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   BFH, 14.01.2010 - II B 112/09   

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https://dejure.org/2010,8743
BFH, 14.01.2010 - II B 112/09 (https://dejure.org/2010,8743)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2010 - II B 112/09 (https://dejure.org/2010,8743)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - II B 112/09 (https://dejure.org/2010,8743)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zinsloses Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung als mittelbare Zweckschenkung

  • openjur.de

    Zinsloses Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung als mittelbare Zweckschenkung

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 10 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 118 Abs 2
    Zinsloses Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung als mittelbare Zweckschenkung

  • Bundesfinanzhof

    Zinsloses Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung als mittelbare Zweckschenkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 S 1 ErbStG 1997, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Zinsloses Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung als mittelbare Zweckschenkung

  • rewis.io

    Zinsloses Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung als mittelbare Zweckschenkung

  • rewis.io

    Zinsloses Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung als mittelbare Zweckschenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2
    Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.R.d. Revision bei vermeintlich unrechter Auslegung eines Vertrages als Darlehensvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Schenkungsteuer bei einem zinslosen Darlehen zum Zweck der Begründung einer Tilgungsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.06.2005 - II R 52/03

    Zinsloses Darlehen zur Anschaffung eines Grundstücks als mittelbare

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - II B 112/09
    Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass der Empfänger eines zinslosen Darlehens durch die Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital unentgeltlich zu nutzen, eine Vermögensmehrung erfährt, die der Schenkungsteuer unterliegt (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 2005 II R 52/03, BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 800; vom 21. Februar 2006 II R 70/04, BFH/NV 2006, 1300; vom 11. April 2006 II R 13/04, BFH/NV 2006, 1665).

    Der BFH hat dazu bereits in seinem Urteil in BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 1729 ausgeführt, dass in dem Fall, dass ein Darlehen nach dem Willen des Darlehensgebers der Finanzierung eines Grundstückskaufs dienen soll, im Hinblick auf den eingeräumten Nutzungsvorteil eine mittelbare Grundstücksschenkung ausscheidet, weil dem Darlehensnehmer die Vorteile hieraus regelmäßig erst nach der Zahlung der Kaufpreise zufließen und diese deshalb nicht mehr mittelbarer Teil des bereits abgeschlossenen Grundstückserwerbs sein können.

  • BFH, 11.04.2006 - II R 13/04

    Zinsloses Darlehen: Abgrenzung Entgeltlichkeit - Unentgeltlichkeit

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - II B 112/09
    Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass der Empfänger eines zinslosen Darlehens durch die Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital unentgeltlich zu nutzen, eine Vermögensmehrung erfährt, die der Schenkungsteuer unterliegt (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 2005 II R 52/03, BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 800; vom 21. Februar 2006 II R 70/04, BFH/NV 2006, 1300; vom 11. April 2006 II R 13/04, BFH/NV 2006, 1665).
  • BFH, 21.02.2006 - II R 70/04

    Znsloses Darlehen keine mittelbare Grundstückschenkung

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - II B 112/09
    Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass der Empfänger eines zinslosen Darlehens durch die Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital unentgeltlich zu nutzen, eine Vermögensmehrung erfährt, die der Schenkungsteuer unterliegt (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 2005 II R 52/03, BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 800; vom 21. Februar 2006 II R 70/04, BFH/NV 2006, 1300; vom 11. April 2006 II R 13/04, BFH/NV 2006, 1665).
  • BFH, 27.08.2009 - IV B 67/08

    Auslegung einer Gewinnverteilungsabrede - Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - II B 112/09
    Das folgt schon daraus, dass in der --das Revisionsgericht regelmäßig bindenden (§ 118 Abs. 2 FGO)-- Auslegung einer vertraglichen Abrede durch das FG lediglich eine einzelfallbezogene Entscheidung zu sehen ist, die nicht das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren kann (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 2009 IV B 67/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, 1196).
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