Rdn. 36 zu § 11 VOB/B).
  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 262/63

    Fälligkeit einer Vertragsstrafe bei Verschulden des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1996 - 25 U 154/95
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß eine Vertragsstrafenzusage nach dem Grundsatz von Treu und Glauben hinfällig wird, wenn durch vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Bauausführung so erheblich verzögert wird, daß der Zeitplan des Auftragnehmers umgeworfen und er zu einer durchgreifenden Neuordnung der zeitlichen Planung gezwungen wird; entsprechendes gilt für sonstige vom Auftraggeber zu verantwortende beachtliche Zeitverschiebungen, insbesondere, wie hier, erheblichen Änderungen der Bauplanung (BGH NJW 1966, 971 = MDR 1966, 495; BGH BauR 1974, 206; OLG Düsseldorf BauR 1982, 582; Ingenstau-Korbion, Rdn. 36 zu § 11 VOB/B).
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