Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 8 U 627/04 - 172 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Voraussetzungen einer wirksamen Einbeziehung der VOB in den Werkvertrag mit bauunerfahrenem Bauherrn
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in einen Werkvertrag; Erforderlichkeit der Mitwirkung eines Architekten bei Vertragsschluss; Ausreichende Aufklärung und Beratung über das Regelwerk der VOB/B
- Judicialis
ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 196 Abs. 2 a.F.; ; AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2; VOB/B § 1
Anforderungen an die Einbeziehung der VOB/B in einen Werkvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist die VOB/B in den Vertrag einbezogen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wann werden die VOB/B Bestandteil des Bauvertrags? - Der Bauherr muss den Text kennen oder der Architekt am Vertragsschluss beteiligt sein
- wgk.eu (Kurzinformation)
Einbeziehung der VOB/ in den Vertrag
Besprechungen u.ä. (3)
- streifler.de (Kurzanmerkung)
Einbeziehung der VOB, wenn der Bauherr einen eigenen Architekten hat
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wirksame Einbeziehung der VOB/B bei bauunerfahrenen Bauherrn? (IBR 2006, 1164)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bauherr mit Architekt: Wann ist die VOB/B in den Bauvertrag einbezogen? (IBR 2006, 536)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 10.11.2004 - 3 O 162/02
- OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 8 U 627/04 - 172
Papierfundstellen
- MDR 2006, 984
- NZBau 2006, 787
- BauR 2006, 2060
- IBR 2006, 536
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 03.12.1997 - 12 U 125/97
Keine VOB-Einbeziehung bei entsprechender Vorstellung der Parteien
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 8 U 627/04
Soweit die Klägerin mit der Berufung die Annahme einer Verjährung der Klageforderung durch das Landgericht ausschließlich mit der Begründung angreift, es handele sich vorliegend nicht um einen BGB-Werkvertrag, sondern um einen VOB-Vertrag, bei dem die Verjährung des Werklohnanspruches erst mit dem Ende des Jahres beginne, in dem die Schlusszahlung fällig geworden sei (vgl. hierzu im Einzelnen Seite 7 f. der Entscheidung des Senats vom 8. Mai 2003; Blatt 281 f.), ist der Erstrichter ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass die insoweit darlegungs- und beweispflichtige (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 885/886) Klägerin die von ihr behauptete wirksame Einbeziehung der VOB/B in den streitgegenständlichen Werkvertrag nicht nachgewiesen hat. - BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89
Einbeziehung der VOB/B
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 8 U 627/04
Nichts anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin aus der Entscheidung BGHZ 109, 192 ff. - BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97
Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 8 U 627/04
Damit hat die Klägerin die mündliche Auftragserteilung eindeutig zugestanden, welches - schriftsätzliche - Geständnis jedenfalls Wirksamkeit erlangt hat, nachdem die Parteien in der darauffolgenden mündlichen Verhandlung vom 24.4.2002 (Blatt 108/109) unter stillschweigender Bezugnahme auf ihre vorbereitenden Schriftsätze und damit auf das darin enthaltene Geständnis (vgl. § 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO) die Anträge gestellt und streitig verhandelt haben (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1113/1114).
- OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 8 U 298/07
Werkvertrag: Voraussetzungen der Einbeziehung der VOB/B; Restwerklohnanspruch …
Denn es ist nicht ersichtlich, dass dieser - wie zur Verneinung einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Vertragspartners erforderlich - für den Beklagten als Bauherrn bei dem in Rede stehenden Vertragsabschluss mitgewirkt hat; hingegen reicht es insoweit nicht aus, wenn der Architekt bzw. der Sachverständige nur planungs- und/oder bauüberwachende Tätigkeit für den Bauherrn ausgeführt hat (vgl. Senat, IBR 2006, 536; OLG Hamm NJW-RR 1998, 885). - LG Bielefeld, 30.08.2012 - 5 O 366/09
Regressansprüche eines Gebäude- und Haftpflichtversicherers gegen einen …
Eine Übergabe bzw. Zugänglichmachung wäre nur dann entbehrlich gewesen, wenn der Vertragspartner im Baugewerbe tätig oder im Baubereich bewandert ist oder sich durch einen erfahrenen Fachmann zum Beispiel einen Architekten vertreten lässt und dieser am konkreten Vertragsschluss beteiligt ist (vgl. zum Ganzen BGH ZfBR 1983, 85; OLG Hamm NJW-RR 1991, 277; OLG Saarbrücken IBR 2006, 536).