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   BFH, 09.06.1999 - II B 112/98   

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https://dejure.org/1999,10703
BFH, 09.06.1999 - II B 112/98 (https://dejure.org/1999,10703)
BFH, Entscheidung vom 09.06.1999 - II B 112/98 (https://dejure.org/1999,10703)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - II B 112/98 (https://dejure.org/1999,10703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteuerfestsetzung - Besorgnis der Befangenheit - Dienstliche Äußerung - Stellungnahmefrist - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Richterablehnung; dienstliche Äußerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - II B 112/98
    Tatsachen oder Beweisergebnisse aus den dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter dürfen bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch nur dann verwertet werden, wenn der Antragsteller zuvor Gelegenheit hatte, hierzu Stellung zu nehmen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968 2 BvR 599, 677/67, BVerfGE 24, 56, 62; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 1991 III B 151/87, BFH/NV 1992, 122, m.w.N., und vom 4. November 1993 X B 120/93, BFH/NV 1994, 190).
  • BFH, 04.11.1993 - X B 120/93

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - II B 112/98
    Tatsachen oder Beweisergebnisse aus den dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter dürfen bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch nur dann verwertet werden, wenn der Antragsteller zuvor Gelegenheit hatte, hierzu Stellung zu nehmen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968 2 BvR 599, 677/67, BVerfGE 24, 56, 62; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 1991 III B 151/87, BFH/NV 1992, 122, m.w.N., und vom 4. November 1993 X B 120/93, BFH/NV 1994, 190).
  • BFH, 12.07.1991 - III B 151/87

    Beschwerde gegen Versagung der Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - II B 112/98
    Tatsachen oder Beweisergebnisse aus den dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter dürfen bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch nur dann verwertet werden, wenn der Antragsteller zuvor Gelegenheit hatte, hierzu Stellung zu nehmen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968 2 BvR 599, 677/67, BVerfGE 24, 56, 62; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 1991 III B 151/87, BFH/NV 1992, 122, m.w.N., und vom 4. November 1993 X B 120/93, BFH/NV 1994, 190).
  • BFH, 13.06.2012 - V B 36/12

    Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des

    Streitige Tatsachen und Beweisergebnisse, die das Gericht einer dienstlichen Äußerung entnommen hat, dürfen daher nur dann verwertet werden, wenn der ablehnende Beteiligte zu der dienstlichen Äußerung Stellung nehmen konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968  2 BvR 599/67, BVerfGE 24, 56; BFH-Beschlüsse vom 14. August 2007 XI S 13/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2139; vom 18. August 2000 V B 32/00, BFH/NV 2001, 316; vom 9. Juni 1999 II B 112/98, BFH/NV 1999, 1509).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19

    Klage gegen Trink- und Schmutzwassergebühren: Kriterien für die Zählerablesung

    Demgegenüber kann in einer fehlenden Mitteilung der dienstlichen Äußerung oder einer zu kurz bemessenden Stellungnahmefrist keine Gehörsverletzung erblickt werden, wenn keine Tatsachen oder Beweisergebnisse aus der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters in den Beschluss über das Ablehnungsgesuch eingeflossen sind (vgl. BFH, Beschlüsse vom 9. Juni 1999 - II B 112/98 -, juris Rn. 14 ff., und vom 13. Juni 2012 - V B 36/12 -, juris Rn. 9 f.; Heinrich, a. a. O., § 6, Rn. 2).
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