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   RG, 26.05.1914 - II 374/14   

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https://dejure.org/1914,252
RG, 26.05.1914 - II 374/14 (https://dejure.org/1914,252)
RG, Entscheidung vom 26.05.1914 - II 374/14 (https://dejure.org/1914,252)
RG, Entscheidung vom 26. Mai 1914 - II 374/14 (https://dejure.org/1914,252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist die Revision zu begründen, wenn das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren angefochten wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 48, 288
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    d) Die Rüge, die sich gegen die Nichtbescheidung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Auswertung der Schrittzählerfunktion des Mobiltelefons der Angeklagten wendet, ist unzulässig, weil die relevanten Verfahrenstatsachen nicht mit Bestimmtheit behauptet, sondern lediglich als möglich dargestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 352/14; grundlegend RGSt 48, 288, 289).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dem Vorbringen in der Revisionsbegründung, ein bestimmter Verfahrensvorgang sei nicht protokolliert worden, regelmäßig nicht die Behauptung zu entnehmen ist, dieser Verfahrensvorgang habe tatsächlich in der Hauptverhandlung auch nicht stattgefunden (vgl. allgemein BGH, Urteile vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162 ff. mwN; vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 225/70; Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; RG, Urteil vom 26. Mai 1914 - II 374/14, RGSt 48, 288, 289 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Der Hinweis auf einen Anschein oder auf eine bloße Möglichkeit genügt nicht (RGSt 48, 288; 53, 50[51]; RG HRR 1940, 343; BGH vom 2.3.1951 - 3 StR 7/51 - bei Dallinger MDR 1951, 276; BGH NJW 1953, 836).

    Das Revisionsgericht soll durch § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vor der Gefahr geschützt werden, mit mutwilligen Revisionen überschüttet zu werden; es hat nicht die Aufgabe, "über die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, sondern über die tatsächliche Begehung eines Prozeßverstoßes zu entscheiden" (RGSt 48, 288 [289]).

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Nach § 344 Abs. 2 StPO müssen Verfahrensrügen in bestimmter Form erhoben und durch Angabe der den vorgeblichen Mangel enthaltenden Tatsachen begründet werden (RGSt 48, 288, 289; 53, 50, 51; 189; BGHSt 2, 168; 3, 213; 7, 162; 12, 243, 244; 17, 337, 339).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Die Rüge ist unzulässig;denn zu einer Verfahrensrüge gehört die bestimmte Behauptung, der geltend gemachte Fehler sei geschehen (vgl. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; RGSt 48, 288; 53, 50, 51; BGHSt 7, 162 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes).
  • BGH, 21.10.1958 - 5 StR 443/58

    Rechtsmittel

    Dafür genügt nicht die Angabe eines Beweismittels, das die Tatsache zu erweisen vermöchte, falls die Tatsache behauptet wird (RGSt 48, 288; 53, 50, 51; BGH bei Dallinger MDR 1951, 276; NJW 1953, 836 22, 837).
  • BGH, 29.05.1956 - 5 StR 41/56

    Rechtsmittel

    Denn das Revisionsgericht hat nicht die Aufgabe, über die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, sondern über die tatsächliche Begehung eines Prozeßverstoßes zu entscheiden (vgl BGHSt 7, 162 = NJW 1955, 641 im Anschluß an RGSt 48, 288 [289]).
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