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   OVG Hamburg, 27.04.1989 - Bf II 42/87   

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https://dejure.org/1989,4574
OVG Hamburg, 27.04.1989 - Bf II 42/87 (https://dejure.org/1989,4574)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.1989 - Bf II 42/87 (https://dejure.org/1989,4574)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 1989 - Bf II 42/87 (https://dejure.org/1989,4574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Parken; Parkuhr; Verwaltungsakt; Abschleppen; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1990, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09

    Zu den Abschleppkosten bei Parken mit abgelaufenem Parkschein

    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden überschritten worden ist, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges in der Regel keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • VG Bremen, 25.08.2008 - 5 K 1644/08

    Das Nachlösen von Parkscheinen ist unzulässig - Abschleppen an

    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden überschritten worden ist, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Be- 7.
  • VG Düsseldorf, 29.09.2015 - 14 K 3962/15
    vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. April 1989 - Bf II 42/87 -, DÖV 1990, 350; Hess VGH, Urteil vom 11. November 1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 99, 23.
  • VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 3448/07

    Parken an Parkscheinautomaten ohne Parkschein

    Wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehr als 24 Stunden überschritten wird, ist das unmittelbar ausgeführte Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07

    Parken in Anwohnerzone/am Parkscheinautomaten ohne Parkausweis und ohne

    Wenn die Parkzeit an einem Parkscheinautomaten in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden - hier um mehr als viereinhalb Stunden - überschritten wird, ist das Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
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