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   BFH, 09.02.2011 - II B 50/10   

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https://dejure.org/2011,8422
BFH, 09.02.2011 - II B 50/10 (https://dejure.org/2011,8422)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2011 - II B 50/10 (https://dejure.org/2011,8422)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - II B 50/10 (https://dejure.org/2011,8422)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zum Bestehen eines hinreichend engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Bauerrichtungs- und Generalübernehmervertrag - keine Zulassung der Revision bei Geltendmachen eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • openjur.de

    Zum Bestehen eines hinreichend engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Bauerrichtungs- und Generalübernehmervertrag; keine Zulassung der Revision bei Geltendmachen eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • Bundesfinanzhof

    GrEStG § 9, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Zum Bestehen eines hinreichend engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Bauerrichtungs- und Generalübernehmervertrag - keine Zulassung der Revision bei Geltendmachen eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • Bundesfinanzhof

    Zum Bestehen eines hinreichend engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Bauerrichtungs- und Generalübernehmervertrag - keine Zulassung der Revision bei Geltendmachen eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 GrEStG, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Zum Bestehen eines hinreichend engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Bauerrichtungs- und Generalübernehmervertrag - keine Zulassung der Revision bei Geltendmachen eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • rewis.io

    Zum Bestehen eines hinreichend engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Bauerrichtungs- und Generalübernehmervertrag - keine Zulassung der Revision bei Geltendmachen eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum Bestehen eines hinreichend engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Bauerrichtungs- und Generalübernehmervertrag - keine Zulassung der Revision bei Geltendmachen eines materiell-rechtlichen Fehlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Rechtfertigung einer Revisionszulassung durch die Beanstandung eines Steuerpflichtigen hinsichtlich einer fehlenden wirksamen Bekanntgabe eines Steuerbescheids

  • datenbank.nwb.de

    Zur Annahme eines einheitlichen Vertragsgegenstandes "bebautes Grundstück"; enger sachlicher Zusammenhang zwischen Bauerrichtungs- und Generalübernehmervertrag; keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlichen Fehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.01.2002 - II R 16/00

    Kauf eines Grundstücks im Zustand der Bebauung

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    a) Die Annahme eines einheitlichen Vertragsgegenstandes "bebautes Grundstück" setzt nach der ständigen BFH-Rechtsprechung neben dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags den Abschluss eines Vertrages über die Errichtung eines Gebäudes zwischen dem Erwerber und der Veräußererseite, d.h. entweder dem Grundstücksveräußerer oder einem mit diesem personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich bzw. durch vertragliche Abrede (Zusammenarbeit, abgestimmtes Verhalten) verbundenen Dritten voraus (vgl. etwa BFH-Urteile vom 23. Juni 1982 II R 155/80, BFHE 136, 427, BStBl II 1982, 741; vom 6. Dezember 1989 II R 72/87, BFH/NV 1991, 344, und II R 145/87, BFH/NV 1991, 345; vom 11. Mai 1994 II R 62/91, BFH/NV 1994, 901; vom 16. Januar 2002 II R 16/00, BFHE 197, 308, BStBl II 2002, 431).

    Dies wiederum folgt aus der Überlegung, dass nur dann eine solche Sachverhaltsgestaltung ihrem objektiven Inhalt nach dem Abschluss eines das bebaute Grundstück umfassenden Grundstückskaufvertrags entspricht (BFH-Urteil in BFHE 197, 308, BStBl II 2002, 431).

  • BFH, 14.11.1986 - III R 12/81

    Parteibezeichnung - Berichtigung

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    Derart schwerwiegende Fehler hat die Klägerin weder dargelegt noch sind sie erkennbar, denn eine ungenaue Adressatenangabe ist unschädlich, wenn --wie im Streitfall durch die Bezeichnung des Erwerbsvorgangs in der Bescheidbegründung-- aus anderen Umständen erkennbar wird, an welche Person sich der Bescheid seinem Inhalt nach richtet (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1986 III R 12/81, BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178).
  • BFH, 04.10.2006 - X B 59/06

    Beanstandung der fehlerhaften Bekanntgabe eines Steuerbescheid kein

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    Beanstandet der Steuerpflichtige, das Finanzamt habe den Steuerbescheid nicht wirksam bekannt gegeben, so macht er einen materiell-rechtlichen Fehler geltend, der die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 2006 X B 59/06, nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 11.05.1994 - II R 62/91

    Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    a) Die Annahme eines einheitlichen Vertragsgegenstandes "bebautes Grundstück" setzt nach der ständigen BFH-Rechtsprechung neben dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags den Abschluss eines Vertrages über die Errichtung eines Gebäudes zwischen dem Erwerber und der Veräußererseite, d.h. entweder dem Grundstücksveräußerer oder einem mit diesem personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich bzw. durch vertragliche Abrede (Zusammenarbeit, abgestimmtes Verhalten) verbundenen Dritten voraus (vgl. etwa BFH-Urteile vom 23. Juni 1982 II R 155/80, BFHE 136, 427, BStBl II 1982, 741; vom 6. Dezember 1989 II R 72/87, BFH/NV 1991, 344, und II R 145/87, BFH/NV 1991, 345; vom 11. Mai 1994 II R 62/91, BFH/NV 1994, 901; vom 16. Januar 2002 II R 16/00, BFHE 197, 308, BStBl II 2002, 431).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint und auf sachfremden Erwägungen beruht sowie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 23.06.1982 - II R 155/80

