Rechtsprechung
BFH, 21.11.2013 - II B 46/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
- Bundesfinanzhof
FGO § 69 Abs 2 S 2, ErbStG § 19 Abs 1, FGO § 69 Abs 3 S 1, GG Art 100 Abs 1, ErbStG § 23
Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
- Bundesfinanzhof
Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
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§ 69 Abs 2 S 2 FGO, § 19 Abs 1 ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 69 Abs 3 S 1 FGO, Art 100 Abs 1 GG, § 23 ErbStG 1997 vom 24.12.2008
Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009 - IWW
- cpm-steuerberater.de
Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
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Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
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Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
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Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 19 Abs. 1; FGO § 69
Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftssteuerbescheides im Hinblick auf das beim BVerfG anhängige Normenkontrollverfahrens betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009 - datenbank.nwb.de
Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (25)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Erbschaftsteuer: Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetzes
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Erbschaftssteuer: Vorläufiger Rechtschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorläufiger Rechtsschutz und die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes 2009
- lto.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuergesetz - Vorläufiger Rechtsschutz gegen Steuerbescheide möglich
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftssteuerbescheides im Hinblick auf das beim BVerfG anhängige Normenkontrollverfahrens betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer: Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ab 2009 geltenden ErbStG
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetzes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorläufig keine Erbschaftsteuer für Immobilienerben
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 1 ErbStG ab 2009
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Erbschaftssteuer: Vorläufiger Rechtsschutz wegen Normenkontrollverfahrens
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Erbschaftsteuer: Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetzes
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Vorläufige Aussetzung von Erbschaftssteuerbescheiden beantragen?
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Vorläufig keine Erbschaftsteuer für Immobilienerben - Haus & Grund rät, genau zu kalkulieren
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Erbschaftsteuer wird nicht immer sofort fällig
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ab 2009 geltenden ErbStG
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer - vorläufiger Rechtsschutz
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetzes
- rofast.de (Kurzinformation)
Vorläufig keine Erbschaftsteuer für Immobilienerben
- gevestor.de (Kurzinformation)
Wann Erben keine Erbschaftsteuer zahlen müssen
- mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)
Der Vollzug von Steuerbescheiden wird eingeschränkt
- pwc.de (Kurzinformation)
Vorläufiger Rechtsschutz wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer - vorläufiger Rechtsschutz wegen zweifelhafter Verfassungsmäßigkeit
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer - vorläufiger Rechtsschutz wegen zweifelhafter Verfassungsmäßigkeit
Besprechungen u.ä.
- deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetzes
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.03.2013 - 3 V 620/13
- BFH, 21.11.2013 - II B 46/13
Papierfundstellen
- BFHE 243, 162
- NJW 2014, 574
- FamRZ 2014, 207
- BB 2013, 3094
- DB 2013, 2903
- BStBl II 2013, 263
- BStBl II 2014, 263
- NZG 2014, 353
Wird zitiert von ... (32)
- FG Hamburg, 31.01.2019 - 2 V 112/18
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 % …
Allerdings setzt nach - bisheriger - ständiger Rechtsprechung eine Aussetzung der Vollziehung, die mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer dem angefochtenen Steuerbescheid zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründet wird, voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2013 II B 46/13, BStBl II 2013, 263; vom 9. März 2012 VII B 171/11, BStBl II 2012, 418; vom 13. März 2012 I B 111/11, BStBl II 2012, 611; Erfordernis eines berechtigten Interesses offen gelassen: BFH-Beschlüsse vom 23. August 2007 VI B 42/07, BStBl II 2007, 799, und vom 25. August 2009 VI B 69/09, BStBl II 2009, 826). - BFH, 18.12.2013 - I B 85/13
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. - …
Eine AdV ist nicht deswegen zu versagen, weil zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird (Anschluss an BFH-Beschluss vom 21. November 2013 II B 46/13, DStR 2013, 2686).Dass die zugrunde liegende Vorschrift derzeit nicht dem BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung vorliegt (s. dazu BFH-Beschluss vom 21. November 2013 II B 46/13, BFHE 243, 162), tritt dahinter zurück.
Sei ein qualifiziertes Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorhanden, müsse dieses Interesse im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG auch effektiv durchsetzbar sein und dürfe nicht deshalb leerlaufen, weil das BVerfG möglicherweise in einem Normenkontrollverfahren eine Weitergeltung verfassungswidriger Normen anordne (BFH-Beschluss in BFHE 243, 162).
