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   RG, 13.07.1911 - II 470/11   

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https://dejure.org/1911,367
RG, 13.07.1911 - II 470/11 (https://dejure.org/1911,367)
RG, Entscheidung vom 13.07.1911 - II 470/11 (https://dejure.org/1911,367)
RG, Entscheidung vom 13. Juli 1911 - II 470/11 (https://dejure.org/1911,367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Beleidigung einer Personengesamtheit. 2. Darf der Wahrheit einer strafmildernden Tatsache bei der Strafzumessung der Glaube des Angeklagten an die Wahrheit gleichgestellt und deshalb der Wahrheitsbeweis unterlassen werden? 3. Ist § 244 Abs. 1 St.P.O. auch dann ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 45, 138
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Der Senat sieht keinen Anlass, von dieser bereits vom Reichsgericht (s. etwa RG, Urteile vom 8. März 1880 - Rep. 494/80, RGSt 1, 254, 255; vom 13. Juli 1911 - II 470/11, RGSt 45, 138, 143) und diesem folgend von allen Senaten des Bundesgerichtshofs in Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. etwa Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., 16 17 18 § 337 Rn. 37; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 33; KMR/Momsen, 54. Erg. Lfg., § 337 Rn. 177, 185; Radtke/Hohmann/Nagel, StPO, § 337 Rn. 35 ff.; wohl zumindest für Verfahrensfehler im Ergebnis auch LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 178, 180 ff.; jeweils mit Nachweisen zur Gegenmeinung) vertretenen Ansicht abzuweichen und insbesondere die maßgebend auf die Kausalität abstellende Beruhensprüfung um normative Gesichtspunkte zu ergänzen.
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51

    Rechtsmittel

    Diese Gruppen sind keine Personenmehrheit, die als eine bestimmt gekennzeichnete und deshalb äusserlich erkennbare Einheit in Erscheinung tritt und die Abgrenzung der durch die Gesamtbezeichnung betroffenen Einzelpersonen ermöglicht, wie dies etwa bei der Richterschaft eines einzelnen Landes (RGRspr 1, 292), den Grossgrundbesitzern einer bestimmten Provinz (RGSt 33, 46), den bei einem Vorgang beteiligten Kriminalbeamten (RGSt 45, 138), den deutschen Ärzten (RG JW 1932, 3113), den Juden als einer durch die nationalsozialistische Sondergesetzgebung abgegrenzten Volksgruppe (OGHSt 2, 312) der Fall ist.
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

    Aus diesem Grunde kann die genannte Frage auch nur aufgrund aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände aus tatsächlichen Gründen beantwortet werden und nicht mit Hilfe einer allgemeinen Rechtsregel (vgl. RGSt 45, 138, 143).
  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Dem ist die Rechtsprechung stets nachdrücklich entgegengetreten (BGHSt 2, 284; 17, 28 [BGH 11.12.1961 - AnwSt B 6/61]; 17, 337, 343 [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61]; RGSt 45, 138; 65, 58; 66, 14).
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Schon das Reichsgericht hat mit Zustimmung des Schrifttums anerkannt, dass einem Beweisantrage nach § 245 StPO nicht stattgegeben werden dürfe, wenn er überhaupt nicht zur Sache gehört (RGSt 1, 241, 244; RsprRGSt 9, 322; RGSt 45, 138, 141; Eb. Schmidt StPO § 245 Erl. 2, 9; Alsberg/Nüse. Der Beweisantrag im Strafprozess, 2. Aufl. S. 64, 509; Löwe/Rosenberg, 20. Aufl. § 245 Anm. 6 a, 8 b).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 415/57

    Rechtsmittel

    Nach dem vorher Ausgeführten tritt die Frage hier nicht auf (vgl. dazu RGSt 45, 138, 143; 68, 304, 308).
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