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   BVerwG, 05.06.1975 - II B 5.75   

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BVerwG, 05.06.1975 - II B 5.75 (https://dejure.org/1975,4006)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1975 - II B 5.75 (https://dejure.org/1975,4006)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1975 - II B 5.75 (https://dejure.org/1975,4006)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines verwaltungsprozessualen Revisionsgrundes i.S.d. grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der besonderen Berücksichtigung des Beweisnotstandes bei Vertriebenen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.01.1958 - V CB 508.56

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 2 B 5.75
    Soweit die Beschwerde sich auf den Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO beruft, macht sie geltend, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 1958 - BVerwG V CB 508.56 - ab, in welchem dargelegt sei, daß der Beweisnotstand bei Vertriebenen besonderer Berücksichtigung bedürfe.
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 2 B 5.75
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Oberverwaltungsgericht habe gegen die Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) verstoßen, indem es den Kläger nicht befragte, warum er nicht schon während des Vorprozesses eine eidesstattliche Versicherung seines Bruders beschafft und vorgelegt habe, ist darauf hinzuweisen, daß durch die Nichterhebung von Beweisen, deren Erhebung die - wie der Kläger - von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat, die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, grundsätzlich nicht verletzt wird (u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 2 B 5.75
    Das bedeutet, daß wenigstens eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage, die sich im Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweisen würde, konkret bezeichnet und außerdem der Grund angeführt wird, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 2 B 5.75
    Zudem kommt eine Zulassung der Revision wegen Abweichung aber grundsätzlich - und so auch hier - ohnehin nicht in Betracht, wenn in der entscheidungserheblichen Frage die angeblich abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem anderen Gesetz ergangen ist als das Urteil der Vorinstanz (u.a. Beschlüsse vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [NJW 1960, 979] und vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 16.62 - [BVerwGE 16, 53]).
  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 2 B 5.75
    Zudem kommt eine Zulassung der Revision wegen Abweichung aber grundsätzlich - und so auch hier - ohnehin nicht in Betracht, wenn in der entscheidungserheblichen Frage die angeblich abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem anderen Gesetz ergangen ist als das Urteil der Vorinstanz (u.a. Beschlüsse vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [NJW 1960, 979] und vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 16.62 - [BVerwGE 16, 53]).
  • BVerwG, 27.09.1957 - V C 496.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - 2 B 5.75
    Der von der Beschwerde bezeichnete Beschluß vom 28. Januar 1958 nimmt Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1957 - BVerwG V C 496.56 - (DÖV 1958, 116), und beide Entscheidungen des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sind in Anwendung, des - hier nicht in Rede stehenden - Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 in der Fassung vom 14. August 1957 (BGBl. I S. 1215) ergangen; sie betreffen die Frage der Beweisaufnahme und Beweiswürdigung in Flüchtlingsangelegenheiten, und zwar nach Maßgabe der durch § 195 Abs. 2 Nr. 2 VwGO außer Kraft getretenen Verordnung Nr. 165 über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der britischen Zone vom 15. September 1948 (VOBl. BZ. S. 263).
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   OVG Berlin, 14.02.1975 - II B 5.75   

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eignung; Fahrtauglichkeit; Tauglichkeit; Führen eines Fahrzeugs; Sperrfrist; Verwaltungsgericht; Verwaltungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 69a

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Osnabrück, 06.02.2003 - 2 B 65/02

    Fahrerlaubnisentzug; Fahrerlaubnissperre; Sperrfrist

    Die Anordnung der Sperre aber enthält die verbindliche Entscheidung über die Nichteignung des Betroffenen für die Dauer der Sperrfrist (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.03.1975 - II B 5/75 -, DAR 1975, S. 307).
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