Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07   

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OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07 (https://dejure.org/2007,8422)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.12.2007 - 8 U 138/07 (https://dejure.org/2007,8422)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 8 U 138/07 (https://dejure.org/2007,8422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Internationaler Gerichtsstand nach der EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen: Gerichtsstandsvereinbarung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und auf Grund eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 377 Abs. 1 HGB; § 513 Abs. 2 ZPO; § 520 Abs. 3 ZPO; § 551 Abs. 2 Nr. 2 a ZPO
    Vorbringen neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel; Beantragung vertraglicher und deliktischer Schadensersatzansprüche; Verzögerungen in Bezug auf die vereinbarten Termine für die Bearbeitungsstände und Fertigungsstände; Lieferung mangelhafter Fertigungsinstrumente; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbringen neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel; Beantragung vertraglicher und deliktischer Schadensersatzansprüche; Verzögerungen in Bezug auf die vereinbarten Termine für die Bearbeitungsstände und Fertigungsstände; Lieferung mangelhafter Fertigungsinstrumente; ...

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 23 Abs. 1 S. 3 Buchst. a; ; EuGVVO Art. 23 Abs. 1 S. 3 Buchst. c; ; EuGVVO Art. 5 Nr. 1 Buchst. b; ; EuGVVO Art. 5 Nr. 3; ; EuGVVO Art. 24 S. 1

  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung auf Grund internationalen Handelsbrauches durch Einbeziehung von AGB - Erfüllungsort für Kaufverträge über bewegliche Sachen nach EuGVVO - Besonderen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO bei unerlaubten Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IHR 2008, 112
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    Unter Beachtung dieser Grundsätze kann zwar die Bezugnahme in den Formen des Art. 23 Abs. 1 GVG auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die wie hier ihrerseits eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, ausreichen (vgl. BGH WM 1994, 1088 = NJW 1994, 2699. BGH NJW 1996, 1819 jeweils zu Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ), wobei es grundsätzlich keines besonderen Hinweises auf die Gerichtsstandsvereinbarung bedarf (vgl. Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Rz. 38 zu Art. 23 EuGVVO. Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz 86 zu Art. 23 EuGVVO).

    Die Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1994, 2699. NJW 1996, 1819) rechtfertigt keine abweichende Betrachtung.

    Im Übrigen sind ausdrückliche mündliche und schriftliche Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichend, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung übersandt (vgl. EuGH a.a.O.) oder ihr Abdruck in einem dem Vertragspartner möglicherweise sogar vorliegenden früheren Auktionskatalog nicht besonders mitgeteilt wurden (vgl. BGH NJW 1996, 1819 f.).

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    Unter Beachtung dieser Grundsätze kann zwar die Bezugnahme in den Formen des Art. 23 Abs. 1 GVG auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die wie hier ihrerseits eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, ausreichen (vgl. BGH WM 1994, 1088 = NJW 1994, 2699. BGH NJW 1996, 1819 jeweils zu Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ), wobei es grundsätzlich keines besonderen Hinweises auf die Gerichtsstandsvereinbarung bedarf (vgl. Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Rz. 38 zu Art. 23 EuGVVO. Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz 86 zu Art. 23 EuGVVO).

    Die Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1994, 2699. NJW 1996, 1819) rechtfertigt keine abweichende Betrachtung.

  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 115/95

    Begriff des besonderen Gesetzes; Umfang und Dauer des Besitzrechts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 1997, 459. NJW 1995, 1881 ff., 1882) der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, sowohl der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens (Handlungsort) als auch der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolges (Erfolgsort) sein.
  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 1997, 459. NJW 1995, 1881 ff., 1882) der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, sowohl der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens (Handlungsort) als auch der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolges (Erfolgsort) sein.
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    Es reicht daher der schlüssige Vortrag der die Zuständigkeit begründenden Tatsachen aus (vgl. BGH NJW 1987, 592 ff., 594. Kropholler, a.a.O., Rz. 94 zu Art. 5 EuGVVO).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    Wie dort ist deshalb in Übereinstimmung mit dem bis zum Inkrafttreten der ZPO Reform am 01.01.2002 geltenden Recht die auf den Streitfall zugeschnittene Darlegung notwendig, in welchen Punkten und aus welchen materiellrechtlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BGH NJW 2003, 2532 f.).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    I) Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist auch in höheren Rechtszügen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH WM 1987, 1089 = NJW 1987, 3081).
  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    Der BGH (WM 2002, 442 ff., 444) hat zudem bei Verträgen, die dem UN-Kaufrecht (CISG) unterliegen, die Auffassung vertreten, dass die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die vertraglichen Vereinbarungen voraussetzt, dass der Verwender seinem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unaufgefordert übersendet oder anderweitig zugänglich macht.
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    Die Formerfordernisse des Art. 23 Abs. 1 EuGVVO sollen gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. EuGH NJW 1977, 494 zu der gleich lautenden Bestimmung des Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99

    Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Ansprüchen eines mit einem ausländischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07
    Erst damit ist gewährleistet, dass die Beklagte der Gerichtsstandsvereinbarung zugestimmt hat, und sind die strengen Formvorschriften des Art. 23 Abs. 1 S. 3 Buchstabe a) EuGVVO erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf WM 2000, 2192 ff., 2193 zu Art. 17 EuGVÜ.
  • BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 394/12

    Internatonaler Warenkauf: Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung;

    Demgemäß sind Zulieferverträge auch dann Kaufverträgen gleichzustellen, wenn der Zulieferer die zu liefernden Waren nach Vorgaben und Anweisungen des Auftraggebers herstellt (vgl. OLG Oldenburg, IHR 2008, 112, 117; OLG Frankfurt am Main, NJW 1992, 633; Schlechtriem/Schwenzer/Ferrari, CISG, 6. Aufl., Art. 3 Rn. 10; MünchKommHGB/Benicke, 3. Aufl., Art. 3 CISG Rn. 2, 4 mwN).
  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Gemessen an diesen strengen Formerfordernissen kann die Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ihrerseits eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, nur ausreichen, wenn die Zustimmung der anderen Partei zu der von den allgemeinen Grundsätzen abweichenden Zuständigkeitsregelung tatsächlich feststeht (EuGH a. a. O.. OLG Oldenburg OLGR 2008, 694, 696).

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Einbeziehung nicht ausgehändigter Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag durch bloße Bezugnahme einem internationalen Handelsbrauch entspricht (vgl. OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 2008, 694, 697).

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 184/07

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die

    Während die Oberlandesgerichte Hamm und Köln die Auffassung vertreten, dass zuständigkeitsbegründender Erfüllungsort bei einem Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen derjenige Ort sei, an dem der Käufer die Sache körperlich entgegennehme und damit die Verfügungsgewalt über sie erlange (OLG Hamm, OLGR 2006, 327, 330; OLG Köln, IHR 2007, 164, 166), ist das Oberlandesgericht Stuttgart der Ansicht, dass bei Versendungskäufen der Erfüllungsort im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Spiegelstrich EuGVVO an dem Ort liege, an dem der Verkäufer die Ware dem mit dem Transport zum Käufer beauftragten Spediteur übergeben habe (OLGR 2008, 350; ebenso OLG Oldenburg IHR 2008, 112, 118).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

    Gemessen an diesen strengen Formerfordernissen kann die Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die ihrerseits eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, nur ausreichen, wenn die Zustimmung der anderen Partei zu der von den allgemeinen Grundsätzen abweichenden Zuständigkeitsvereinbarung tatsächlich feststeht (EuGH, a.a.O.; OLG Oldenburg, U. v. 20.12.2008, Az. 8 U 138/07, BeckRS 2008, 06401; OLG Celle, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 15.07.2010 - 13 U 54/10
    Der Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung setzt gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. a EuGVVO voraus, dass die die Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigung zwischen den Parteien gewesen ist (EuGH NJW 1977, 494 zu der gleich lautenden Bestimmung des Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ; OLG Oldenburg OLG-Report 2008, 694, 696; OLG Celle EuZW 2010, 118, 119).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Einbeziehung nicht ausgehändigter AGB in den Vertrag durch bloße Bezugnahme einem internationalen Handelsbrauch entspricht (vgl. OLG Oldenburg OLG-Report 2008, 694, 697; OLG Köln, Beschl. v. 21.12.2005, 16 U 47/05), der den Parteien bekannt sein muss, so dass eine Einigung zu vermuten wäre.

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08

    Voraussetzungen für einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen angeblich

    Dementsprechend reicht es nicht aus, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des einen Vertragspartners, die eine internationale Gerichtsstandsklausel enthalten, ohne ausdrückliche Bezugnahme nur auf der Rückseite des Vertragstextes abgedruckt sind (EuGH, a.a.O.) oder zwar ein solcher Hinweis im Vertragstext enthalten ist, jedoch nicht festgestellt werden kann, dass dem anderen Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits vorlagen (OLG Oldenburg, Urteil vom 20.12.2007 - 8 U 138/07, Rz. 65).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 3/11

    Intereuropäischer Warenkauf: Gerichtsstandsvereinbarung durch Einbeziehung

    Denn dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.01.2004 a.a.O., OLG Oldenburg, Urteil v. 20.12.2007, 8 U 138/07, OLGR 2008, 694; OLG Celle, Beschluss v. 24.07.2009 a.a.O.; Kropholler/von Hein a.a.O. Rn. 35).
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