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   BFH, 03.05.2017 - II B 110/16   

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https://dejure.org/2017,20252
BFH, 03.05.2017 - II B 110/16 (https://dejure.org/2017,20252)
BFH, Entscheidung vom 03.05.2017 - II B 110/16 (https://dejure.org/2017,20252)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - II B 110/16 (https://dejure.org/2017,20252)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 FGO

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 235, FGO § 6, GG Art 103 Abs 1, SolZG § 1, AO § 3 Abs 1
    Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 235 AO, § 6 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 1 SolZG, § 3 Abs 1 AO
    Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 FGO

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 235 der Abgabenordnung (AO), § 235 AO, § 3 Abs. 1 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 6 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 119 Nr. 1 FGO, § 6 Abs. 1 FGO, § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung von Hinterziehungszinsen auf den hinterzogenen Solidaritätszuschlag mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung von Hinterziehungszinsen auf den hinterzogenen Solidaritätszuschlag mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 235
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung von Hinterziehungszinsen auf den hinterzogenen Solidaritätszuschlag mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter - und das rechtliche Gehör

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der hinterzogene Solidaritätszuschlag - und seine Verzinsung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.12.2012 - VI B 135/12

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - II B 110/16
    Ausweislich des Protokolls über den Termin zur mündlichen Verhandlung am 25. November 2016 beantragte der Kläger keinen Schriftsatznachlass, um auf ein neues Vorbringen des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) reagieren zu können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2012 VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569), sondern um auf von Seiten des Gerichts genannte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BFH zur Einordnung des Solidaritätszuschlags als Steuer vorzutragen.
  • BFH, 09.09.2015 - II B 28/15

    Erlass von Säumniszuschlägen bei späterer Aufhebung der

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - II B 110/16
    Eine Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes beantworten lässt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu entscheiden ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 9. September 2015 II B 28/15, BFH/NV 2015, 1668, Rz 3).
  • BFH, 22.01.2009 - VIII B 78/08

    NZB, gesetzlicher Richter, Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - II B 110/16
    Die Übertragung bedarf keiner vorherigen Anhörung der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Januar 2009 VIII B 78/08, BFH/NV 2009, 779).
  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - II B 110/16
    Eine Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann deshalb nur ausnahmsweise Erfolg haben, so etwa dann, wenn sich die Übertragung auf den Einzelrichter als "greifbar gesetzeswidrig" erweist (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447, unter 2.).
  • BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02

    Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - II B 110/16
    Ein Einverständnis der Beteiligten mit der Übertragung ist ebenso wenig erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2003 XI B 202/02, BFH/NV 2003, 1541, unter 1.).
  • BFH, 21.07.2011 - II R 52/10

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Gesetzgebungshoheit für

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - II B 110/16
    Der BFH hat bereits entschieden, dass es sich bei dem Solidaritätszuschlag um eine (gesondert neben der Einkommen- und der Körperschaftsteuer) zu erhebende Steuer handelt (vgl. z.B. Urteil vom 21. Juli 2011 II R 52/10, BFHE 234, 250, BStBl II 2012, 43, Rz 11).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 - 1 K 9084/15

    Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag gemäß § 235 AO

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - II B 110/16
    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. November 2016  1 K 9084/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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