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   RG, 07.06.1910 - Rep. II. 559/09   

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RG, 07.06.1910 - Rep. II. 559/09 (https://dejure.org/1910,204)
RG, Entscheidung vom 07.06.1910 - Rep. II. 559/09 (https://dejure.org/1910,204)
RG, Entscheidung vom 07. Juni 1910 - Rep. II. 559/09 (https://dejure.org/1910,204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Haftet der Auftraggeber, der einen anderen damit beauftragt, im allgemeinen nach eigener Entschließung Kaufgeschäfte innerhalb eines bestimmten Bezirks abzuschließen, für den Schaden, den der andere bei Abschluß der Geschäfte einem Dritten widerrechtlich zufügt? 2. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Auftraggebers. Berechnung der Verjährungsfrist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 73, 434
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Danach sollte in dem Fall, in dem die Verjährungszeit nach altem Recht länger war als nach neuem Recht, dieses aber an den Beginn der Verjährung strengere Erfordernisse stellte als das alte Recht, die Verjährungsfrist des neuen Rechts erst von dem Zeitpunkt an beginnen, in welchem alle Voraussetzungen dieser kürzeren Verjährung erfüllt waren (RGZ 73, 434, 439 f.).
  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine

    Im Übrigen hat auch schon das Reichsgericht (RGZ 73, 434, 437 ff.) in einem früheren vergleichbaren Sachverhalt in diesem Sinne geurteilt.
  • OLG Braunschweig, 30.11.2005 - 3 U 21/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung von durch einen atypisch stillen

    Entschieden hat es aber, dass es in einem Falle, in dem die Verjährungsfrist nach altem Recht länger sei als nach neuem Recht, dieses aber an den Beginn der Verjährung strengere Anforderungen stelle als das alte, dem natürlichen Schutzbedürfnis des Gläubigers entspreche, wenn die kürzere Verjährungsfrist erst von dem Zeitpunkt an beginne, in welchem alle Voraussetzungen dieser kürzeren Frist - also etwa auch Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen - erfüllt seien (RG, Urteil vom 07.06.1910, RGZ 73, 434 (439 f.)) .
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06

    Zum Verjährungsbeginn nach § 199 BGB : Übergang vom alten Verjährungsrecht -

    Dem Schutzgedanken der Überleitungsvorschriften entspricht es eine kürzere Verjährungsfrist nur anzuwenden, wenn alle Voraussetzungen der kurzen Frist, also auch die Kenntnis von den anspruchsbegründenen Umständen vorliegen (so schon RG Urt. v. 7.6.1910 - II 559/09, RGZ 73, 434, 437 zu der vergleichbaren Regelung des Art. 169 Abs. 2 Satz 1 EGBGB; VG Oldenburg Urt. v. 8.2.2007 - 6 A 3169/05; OLG München Beschl. v. 7.2.2007 - 34 Wx 129/06; OLG Celle - Urt. v. 16.1.2007 - 16 U 160/06; OLG Zweibrücken Urt. v. 23.1.2006 - 7 U 7/05; OLG Braunschweig Urt. v. 30.11.2005 - 3 U 21/03, ZGS 2006, 79; OLG Bamberg Beschl. v. 6.10.2005 - 4 U 148/05, NJW 2006, 304; Staudinger/Peters, BGB, Neubearbeitung 2003, Art. 229, § 6 EGBGB Rdn. 11; MünchKomm/Grothe, BGB, 5. Auflage 2006 zu §§ 1-240 BGB, vor § 194 Rdn. 39; MünchKomm/Grothe, BGB, 4. Auflage 2006, Art. 229, § 6 EGBGB Rdn. 11 Erman/Schmidt-Ränsch, BGB, 11. Auflage 2006, Anh. v. § 194 Rdn. 9) Art. 229 § 6 Rdn. 5; Schulte-Nölke/Hawxwell, NJW 2005, 2117, 2119; Heß, NJW 2002, 253, 258; Gsell, NJW 2002, 1297, 1299).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

    Das Reichsgericht habe zu der Übergangsvorschrift des Art. 169 Abs. 2 S. 1 EGBGB, wonach eine neue kürzere Verjährungsfrist ab dem Tage des In-Kraft-Tretens des BGB zu berechnen war, entschieden, dass es dem natürlichen Schutzbedürfnis des Gläubigers entspreche, dass die kürzere Verjährungsfrist erst von dem Zeitpunkt an beginne, in welchem alle Voraussetzungen dieser kürzeren Frist - also etwa auch Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen - erfüllt seien (RGZ 73, 434, 439).
  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 129/06

    Verjährung von Wohngeldansprüchen - Zurechnung der Verwalterkenntnis

    Der Senat schließt sich der letzteren Sichtweise aus den im Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Einzelnen aufgezeigten Gründen an (ZIP 2006, 1855; siehe schon RGZ 73, 434/439), die sich mit derjenigen des Landgerichts deckt.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2007 - 15 W 56/06

    Prozesskostenhilfe; culpa in contrahendo; unerlaubte Handlung: Erfolgsaussicht

    Das Reichsgericht hat im Jahr 1910 (RGZ 73, 434, 439) ein entsprechendes Übergangsproblem zu § 852 BGB a.F. bei Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs in gleicher Weise gelöst.
  • OLG Köln, 25.10.2007 - 18 U 164/06

    Anspruch auf Rückzahlung einer in Aktien der Beklagten angelegten Geldsumme;

    Nicht zuletzt steht diese Auslegung im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 73, 434 (439f.)) zu der das Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 begleitenden Überleitungsvorschrift Art. 169 EGBGB, der Art. 229 § 6 EGBGB nachgebildet worden ist.
  • KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05

    Kreditfinanzierter Wohnungskauf: Haftung einer finanzierenden Bausparkasse und

    aa) Der Senat schließt sich der herrschenden Meinung an, dass gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB die Berechnung der 3-Jahres-Frist des § 195 BGB n.F. nach § 199 BGB n.F. vorzunehmen ist (vgl. MK-Grothe, BGB, 4. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB Rn. 12; Bamberger/Roth/Henrich, BGB, 2003, vor § 194 Rn. 9; Staudinger/Peters, BGB, 2003, Art. 229 § 6 EGBGB Rn. 11; Palandt/Heinrichs, 66. Auflage, Art. 229 § 6 EGBGB Rn. 1; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. Oktober 2005, 4 U 148/05, NJW 2006, 304 ff.; OLG Braunschweig, Urteil vom 30. November 2005, 3 U 21/03, BeckRS 2006 Nr. 00843; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2005, 6 U 92/05, NJOZ 2006, 1583, u.a. unter Rückgriff auf RGZ 73, 434, 439 zu Art. 169 EGBGB; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juli 2006, 17 U 320/05, ZIP 2006, 1855; Heß, NJW 2002, 253; Schulte-Nölke/Hawxwell, NJW 2005, 2117; Rohlfing, MDR 2006, 721).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 15 W 45/06

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen eines finanzierten Immobilienkaufs

    Das Reichsgericht hat im Jahr 1910 (RGZ 73, 434, 439) ein entsprechendes Übergangsproblem zu § 852 BGB a.F. bei Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs in gleicher Weise gelöst.
  • KG, 13.02.2007 - 4 U 85/06
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2006 - 15 W 43/06

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Veranlassung zum Beitritt zu einem Mietpool;

  • LG Berlin, 12.12.2006 - 50 S 78/06
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