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   BFH, 10.03.2000 - II B 103/99   

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https://dejure.org/2000,9667
BFH, 10.03.2000 - II B 103/99 (https://dejure.org/2000,9667)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2000 - II B 103/99 (https://dejure.org/2000,9667)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2000 - II B 103/99 (https://dejure.org/2000,9667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Vermögen einer Grundstücksgemeinschaft - Gesonderte Feststellung - Nichtigkeit - Passivlegitimation - Prozessführungsbefugnis

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 63 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 63 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 63 Abs. 1 Nr. 3 § 113 Abs. 3 S. 3
    Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde; Nichtigkeit eines VA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.02.1980 - VII R 60/78

    Klageänderung - Frist - Zulässigkeit der Klageänderung - Falsche Behörde -

    Auszug aus BFH, 10.03.2000 - II B 103/99
    Bei der nach dieser Vorschrift zu beurteilenden Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung (so BFH-Urteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78, BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 331, unter 4.), deren fehlerhafte Beurteilung ungeachtet der Tatsache, dass sie den Inhalt der angefochtenen Entscheidung bildet, einen Verfahrensmangel darstellt (so Beschluss des erkennenden Senats vom 6. Juli 1988 II B 183/97, BFHE 153, 509, BStBl II 1988, 897, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.1970 - V R 92/66

    Verweisung einer Rechtssache - Gericht des ersten Rechtszugs - Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus BFH, 10.03.2000 - II B 103/99
    Die nach der damaligen Gesetzeslage bestehende Lücke hatte die Rechtsprechung dahin ausgefüllt, dass die für Anfechtungsklagen vorgesehene Regelung entsprechend auf Klagen wegen der Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheides anzuwenden und diejenige Behörde passiv legitimiert sei, die den angeblich nichtigen Verwaltungsakt erlassen hat (so BFH-Urteil vom 4. Juni 1970 V R 92/66, 10/67, BFHE 99, 185, BStBl II 1970, 648, 651, unter 5.).
  • BFH, 06.07.1988 - II B 183/87

    Finanzgerichtsverfahren - Verfahrensfehler - Zustellung - Niederlegung

    Auszug aus BFH, 10.03.2000 - II B 103/99
    Bei der nach dieser Vorschrift zu beurteilenden Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung (so BFH-Urteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78, BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 331, unter 4.), deren fehlerhafte Beurteilung ungeachtet der Tatsache, dass sie den Inhalt der angefochtenen Entscheidung bildet, einen Verfahrensmangel darstellt (so Beschluss des erkennenden Senats vom 6. Juli 1988 II B 183/97, BFHE 153, 509, BStBl II 1988, 897, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.1994 - II B 172/93

    Rüge aufgrund mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung des

    Auszug aus BFH, 10.03.2000 - II B 103/99
    b) Soweit der Kläger rügt, das FG habe den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt, fehlt es an einer schlüssigen Darlegung, dass das FG bei Prüfung der Passivlegitimation des FA die dazu vom Kläger vertretene Rechtsauffassung nicht zur Kenntnis genommen habe (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juni 1994 II B 172/93, BFH/NV 1995, 131).
  • BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04

    Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag

    a) Die Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde ist eine Sachurteilsvoraussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens, deren fehlerhafte Beurteilung durch das FG einen Verfahrensmangel darstellt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 2000 II B 103/99, BFH/NV 2000, 1116, m.w.N.; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO § 63 Rz 1.2).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Hinsichtlich des Antrags, die Nichtigkeit des Bescheids vom 9. August 2000 festzustellen, war ebenfalls das FA als diejenige Finanzbehörde, die den Bescheid erlassen hatte, passivlegitimiert (BFH-Beschlüsse vom 6. März 2000 II B 48/99, BFH/NV 2000, 1112, und vom 10. März 2000 II B 103/99, BFH/NV 2000, 1116).
  • BFH, 02.12.2015 - I R 3/15

    Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden

    Die Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde ist eine Sachurteilsvoraussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens, deren fehlerhafte Beurteilung durch das FG einen Verfahrensmangel darstellt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 2000 II B 103/99, BFH/NV 2000, 1116; BFH-Urteil vom 3. April 2008 IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742).
  • BFH, 20.08.2014 - I R 43/12

    Rechtshängigkeit bei Vorauszahlungsbescheid; gesetzlicher Beteiligungswechsel

    a) Die Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde ist eine Sachurteilsvoraussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens, deren fehlerhafte Beurteilung durch das FG einen Verfahrensmangel darstellt (z.B. BFH-Beschluss vom 10. März 2000 II B 103/99, BFH/NV 2000, 1116; BFH-Urteil vom 3. April 2008 IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742).
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1231/20

    Wirksamkeit eines negativen, einheitlichen Feststellungsbescheids bei Bekanntgabe

    § 63 FGO bestimme als "richtigen" Beklagten für die Feststellungsklage diejenige Behörde, der gegenüber die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes begehrt werde (vgl. BFH II B 48/99, II B 103/99).

    Die Klage richtet sich an den richtigen Beklagten, da das Finanzamt U den Bescheid erlassen hat, für den die Klägerin die Feststellung der Nichtigkeit begehrt (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 FGO; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. März 2000 - II B 103/99, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2000, 1116).

  • FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97

    Zulässigkeit; Klage; Unzuständigkeit; Finanzamt; Steuernummer;

    In Anbetracht dessen kommt es in diesem Verfahren auf die vom Kl. im Rahmen der Anfechtungsklage geltend gemachte Nichtigkeit der angegriffenen Bescheide nicht an, auch die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes muss gegenüber dem zuständigen FA geltend gemacht werden (vgl. BFH, Beschluss vom 10. März 2000 II B 103/99, BFH/NV 2000, 1116 , zur Feststellungsklage).
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