Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.11.2003 - 12 U 112/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Zahlung von restlichem Werklohn aus einem unter Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) geschlossenen Generalunternehmervertrag über die Errichtung eines Wohnhauses und Geschäftshauses; Mögliche Anspruchsgrundlage für den ...
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherungsrelevante Mängel immer wesentlich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lw.com (Leitsatz und Kurzinformation)
Abnahmeverweigerung wegen Mangels mit Gefahrenpotential, aber geringer Beseitigungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 640 § 641; VOB/B § 12 Nr. 3, 5 § 13 Nr. 3
Verweigerung der Abnahme wegen Mängeln
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sicherungsrelevante Mängel sind auch bei geringen Beseitigungskosten wesentlich! (IBR 2005, 420)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 17.07.2002 - 2 O 82/02
- OLG Hamm, 26.11.2003 - 12 U 112/02
- BGH, 26.08.2004 - VII ZR 42/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 731
- IBRRS 2005, 2267
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91
Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale …
Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2003 - 12 U 112/02
Das bloße objektive Bestehen dieser Einrede hinderte den Eintritt des Schuldnerverzuges (vgl. BGH NJW 93, 2674). - OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02
Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2003 - 12 U 112/02
Der Senat folgt insoweit der Auffassung, daß die Ausschlussgründe des § 531 Abs. 2 Nr. 1 - 3 ZPO dann der Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz nicht entgegenstehen, wenn dieses Vorbringen unstreitig bleibt und eine Zurückweisung zu einer evident unrichtigen Entscheidung führen würde (wie hier der 18. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts, Urteil vom 10. Februar 2003 - Aktenzeichen 18 U 93/02 - MDR 2003, 650, 651).
- AG Gengenbach, 20.12.2016 - 1 C 71/15
Werkvertrag: Anspruch auf Abschlagszahlungen bei wesentlichem Mangel
Bei sicherheitsrelevanten Mängeln, aus denen sich ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential für die Nutzer und Besucher des Objekts ergibt und dem Auftraggeber im Schadensfall droht, als Verkehrssicherungspflichtiger in Anspruch genommen zu werden, überwiegt dessen Interesse derart, dass die Abnahmeverweigerung gerechtfertigt ist (OLG Hamm vom 26.11.2003 - 12 U 112/02). - KG, 09.08.2011 - 21 U 178/09
Fälligkeit des Werklohnanspruchs für erbrachte Teilleistungen bei Kündigung des …
Bei dieser Abwägung ist nicht allein auf die Kosten, sondern entscheidend auch auf die Bedeutung des Mangels für die Gebrauchstauglichkeit des Werkes abzustellen (OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2003 - 12 U 112/02). - OLG Dresden, 16.07.2021 - 13 U 1583/18
Behinderungsanzeige ist zu begründen!
Damit war die Leistung der Klägerin nicht abnahmefähig ausgeführt, da die fehlenden oder mangelhaften Arbeiten sicherheitsrelevant waren und sich daraus ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential für die Nutzer und Besucher des Objekts ergab, so dass der Zedentin im Schadensfall drohte, als Verkehrssicherungspflichtiger in Anspruch genommen zu werden (OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2003 - 12 U 112/02).