Die Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheides ist regelmäßig ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, wenn --wie im vorliegenden Streitfall-- seine Rechtmäßigkeit ernstlich zweifelhaft ist und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Unterliegen der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren die Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet wäre (BFH-Beschlüsse vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229, und in BFHE 243, 162).
- BFH, 25.11.2014 - VII B 65/14
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung hinsichtlich des Gesetzesvollzugs und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an (BFH-Beschlüsse vom 21. November 2013 II B 46/13, BFHE 243, 162, BStBl II 2014, 263; in BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18; vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104, und vom 20. Mai 1992 III B 100/91, BFHE 168, 174, BStBl II 1992, 729).Entgegen der Auffassung des FG ist auch dem Beschluss des BFH in BFHE 243, 162, BStBl II 2014, 263 nicht zu entnehmen, das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers habe stets Vorrang, wenn der BFH in der Sache einen Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG gefasst hat.
- FG Köln, 29.01.2018 - 15 V 3279/17
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der Festsetzung von …
Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung hinsichtlich des Gesetzesvollzugs und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an (BFH-Beschlüsse vom21. November 2013 II B 46/13, BFHE 243, 162, BStBl II 2014, 263; in BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18; vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104, und vom 20. Mai 1992 III B 100/91, BFHE 168, 174, BStBl II 1992, 729). - FG Münster, 31.08.2018 - 9 V 2360/18
Abgabenordnung: Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig?
Diese Rechtsprechung hat der II. Senat des BFH aufgegeben, weil es nicht gerechtfertigt sei, aufgrund einer Prognose über die Entscheidung des BVerfG vorläufigen Rechtsschutz generell auszuschließen, wenn ein qualifiziertes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorhanden sei (BFH-Beschluss vom 21.11.2013 II B 46/13, BStBl II 2014, 263). - FG Hamburg, 11.04.2018 - 2 V 20/18
Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an § 8c Abs. 1 …
Abgesehen davon ist ohnehin fraglich, inwieweit dieses Kriterium einer pro-futuro-Tenorierung noch maßgeblich ist, denn der I. und der II. Senat des BFH haben zwischenzeitlich eine derartige Prüfung aufgegeben (BFH-Beschlüsse vom 21. November 2013 II B 46/13, BStBl II 2014, 263, und vom 18. Dezember 2013 I B 85/13, BStBl II 2014, 946).bb) Allerdings setzt nach -bisheriger-ständiger Rechtsprechung eine Aussetzung der Vollziehung, die mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer dem angefochtenen Steuerbescheid zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründet wird, voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 2013 II B 46/13, BStBl II 2013, 263; vom 9. März 2012 VII B 171/11, BStBl II 2012, 418; vom 13. März 2012 I B 111/11, BStBl II 2012, 611; Erfordernis eines berechtigten Interesses offen gelassen: BFH Beschlüsse vom 23. August 2007 VI B 42/07, BStBl II 2007, 799, und vom 25. August 2009 VI B 69/09, BStBl II 2009, 826).
- BFH, 15.06.2016 - II B 91/15
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags
Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung hinsichtlich des Gesetzesvollzugs und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an (BFH-Beschlüsse vom 21. November 2013 II B 46/13, BFHE 243, 162, BStBl II 2014, 263, und in BFHE 247, 182, BStBl II 2015, 207). - FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13
Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen …
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass, soweit in der Rechtsprechung für die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsgrundlage überhaupt jenseits der geschriebenen Tatbestandsmerkmale des § 69 FGO noch ein vorrangiges Rechtsschutzinteresse des Steuerpflichtigen verlangt wird, in einem Vorlagebeschluss durch den Bundesfinanzhof an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. GG ein Vorrang begründender Umstand erkannt wird (vgl. BFH, Beschluss vom 21.11.2013, II B 46/13, unter Bezugnahme auf BFH, Beschluss vom 23.04.2012, III B 187/11; BFH, Beschluss vom 01.04.2010, II B 168/09).Nach der entsprechenden Rechtsprechungsänderung des insoweit bisher bei verfassungsrechtlichen Zweifeln eher restriktiv vorläufigen Rechtsschutz gewährenden II. Senat des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 21.11.2013, II B 46/13) kommt es insoweit auch nicht (mehr) darauf an, ob zu erwarten ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird.
