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   RG, 20.09.1939 - II 17/39   

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https://dejure.org/1939,547
RG, 20.09.1939 - II 17/39 (https://dejure.org/1939,547)
RG, Entscheidung vom 20.09.1939 - II 17/39 (https://dejure.org/1939,547)
RG, Entscheidung vom 20. September 1939 - II 17/39 (https://dejure.org/1939,547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist bei einem Vertrage, durch den sich ein Angestellter hinter dem Rücken seines Dienstherrn von einem anderen Vorteile dafür versprechen oder gewähren läßt, daß er ihn bei der Vergebung von Aufträgen bevorzugt oder sich für seine Bevorzugung einsetzt, die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 161, 229
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Solche Absprachen hinter dem Rücken und zu Lasten des Vertretenen, dessen Interessen der Vertretungsberechtigte wahrzunehmen hat, widersprechen einfachsten und grundlegenden Regeln geschäftlichen Anstandes und kaufmännischer guter Sitte (vgl. RGZ 161, 229, 233).

    Bei der Beweiswürdigung wird das Berufungsgericht gegebenenfalls auch die Regeln über die Beweiserleichterung des Beweises des ersten Anscheins mit in die Erwägungen einzubeziehen haben (vgl. RGZ 161, 229, 233; BGH, Urteil vom 26. März 1962 a.a.O. S. 1100).

  • BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60

    Zahlung von Schmiergeldern an einen Vertreter des anderen Vertragsteils -

    Diese Grundsätze hat die Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 136, 359; 161, 229, 233; 164, 98; OGH JR 1950, 245; vgl. auch BAG, BB 1961, 1127).

    Ob vertragliche Beziehungen von W... für die Klägerin aus den Festgeldanlagen bei der Beklagten überhaupt begründet worden sind (vgl. RGZ 136, 359, 360; 161, 229, 231), kann dahingestellt bleiben.

    Bei der Prüfung, ob bei redlichem Verhalten W... und ohne die Zuwendungen an ihn ein günstigeres Geschäft für die Klägerin abgeschlossen worden wäre, weil an den Festgeldern gerade für kleinere Kreditinstitute ein hohes Interesse bestand, war zu beachten, daß nach der Lebenserfahrung heimliche Zuwendungen an Vertreter die Abmachungen zu Ungunsten des Geschäftsherrn zu beeinflussen pflegen (RGZ 161, 229, 232, 233).

  • LAG München, 08.05.2012 - 6 Sa 957/11

    Herausgabe erhaltener Schmiergelder

    nimmt, fußend auf der Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urt. v. 20.9. 1939 - II 17/39, RGZ 161.229, 232), an, heimliche Zuwendungen an Angestellte würden nach der Lebenserfahrung regelmäßig deswegen versprochen oder gewährt, um eine Bevorzugung des Hingebenden bei der Vergabe von Aufträgen zu erzielen und die Verträge zu Ungunsten des Geschäftsherrn des Angestellten zu beeinflussten.
  • LAG Köln, 31.10.2018 - 6 Sa 652/18

    Schmiergeld

    Es spricht dabei ein den Anscheinsbeweis tragender Erfahrungssatz dafür, dass der Arbeitgeber ohne die Bestechung die dem unredlichen Angestellten zugeflossenen Mittel als zusätzliche Gegenleistung von seinem Vertragspartner vereinnahmt hätte (BGH v. 07.01.1963 - VII ZR 149/61 - LAG Köln v. 16.11.1995 - 6 Sa 713/95 - auch schon RG v. 20.09.1939 - II 17/39 - RGZ 161, 229-234).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 7 U 262/05

    Beweiswürdigung: Kein Rückzahlungsanspruch bezüglich eines als sog. Schmiergeld

    Nicht erforderlich ist, dass der Schmiergeldempfänger zum Nachteil anderer handeln sollte (BGH, NJW 1962, 1099 - Schädigungswille irrelevant; s. auch RGZ 161, 229, 231 - Möglichkeit nachteiliger Einwirkung genügt für Sittenverstoß).
  • LAG Niedersachsen, 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03

    Herausgabeanspruch von Schmiergeld gegenüber einem Angestellten des öffentlichen

    Bereits das Reichsgericht (Urteil vom 20.09.1939 - II 17/39, RGZ 161, 229 ff., 232 f.) hat ausgeführt, nach der Lebenserfahrung sei es die Regel, dass heimliche Zuwendungen an Angestellte, die versprochen oder gewährt werden, um eine Bevorzugung bei dem Abschluss von Verträgen, insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen, zu erzielen, die Verträge zu Ungunsten des Geschäftsherrn des Angestellten beeinflussten.
  • BGH, 11.06.1975 - IV ZR 153/73

