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   OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12   

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OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12 (https://dejure.org/2013,52260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.09.2013 - 14 U 129/12 (https://dejure.org/2013,52260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. September 2013 - 14 U 129/12 (https://dejure.org/2013,52260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauvertrag: unzureichende Qualität eines Walzbetonbodens

  • teigelack.de

    BGB § 633 Abs. 2, § 640; VOB/B §§ 12, 13, 16, 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauvertrag: unzureichende Qualität eines Walzbetonbodens

  • rechtsportal.de

    Nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Belastbarkeit eines Betonbodens als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und damit als Mangel eines Bauwerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung beeinträchtigt: Mangel wesentlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Wann kann die Abnahme verweigert werden?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betonboden mangelhaft: Abnahme kann verweigert werden! (IBR 2014, 596)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss keine Bürgschaft nach Schweizer Recht annehmen! (IBR 2014, 601)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBRRS 2014, 2045
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99

    Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12
    Ob ein Mangel wesentlich ist und eine Verwei-gerung der Abnahme rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Art des Mangels, seines Umfangs und seiner Auswirkungen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2000, NJW 2000, S. 2818, 2819; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage, Rn. 1852, jeweils zu § 12 Abs. 3 VOB/B, dessen Formulierung der vorgenannten vertraglichen Regelung inhaltlich entspricht).

    In einem Fall, in dem die Parteien vereinbart hatten, Einzelgewerke jeweils nach Fertigstellung und Abnahme abzurechnen, hatte der Bundesgerichtshof jedoch ent-schieden, der Auftragnehmer könne bei nicht beendetem Vertrag auch nach erteilter Schlussrechnung den einmal begründeten Anspruch auf Abschlagszahlung im Prozess jedenfalls für den Fall hilfsweise geltend machen, dass er eine Abnahme oder deren unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen könne (vgl. Urteil vom 15. Juni 2000, NJW 2000, S. 2818, 2819; siehe auch Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage, Rn. 1607).

    In dem bereits erwähnten Urteil vom 15. Juni 2000 (NJW 2000, S. 2818, 2819) betont der Bundesgerichtshof, das Recht auf Abschlagszahlung solle bei einem Bauvertrag die finanziellen Nachteile des Auftragnehmers aus seiner gesetz-lichen Vorleistungspflicht ausgleichen.

  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 269/77

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Abschlagszahlungen; Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12
    So hat er in seinem Urteil vom 21. Dezember 1978 (NJW 1979, S. 650 f.) ausgeführt, § 16 VOB/B enthalte keine Regelung für den Fall, dass Teilleistungen des Auftragnehmers mangelhaft seien und deshalb ihr wirklicher Wert den Rechnungswert nicht erreiche.
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84

    Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12
    (d) Insoweit bestehen auch keine Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Zweifel, die nach der - vom Senat geteilten - Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 6. März 1986, NJW 1986, S. 1928 ff., juris Rn. 40) eine weitere Ergänzung der schriftlichen Gutachten des Sachverständigen A, dessen erneute Anhörung oder die Einholung eines zusätzlichen Gutachtens eines anderen Sachverständigen gemäß § 412 Abs. 1 ZPO gebieten könnten.
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12
    Der erste Hilfsantrag, mit dem die Klägerin den von ihr weiterverfolgten Haupt-antrag in der Hauptsache auf das Begehren einer Zug-um-Zug-Verurteilung beschränkt, ist gemäß § 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung zu werten und unterliegt somit nicht den Anforderungen des § 533 ZPO (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 2152, 2154).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04

    Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12
    In einem weiteren Urteil vom 8. Dezember 2005 (NJW-RR 2006, S. 390 f., juris Rn. 16) hat der Bundesgerichtshof betont, der - hilfsweise - Übergang von einer Abschlags- zu einer Schlusszahlungsklage sei keine Änderung des Klagegrundes, weil der Anspruch auf Abschlagszahlung nur eine modifizierte Form des einheitlichen Anspruchs auf Werklohn sei.
  • BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08

    Lurgi II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12
    Der zweite Hilfsantrag, mit dem die Klägerin die Feststellung begehrt, die Beklagte befinde sich mit der Annahme einer Beseitigung des vorgenannten Trennrisses in Verzug, unterliegt als Klageerweiterung einer entsprechenden An-wendung des § 263 ZPO (vgl. Münch/KommZPO/Becker-Eberhard, 4. Auflage, § 263 Rn. 21) und damit auch des § 533 ZPO (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil BGH, Urteil vom 11. Mai 2009, NJW 2009, S. 2886).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12
    Der Bundesgerichtshof hat dies für den Fall bestätigt, dass das Werk abgenommen und eine Schlussrechnung erteilt wurde (vgl. Urteil vom 15. April 2004, NJW-RR 2004, S. 957, 958).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12
    Auch ist nicht ersichtlich, weshalb eine Bürgschaft auf erstes Anfordern stets unwirksam sein sollte; der Bundesgerichtshof hat lediglich entschieden (vgl. Urteil vom 18. April 2002, NJW 2002, S. 2388, 2389), dass die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürg-schaft auf erstes Anfordern zu stellen, unwirksam ist (vgl. auch Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage, Rn. 1662).
  • OLG Hamburg, 04.05.1995 - 5 U 118/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 14 U 129/12
    Dies setzt zumindest voraus, dass die Bank den Bürgschaftsvertrag dem deutschen Recht unterstellt (vgl. Moufang/Koos, in: Beck'scher VOB-Kommentar, 3. Auflage, Teil B § 17 Abs. 4 Rn. 25 unter Hinweis auf dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 4. Mai 1995, NJW 1995, S. 2859, 2860, das zusätzlich verlangt, dass sich die Bank der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts unterwirft und einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten benennt).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Ist daher eine Bodenplatte (bzw. deren einzelnen Konstruktionselemente) für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Nutzung (z.B. der Befahrbarkeit mit Fahrzeugen) nicht geeignet, ist sie aus diesem Grund mangelhaft (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2013, 14 U 129/12, IBR 2014, 596/601; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 19 mwN in Fn 63).
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