- BFH, 17.12.2015 - XI B 84/15
AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden
Die Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids ist regelmäßig ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, wenn seine Rechtmäßigkeit ernstlich zweifelhaft ist und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Unterliegen der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren die Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet wäre (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229, Rz 21; vom 21. November 2013 II B 46/13, BFHE 243, 162, BStBl II 2014, 263, Rz 28; vom 18. Dezember 2013 I B 85/13, BFHE 244, 320, BStBl II 2014, 947, Rz 37; jeweils m.w.N.). - FG Niedersachsen, 22.09.2015 - 7 V 89/14
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Festsetzung des …
Dabei komme es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung hinsichtlich des Gesetzesvollzugs und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an (BFH-Beschlüsse vom 21. November 2013 II B 46/13, BFHE 243, 162, BStBl. II 2014, 263; in BFHE 199, 566, BStBl. II 2003, 18; vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl. II 1991, 104, und vom 20. Mai 1992 III B 100/91, BFHE 168, 174, BStBl. II 1992, 729).Aus dem Beschluss des BFH vom 21. November 2013 (II B 46/13 BStBl. II 2014, 263) lasse sich auch nicht entnehmen, das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers habe stets Vorrang, wenn der BFH in der Sache einen Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG gefasst habe.
Auch der II. Senat des BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Norm nur, wenn nach den Umständen des Einzelfalles ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestehe, dem der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukomme (BFH-Beschluss vom 21. November 2013 II B 46/13, BStBl. II 2014, 263).
So hat der II. Senat des BFH die Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids trotz erheblicher finanzieller Auswirkungen für den Haushalt ausgesetzt, weil ein Normenkontrollverfahren wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Tarifnorm des § 19 Abs. 1 ErbStG beim BVerfG anhängig war (BFH-Beschluss vom 21. November 2013 II B 46/13, BStBl. II 2014, 263).
- FG München, 17.07.2014 - 14 V 3/14
Kernbrennstoffsteuer
- FG München, 17.07.2014 - 14 V 10/14
Kernbrennstoffsteuer
- BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen
- FG Köln, 20.12.2013 - 4 V 2879/13
Aussetzung der Vollziehung: Abwägung von öffentlichem Interesse gegenüber …
- FG Hamburg, 14.10.2016 - 3 V 201/16
Aussetzung der Vollziehung: Cum-/Ex-Geschäfte: Keine Rückforderung der …
- BFH, 07.03.2022 - XI B 2/21
Beherbergungsumsätze; Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG …
- FG Düsseldorf, 15.10.2018 - 12 V 1531/18
Keine Anwendung der Konzernklausel des § 8 c Abs. 1 S. 5 Nr. 3 KStG auf eine zu …
- FG Köln, 01.09.2015 - 9 V 1376/15
Kein vorläufiger Steuerrechtsschutz bei der Rückabwicklung des …
- FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
Verbot der Zwangsvollstreckung wegen Steuerforderungen aufgrund von § 90 Abs. 1 …
- FG Hamburg, 15.08.2016 - 1 V 41/16
Prüfungsumfang des gerichtlichen AdV-Verfahrens: kein Löschen des Datenspeichers …
- BFH, 15.04.2014 - II B 71/13
Kein berechtigtes Interesse an Aussetzung der Vollziehung eines …
- FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14
Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Heilung von …
- FG Münster, 22.05.2019 - 13 V 235/19
Gewerbesteuer - Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustvortrags nach § …
- FG Hamburg, 15.04.2014 - 3 V 63/14
Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Anfechtungsanspruchs nach § 11 Abs. 1 …
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 241/13
Abgabenordnung, Umsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für …
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 247/13
Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung nach bestandskräftiger, materiell-rechtlich …
- FG Hamburg, 29.01.2014 - 3 V 259/13
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus "Strohmanngeschäften"; Leistungsbeschreibung bei …
- FG Hamburg, 17.06.2015 - 3 V 91/15
Versagung des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen …
- FG Münster, 22.10.2015 - 8 V 2578/15
Aussetzung eines Bescheides über die Festsetzung von Aussetzungszinsen von der …
- FG Hamburg, 08.12.2015 - 3 V 194/15
Aussetzung der Vollziehung: Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheides an einen …
- FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 153/13
Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen …
- FG Münster, 04.04.2022 - 11 V 2680/21
Ussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids zur Entstehung von …