    Tätigwerden als Rechtsanwalt zur Vorbereitung eines Grundstückstauschs und der

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes sind Vereinbarungen, die von Angestellten, Bevollmächtigten oder sonstigen Vertretern einer Partei hinter deren Rücken zum eigenen Vorteil mit deren Geschäftspartnern getroffen werden und die darauf abzielen, diese beim Abschluß von Verträgen, insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen zu bevorzugen, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig (RGZ 136, 359; 161, 229; BGH NJV 1962, 1099; vgl. auch BGH NJV 1973, 363).

    Ob der Wille des Vertreters oder des Geschäftspartners auf eine Schädigung des Geschäftsherrn gerichtet war, ist für die Annahme der Sittenwidrigkeit ebenso unerheblich wie die Frage, ob im Einzelfall tatsächlich Nachteile für den Geschäftsherrn eingetreten sind (RGZ 161, 229; BGH a.a.O.).

  • OLG Köln, 27.11.1986 - 10 U 22/85

    Anspruch auf Provisionszahlung für die Vermittlung eines Auftrags zur Lieferung

    Sowohl das Reichsgericht (vgl. RGZ 161, 229, 233) als auch der Bundesgerichtshof (MDR 1962, 980; MDR 1977, 209 m.w.N.) haben die Auffassung vertreten, daß Zuwendungen an Organe, sonstige gesetzliche Vertreter und Angestellte mit dem Ziel der Bevorzugung beim Abschluß von Verträgen, gegen die einfachsten und grundlegenden Gesetze des geschäftlichen Anstandes und guter Sitten verstoßen.

    Sie sind für unwirksam zu erachten unbeschadet der Frage, ob sie sich nachteilig für den Bauherrn oder andere Bewerber ausgewirkt haben (vgl. RGZ 161, 229, 233).

  • LAG Köln, 05.10.2023 - 6 Sa 152/22

    Herausgabeanspruch bei Annahme von Schmiergeldzahlungen; Schadensersatz wegen

    Es spricht dabei ein den Anscheinsbeweis tragender Erfahrungssatz dafür, dass der Arbeitgeber ohne die Bestechung die dem unredlichen Angestellten zugeflossenen Mittel als zusätzliche Gegenleistung von seinem Vertragspartner vereinnahmt hätte (BGH v. 07.01.1963 - VII ZR 149/61 - LAG Köln v. 16.11.1995 - 6 Sa 713/95 - LAG Köln v. 31.10.2018 - 6 Sa 652/18 - s. auch schon RG v. 20.09.1939 - II 17/39 - RGZ 161, 229-234).
  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 12 U 170/89

    Hausverwaltung durch Rechtsanwalt; Vergabe von Renovierungsarbeiten; Vereinbarung

    Aus allen diesen Umständen ergibt sich, daß die Provisionsvereinbarung, aus der die Kläger ihre Klageforderung herleiten, sittenwidrig und damit nichtig ist (zur Sittenwidrigkeit solcher Geschäfte vgl. schon RGZ 136, 359; 161, 229).
  • BFH, 19.12.1961 - I 66/61 U

    Ermäßigung des Passivposten resultierend aus einer Betriebsprüfung sich ergebenen

  • BGH, 13.11.1959 - I ZR 59/58

    Tofifa

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 207/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

  • VG Braunschweig, 27.09.2005 - 7 A 139/03

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Verletzung der Pflichten bei der

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 91/75

    Private Vergütung für die Weitergabe dienstlich erworbenen Wissens auf Grund

  • BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 233/61
  • BGH, 28.04.1960 - II ZR 47/58

    Schadensersatz wegen schuldhafter Nichterfüllung eines Vertrages - Zahlung einer

  • BGH, 08.01.1959 - II ZR 208/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.10.1955 - II ZR 202/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1954 - IV ZR 37/54

    Rechtsmittel

  • LG Saarbrücken, 23.10.2003 - 2 S 397/02
  • OLG Oldenburg, 11.09.1992 - 11 U 28/92

    Provisionsversprechen, Unternehmenskauf, Provision, Provisionsabrede

  • BGH, 03.03.1960 - VII ZR 19/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1955 - VI ZR 121/54

    Rechtsmittel

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