    Zur Grunderwerbsteuer beim Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    a) Die Annahme eines einheitlichen Vertragsgegenstandes "bebautes Grundstück" setzt nach der ständigen BFH-Rechtsprechung neben dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags den Abschluss eines Vertrages über die Errichtung eines Gebäudes zwischen dem Erwerber und der Veräußererseite, d.h. entweder dem Grundstücksveräußerer oder einem mit diesem personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich bzw. durch vertragliche Abrede (Zusammenarbeit, abgestimmtes Verhalten) verbundenen Dritten voraus (vgl. etwa BFH-Urteile vom 23. Juni 1982 II R 155/80, BFHE 136, 427, BStBl II 1982, 741; vom 6. Dezember 1989 II R 72/87, BFH/NV 1991, 344, und II R 145/87, BFH/NV 1991, 345; vom 11. Mai 1994 II R 62/91, BFH/NV 1994, 901; vom 16. Januar 2002 II R 16/00, BFHE 197, 308, BStBl II 2002, 431).
  • BFH, 04.10.2005 - II B 29/05

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand; AdV

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    b) Ein danach für die Annahme eines einheitlichen Vertragsgegenstandes "bebautes Grundstück" erforderlicher enger sachlicher Zusammenhang zwischen einem auf den Erwerb eines Grundstücks und einem auf die Errichtung eines Gebäudes abzielenden Vertrag kann sich --wie vom FG zutreffend angenommen-- beim Auftreten mehrerer Gesellschaften aus der (Teil-)Identität der Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften ergeben (BFH-Urteil vom 23. November 1994 II R 47/94, BFH/NV 1995, 640; vgl. zur faktischen Bindung aufgrund der Gesellschafterstruktur auch BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 II B 29/05, BFH/NV 2006, 123).
  • BFH, 06.12.1989 - II R 72/87

    Grunderwerbsteuerrechtlichen Begriff eines Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    a) Die Annahme eines einheitlichen Vertragsgegenstandes "bebautes Grundstück" setzt nach der ständigen BFH-Rechtsprechung neben dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags den Abschluss eines Vertrages über die Errichtung eines Gebäudes zwischen dem Erwerber und der Veräußererseite, d.h. entweder dem Grundstücksveräußerer oder einem mit diesem personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich bzw. durch vertragliche Abrede (Zusammenarbeit, abgestimmtes Verhalten) verbundenen Dritten voraus (vgl. etwa BFH-Urteile vom 23. Juni 1982 II R 155/80, BFHE 136, 427, BStBl II 1982, 741; vom 6. Dezember 1989 II R 72/87, BFH/NV 1991, 344, und II R 145/87, BFH/NV 1991, 345; vom 11. Mai 1994 II R 62/91, BFH/NV 1994, 901; vom 16. Januar 2002 II R 16/00, BFHE 197, 308, BStBl II 2002, 431).
  • BFH, 06.12.1989 - II R 145/87

    Berechnung der Grunderwerbsteuer bei dem Erwerb von einem Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    a) Die Annahme eines einheitlichen Vertragsgegenstandes "bebautes Grundstück" setzt nach der ständigen BFH-Rechtsprechung neben dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags den Abschluss eines Vertrages über die Errichtung eines Gebäudes zwischen dem Erwerber und der Veräußererseite, d.h. entweder dem Grundstücksveräußerer oder einem mit diesem personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich bzw. durch vertragliche Abrede (Zusammenarbeit, abgestimmtes Verhalten) verbundenen Dritten voraus (vgl. etwa BFH-Urteile vom 23. Juni 1982 II R 155/80, BFHE 136, 427, BStBl II 1982, 741; vom 6. Dezember 1989 II R 72/87, BFH/NV 1991, 344, und II R 145/87, BFH/NV 1991, 345; vom 11. Mai 1994 II R 62/91, BFH/NV 1994, 901; vom 16. Januar 2002 II R 16/00, BFHE 197, 308, BStBl II 2002, 431).
  • BFH, 23.11.1994 - II R 47/94
    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
    b) Ein danach für die Annahme eines einheitlichen Vertragsgegenstandes "bebautes Grundstück" erforderlicher enger sachlicher Zusammenhang zwischen einem auf den Erwerb eines Grundstücks und einem auf die Errichtung eines Gebäudes abzielenden Vertrag kann sich --wie vom FG zutreffend angenommen-- beim Auftreten mehrerer Gesellschaften aus der (Teil-)Identität der Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften ergeben (BFH-Urteil vom 23. November 1994 II R 47/94, BFH/NV 1995, 640; vgl. zur faktischen Bindung aufgrund der Gesellschafterstruktur auch BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 II B 29/05, BFH/NV 2006, 123).
  • BFH, 16.02.2011 - II R 48/08

    Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage - Vollbeendigung einer

    Ferner bot die M-AG, welche auch an der Klägerin zu 95 v.H. beteiligt war, Gewähr dafür, dass es auch zum Abschluss des Generalübernehmervertrags kommen würde (vgl. zur faktischen Bindung auf Grund der Gesellschaftsstruktur BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 II B 29/05, BFH/NV 2006, 123, und vom 9. Februar 2011 II B 50/10, BFH/NV 2011, 846).
  • BFH, 14.06.2011 - II S 2/11

    Nachweis der PKH-Voraussetzungen bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt

    bb) Mit dem Vortrag, das Urteil des FG sei fehlerhaft, weil er --der Antragsteller--- seine Tätigkeit auch ohne Erlaubnisnorm ausüben könne und § 3 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes mangels einer geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen auf ihn nicht anwendbar sei, macht er einen materiell-rechtlichen Fehler geltend, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2011 II B 50/10, BFH/NV 2011, 846).
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