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   OLG Köln, 03.11.1999 - 26 U 14/99   

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https://dejure.org/1999,6843
OLG Köln, 03.11.1999 - 26 U 14/99 (https://dejure.org/1999,6843)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.1999 - 26 U 14/99 (https://dejure.org/1999,6843)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 1999 - 26 U 14/99 (https://dejure.org/1999,6843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI § 4; BGB § 242
    Wirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung mit einem Statiker

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bindung des Architekten an mindestsatzunterschreitendes Honorar auch bei HOAI-Kundigkeit des Bauherrn ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalhonorar oder Mindestsätze? (IBR 2000, 83)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2000, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97

    Honorar Architekt - Statiker

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 26 U 14/99
    Deshalb hat das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 98, 811 ff) auch erkannt, dass in der abschließenden Berechnung des wegen Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI und mangelnder Schriftform unwirksam vereinbarten Pauschalhonorars durch den Statiker und dessen Zahlung durch sachkundigen Bauherren der stillschweigende Abschluss eines Erlassvertrages hinsichtlich der weitergehenden Vergütung auf der Grundlage einer Mindestsatzabrechnung liegen kann.

    Anders als in dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 98, 811 ff) zugrunde liegendem Fall liegt hier eine abschließende Berechnung des Pauschalpreishonorars gerade nicht vor.

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 26 U 14/99
    Es ist dem Kläger jedoch nur dann nach Treu und Glauben verwehrt sich auf die Unwirksamkeit der Pauschalpreisvereinbarung zu berufen, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und wenn sich dieser darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 97, 2329, 2331).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04

    Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines

    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und wenn er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung eines Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGHZ 136, 1, 9 f.; NJW-RR 1997, 1448, 1449; Senat IBR 2000, 439; OLG Köln - 26. Zivilsenat - IBR 2000, 83; OLG Oldenburg BauR 2004, 526 = OLGR 2004, 146 = IBR 2004, 611; BauR 2004, 1350 = IBR 2004, 432; OLG Hamburg IBR 2004, 258; OLG Hamm IBR 2004, 209; BauR 2004, 1643, 1644 = IBR 2004, 520; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 303, 307; Werner/Pastor Rdnr. 721).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 14 U 42/02

    Honorarklage aufgrund einer Honorarteilungsvereinbarung zwischen Ingenieuren:

    Dem sachkundigen Auftraggeber wird teilweise die Berufung darauf verwehrt (OLG Köln IBR 2000, 83; OLG Köln IBR 2000, 439; KGR 2001, 210).
  • LG Bonn, 02.12.2003 - 18 O 271/03

    Baurecht - Bindungswirkung einer Statiker-Honorarrechnung

    Die insoweit von dem Kläger angeführte Entscheidung des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 03.11.1999 - 26 U 14/99 - ) ist nicht einschlägig.
  • KG, 07.07.2005 - 4 U 113/04

    Architektenvertrag: Unterschreitung der Mindestsätze in der Honorarvereinbarung;

    b) Der sachkundige Auftraggeber darf aber nicht auf die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung vertrauen, denn er ist insoweit nicht schutzwürdig (Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., § 4 Rn 84; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 12. Teil Rn 279; OLG Köln IBR 2000, 83 und 439; KG, KGR 2001, 210; a.A. OLG Nürnberg IBR 2001, 495 und OLG Köln, OLGR 2001, 190 für den Fall, dass der Auftraggeber seinerseits mit dem Bauherrn ein Honorar unterhalb der Mindestsätze vereinbart hat).
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