Rechtsprechung
RG, 08.12.1882 - Rep. II. 390/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1882,146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Prinzipal vom Handlungsgehilfen Herausgabe der Provisionen verlangen, die derselbe bei Abschluß, bezw. Vermittelung von Handelsgeschäften für Rechnung dritter Personen verdient hat?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausverlangen von bei Vermittlung von Handelsgeschäften für Rechnung Dritter verdienten Provisionen durch einen Prinzipal vom Handlungsgehilfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 8, 48
Wird zitiert von ...
- BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung
Das Reichsgericht entschied sodann, dass ein Arbeitgeber nicht die Provisionen herausverlangen könne, die ein Handlungsgehilfe durch den Abschluss von Handelsgeschäften für Rechnung eines Konkurrenzunternehmens verdient habe, weil es sich dabei um Geschäfte für fremde und nicht für eigene Rechnung handele (RG 8. Dezember 1882 - II 390/82 - RGZ 8, 48) .