Rechtsprechung
FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 4 Nr. 8a
Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von Krediten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von Krediten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umsatzsteuerbarkeit der von potentiellen Kreditnehmern gezahlten Auslagenerstattung; Begriff der Vermittlung im Umsatzsteuerrecht; Erstreckung des Befreiungstatbestandes der Vermittlung auf Vorbereitungshandlungen; Berücksichtigung der Dreieckskonstruktion der ...
- FG Hamburg (Leitsatz)
Umsatzsteuergesetz: Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von Krediten
- kanzlei-klumpe.de , S. 11 (Leitsatz)
Umsatzsteuerbefreiung für Nebenleistungen im Rahmen der Kreditvermittlung
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
- BFH, 03.11.2005 - V R 21/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1232
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 23.10.2002 - V R 68/01
Umsatzsteuerfreie Vermittlung von Gesellschaftsanteilen
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Zweck dieser Tätigkeit ist es also, das Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag schließen, ohne dass der Vermittler ein Eigeninteresse am Inhalt des Vertrages hat (vgl. BFH vom 23. Oktober 2002, V R 68/01, BStBl 2003 11, 618 m.w.N. Siehe z.B. Huschens in Vogel/Schwarz § 4 Nr. 8a Rz 55 oder auch bereits Philipowski in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist § 4 Nr. 8 Rz 90f).Das Argument des Beklagten, die Befreiungsvorschriften des § 4 UStG müssen eng ausgelegt werden, ist zwar richtig (siehe z.B. BFH vom 23. Oktober 2002, V R 68/01, BFHE 200, 140 , BStBl II 20003, 618 mit Verweis auf das Urteil des EUGH vom 05. Juni 1997, Rs. C-2/95; EuGH Urteil vom 11. Januar 2001, Rs.C-76/99, UR 2001, 62 ; EuGH Urteil vom 14. September 2000, Rs.C-384/98, UR 2000, 432), aber es führt hier zu keinem anderen Ergebnis.
- BFH, 08.05.1980 - V R 126/76
Zinsdifferenz (sog. Packing) als Entgelt für Kreditvermittlung
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Aus dem Charakter dieser Dreieckskonstruktionen folgt grundsätzlich, dass es für die USt-Freiheit nach § 4 Nr. 8a UStG unerheblich ist, ob das Entgelt von dem Kreditgeber oder dem Kreditnehmer jeweils allein oder von beiden anteilig gezahlt wird (siehe BFH vom 08. Mai 1980, V R 126/76, BFHE 131, 109 , BStBl. 1980 11, 618; Pflüger in Hartmann/Metzenmacher § 4 Nr. 8 Rz 37).Es kommt auch nicht darauf an, ob der Kreditvermittler vom Kreditnehmer oder Kreditgeber oder ggf. auch von beiden eine Vergütung für seine Tätigkeit erhält (siehe BFH vom 08. Mai 1980, V R 126/76, BFHE 131, 109 , BStBl. 1980 11, 618; Pflüger in Hartmann/Metzenmacher § 4 Nr. 8 Rz 37).
- BFH, 18.07.2002 - V R 44/01
Vermittlungsumsätze eines Vermögensverwalters
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Außerdem verweist der Beklagte auf eine Entscheidung des BFH vom 18.07.2002 (V R 44/01).Gegen dieses Ergebnis spricht nicht die Argumentation des BFH vom 18. Juli 2002 (V R 44/01, BFHE 200, 93 , HFR 2003, 112), denn der dortige Sachverhalt ist nicht vergleichbar.
