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   RFH, 08.03.1932 - II A 569/31   

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https://dejure.org/1932,218
RFH, 08.03.1932 - II A 569/31 (https://dejure.org/1932,218)
RFH, Entscheidung vom 08.03.1932 - II A 569/31 (https://dejure.org/1932,218)
RFH, Entscheidung vom 08. März 1932 - II A 569/31 (https://dejure.org/1932,218)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 12.06.2012 - II R 40/11

    Steuerbefreiung für Straßenreinigungsfahrzeuge - Anfechtungsklage

    bb) Der in § 3 Nr. 4 KraftStG geforderte und gesetzlich nicht definierte Verwendungszweck des Fahrzeugs für die "Reinigung von Straßen" ist im verwaltungstechnischen Sinn zu verstehen (BFH-Urteil vom 26. Januar 1966 II 135/63, BFHE 85, 508, BStBl III 1966, 435; vgl. bereits Urteil des Reichsfinanzhofs vom 8. März 1932 II A 569/31, RFHE 30, 191).
  • BFH, 12.06.2012 - II R 41/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 06. 2012 II R 40/11 -

    bb) Der in § 3 Nr. 4 KraftStG geforderte und gesetzlich nicht definierte Verwendungszweck des Fahrzeugs für die "Reinigung von Straßen" ist im verwaltungstechnischen Sinn zu verstehen (BFH-Urteil vom 26. Januar 1966 II 135/63, BFHE 85, 508, BStBl III 1966, 435; vgl. bereits Urteil des Reichsfinanzhofs vom 8. März 1932 II A 569/31, RFHE 30, 191).
  • BFH, 26.01.1966 - II 135/63

    Verwendung eines für einen Zweckverband zugelassenen Tiefladeanhängers zur

    Auch kraftfahrzeugsteuerrechtlich kann der Begriff der Müllabfuhr, wie der der Straßenreinigung (Urteil des Reichsfinanzhofs II A 569/31 vom 8. März 1932, Slg. Bd. 30 S. 191, Reichssteuerblatt 1932 S. 412, Mrozek-Kartei, Kraftfahrzeugsteuergesetz 1927, § 2 Nr. 3, Rechtsspruch 4), als verwaltungstechnischer Begriff nicht nur auf das Abfahren des Mülls, also insbesondere der Haushaltsabfälle und des Straßenkehricht (vgl. den Großen Brockhaus, 16. Aufl. und den Großen Herder, 1955, Stichwort Müll; Laves-Scheuermann, Stichwort Müll in Ullmanns Encyklopädie der technischen Chemie, 12. Band, 3. Aufl. S. 573 ff.), bis zum Rand eines Müllplatzes beschränkt werden.
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