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   OLG Hamm, 07.06.2013 - II-11 WF 86/13   

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https://dejure.org/2013,14819
OLG Hamm, 07.06.2013 - II-11 WF 86/13 (https://dejure.org/2013,14819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2013 - II-11 WF 86/13 (https://dejure.org/2013,14819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - II-11 WF 86/13 (https://dejure.org/2013,14819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befangenheit eines Richters bei schweren Verfahrensverstößen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befangenheit eines Richters bei schweren Verfahrensverstößen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung eines schriftsätzlich vorgetragenen Sachverhalts sowie Rechtsansichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 6 FamFG, 43 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung schriftsätzlich vorgetragenen Sachverhalts und Rechtsansichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wesentlichen Vortrag nicht berücksichtigt: Richter befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Richterablehnung kommt in Betracht, wenn er sich mit wesentlichen Einwendungen nicht auch nur ansatzweise auseinandergesetzt hat

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wesentlichen Parteivortrag nicht berücksichtigt: Richter befangen! (IBR 2013, 1217)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1425
  • FamRZ 2014, 324
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines

    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Anhaltspunkte vorliegen, die nach Meinung eines ruhig und vernünftig denkenden Beteiligten Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013 - 11 WF 86/13 - FamRZ 2014, 324, 325; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 Rn. 9 m. w. N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr.

  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Objektive Gründe für

    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - Rn. 11, NJW-RR 2012, 61; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - Rn. 17, NJW 2011, 1358, jeweils m. w. N.) sowie der nahezu einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 1 W 1735/09 -, OLGR 2009, 875; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 W 155/03 - OLGR 2003, 362; Musielak/Voit/Heinrich, a. a. O., § 44 Rn. 9 m. w. N.; a. A. offenbar OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2013 - 11 WF 86/13, MDR 2013, 1525; E. Schneider; NJW 2008, 491 [492]) dient die nach § 44 Abs. 3 ZPO vorgesehene dienstliche Äußerung allein der Tatsachenfeststellung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15

    Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2013 - II-11 WF 86/13 -, juris Rn. 8.
  • OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20
    Da die Befangenheitsablehnung grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle ist (BGH, Beschluss vom 14.05.2002 - XI ZR 388/01; OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2013 - II 11 WF 86/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2013 - 17 W 16/13, jeweils nach juris) können objektiv fehlerhafte Entscheidungen oder Verfahrensverstöße für sich genommen nicht zu einer begründeten Besorgnis der Befangenheit führen, sondern nur dann, wenn sie auf Willkür beruhen, oder wenn die ablehnende Partei darlegt oder sonst objektive Gründe dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit gerade auf der Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei beruht (BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - V ZR 8/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2016 - 4 W 22/16, jeweils nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.07.2019 - 1 W 15/19 - juris, Rz. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605

    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

    Ob diesbezügliche Ausführungen dann veranlasst sind, wenn das Ablehnungsgesuch darauf gestützt wird, der als befangen bezeichnete Richter habe in dem Rechtsstreit, in dem ein solcher Antrag gestellt wird, Vorbringen des Ablehnenden nicht zur Kenntnis genommen bzw. sich damit nicht auseinandergesetzt (so OLG Hamm, B.v. 7.6.2013 - II-11 WF 86/13, 11 WF 86/13 - MDR 2013, 1425/1427), erscheint im Hinblick auf die Funktion von Stellungnahmen nach § 44 Abs. 3 ZPO zweifelhaft, kann aber letztlich dahinstehen, da eine solche Konstellation hier nicht inmitten steht.
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