- BFH, 18.10.1990 - V R 35/85
Leistungen der Wäscherei eines Krankenhauses sind weder umsatzsteuerfrei, noch …
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
In diesem Sinne hat auch der BFH entschieden (BFH vom 18. Oktober 1990, V R 35/85, BStBl II 1991, 157 ). - EuGH, 11.01.2001 - C-76/99
Kommission / Frankreich
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Das Argument des Beklagten, die Befreiungsvorschriften des § 4 UStG müssen eng ausgelegt werden, ist zwar richtig (siehe z.B. BFH vom 23. Oktober 2002, V R 68/01, BFHE 200, 140 , BStBl II 20003, 618 mit Verweis auf das Urteil des EUGH vom 05. Juni 1997, Rs. C-2/95; EuGH Urteil vom 11. Januar 2001, Rs.C-76/99, UR 2001, 62 ; EuGH Urteil vom 14. September 2000, Rs.C-384/98, UR 2000, 432), aber es führt hier zu keinem anderen Ergebnis. - BFH, 26.01.1995 - V R 9/93
Eine steuerfreie Vermittlung von Krediten führt nur aus, wer gegenüber den …
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Die Vermittlung von Krediten besteht im wesentlichen Kern darin, durch eigenständige Verhandlungen mit potentiellen Kreditgebern und -nehmern gegen Entgelt darauf hinzuwirken, dass zwischen beiden ein entsprechendes Kreditgeschäft abgeschlossen wird (vgl. BFH vom 26. Januar 1995, V R 9/93, BStBl 1995 II 427 ff. m.w.N.). - BFH, 08.09.1994 - V R 88/92
Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und …
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung ist anzunehmen, wenn deren einzelne Faktoren so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH vom 08. September 1994, V R 88/92, BStBl 1994 II 959 ff m.w.N.); erbringt der Unternehmer ein "Leistungspaket", ist unter Gesamtwürdigung aller Umstände zu prüfen, ob die einzelnen Leistungsbestandteile so hinter dem Ganzen zurücktreten, dass eine einheitliche Leistung vorliegt (vgl. BFH vom 24. November 1994, V R 30/92, BStBl 1995 II 151 ff m.w.N.). - BFH, 10.09.1992 - V R 99/88
Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Nebenleistungen teilen das rechtliche Schicksal der Hauptleistungen, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich sind, mit der Hauptleistung in engem Zusammenhang stehen, indem sie diese abrunden und ergänzen, und in deren Gefolge üblicherweise vorkommen (vgl. BFH, vom 10. September 1992, V R 99/88, BStBl 1993 II 316 ff m.w.N.); so fallen beispielsweise unter die steuerfreie Kreditgewährung auch die eng damit zusammenhängenden Nebenleistungen wie etwa die Grundstücksschätzung vor der Hypothekengewährung (…vgl. Heidner in Bunjes/Geisst, UStG , 6. Auflage 2000, § 4 Rz 5 m.w.N.). - BFH, 24.11.1994 - V R 30/92
Ort der Lieferung und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung …
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung ist anzunehmen, wenn deren einzelne Faktoren so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH vom 08. September 1994, V R 88/92, BStBl 1994 II 959 ff m.w.N.); erbringt der Unternehmer ein "Leistungspaket", ist unter Gesamtwürdigung aller Umstände zu prüfen, ob die einzelnen Leistungsbestandteile so hinter dem Ganzen zurücktreten, dass eine einheitliche Leistung vorliegt (vgl. BFH vom 24. November 1994, V R 30/92, BStBl 1995 II 151 ff m.w.N.). - EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen …
Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Das Argument des Beklagten, die Befreiungsvorschriften des § 4 UStG müssen eng ausgelegt werden, ist zwar richtig (siehe z.B. BFH vom 23. Oktober 2002, V R 68/01, BFHE 200, 140 , BStBl II 20003, 618 mit Verweis auf das Urteil des EUGH vom 05. Juni 1997, Rs. C-2/95; EuGH Urteil vom 11. Januar 2001, Rs.C-76/99, UR 2001, 62 ; EuGH Urteil vom 14. September 2000, Rs.C-384/98, UR 2000, 432), aber es führt hier zu keinem anderen Ergebnis. - EuGH, 05.06.1997 - C-2/95
SDC / Skatteministeriet
- BFH, 29.09.2000 - V B 16/00
Vielzahl von Leistungen; einheitliche Leistung oder Einzelleistungen?
- BFH, 18.01.2001 - V B 85/00
GmbH - Materialprüfung - Straßenbau - Beratungsleistung - Umsatzsteuer - …
- BFH, 09.07.2003 - V B 200/02
NZB: Erwerb von Finanzprodukten; steuerfreie Vermittlung von Krediten?