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   AG Ravensburg, 13.12.2012 - 5 C 1100/12   

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https://dejure.org/2012,40836
AG Ravensburg, 13.12.2012 - 5 C 1100/12 (https://dejure.org/2012,40836)
AG Ravensburg, Entscheidung vom 13.12.2012 - 5 C 1100/12 (https://dejure.org/2012,40836)
AG Ravensburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 5 C 1100/12 (https://dejure.org/2012,40836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung und Unterzeichnung eines Generalmietvertrages durch einen Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328; WEG § 13
    Anspruch auf Zustimmung und Unterzeichnung eines Generalmietvertrages durch einen Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Meitercht - Betreutes Wohnen: Pflicht zum Vertragsschluss mit Generalmieter?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschluss kann Miteigentümer zur Unterzeichnung eines Generalmietvertrages verpflichten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zum Abschluss eines Mietvertrags mit Generalmieter bei betreutem Wohnen? (IMR 2013, 74)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    Auszug aus AG Ravensburg, 13.12.2012 - 5 C 1100/12
    Ausdrücklich hat es der BGH (Urteil vom 13.10.2006 V ZR 289/05 (BeckRS 2006, 14806)) für zulässig erachtet, dass in der Teilungserklärung Gebrauchsregelungen vorgesehen werden, die eine Wohnungsnutzung im Sinne eines betreuten Wohnen vorsehen.
  • OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 41/06

    Kein Mehrheitsbeschluss zur Mitbenutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen durch

    Auszug aus AG Ravensburg, 13.12.2012 - 5 C 1100/12
    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 18.04.2006 - 32 Wx 41/06 (BeckRS 2006 05032)) abhebt, ist der dort entschiedene Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BGH, 24.10.2017 - X ARZ 326/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Gericht eines anderen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber ein im Wege eines Vergleichs erklärter Rechtsmittelverzicht wirksam, denn Parteien eines Rechtsstreits können materiell-rechtlich bindende Vereinbarungen über einen Rechtsmittelverzicht treffen (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 248/11, IBRRS 2013, 464).
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