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   BFH, 08.02.2000 - II B 65/99   

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https://dejure.org/2000,2941
BFH, 08.02.2000 - II B 65/99 (https://dejure.org/2000,2941)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2000 - II B 65/99 (https://dejure.org/2000,2941)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - II B 65/99 (https://dejure.org/2000,2941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 76; GG Art. 3 Abs. 1
    Unterschiedliche Einheitsbewertung von EFH; Ertragswertverfahren-Sachwertverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II B 65/99
    Das Urteil des FG weicht weder i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) von den Beschlüssen des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) und 2 BvR 522/91 (BStBl II 1995, 671) ab, noch kommt der von den Klägern aufgeworfenen Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu.

    Gründe dafür ergeben sich auch nicht aus den Beschlüssen des BVerfG in BStBl II 1995, 655, und in BStBl II 1995, 671.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II B 65/99
    Nach dem Urteil des BVerfG vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81, 1 BvL 20/82 (BStBl II 1987, 240) ist die Regelung in § 76 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BewG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, soweit die Bewertung von Einfamilienhäusern im Sachwertverfahren zu höheren Einheitswerten führt als die Bewertung im Ertragswertverfahren, weil damit den unterschiedlichen tatsächlichen Gestaltungen Rechnung getragen wird.

    Denn abgesehen davon, dass die Kläger bei ihrem Ansatz die unterschiedlichen Gestaltungen der vom Ertragswert- bzw. vom Sachwertverfahren erfassten Einfamilienhäuser (vgl. BVerfG in BStBl II 1987, 240, 246) außer Betracht gelassen haben, sind die Einheitswerte nunmehr nur noch für die Grundsteuer von Bedeutung.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II B 65/99
    Das Urteil des FG weicht weder i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) von den Beschlüssen des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) und 2 BvR 522/91 (BStBl II 1995, 671) ab, noch kommt der von den Klägern aufgeworfenen Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu.

    Gründe dafür ergeben sich auch nicht aus den Beschlüssen des BVerfG in BStBl II 1995, 655, und in BStBl II 1995, 671.

  • BFH, 04.09.1996 - II B 137/95

    Verfassungsmäßigkeit des Nebeneinanders von Ertragswertverfahren und

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - II B 65/99
    Mit dem Bundesfinanzhof --BFH-- (Beschluss vom 4. September 1996 II B 137/95, BFH/NV 1997, 98) sei darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in seinem Beschluss zur Vermögensteuer erkannt habe, dass das bislang geltende Bewertungsrecht --auch soweit es mit der Verfassung nicht vereinbar sei-- bis zum 31. Dezember 1996 weiterhin uneingeschränkt angewendet werden könne.
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Der Bundesfinanzhof hat allerdings in der Vergangenheit immer wieder die Einheitsbewertung trotz des jahrzehntelang zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts als noch verfassungsgemäß angesehen (vgl. insbesondere BFH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - II B 65/99 -, juris, Rn. 8, sowie BFH, Urteile vom 2. Februar 2005 - II R 36/03 -, juris, Rn. 11; vom 21. Februar 2006 - II R 31/04 -, juris, Rn. 11; vom 30. Juli 2008 - II R 5/07 -, juris, Rn. 11; vom 4. Februar 2010 - II R 1/09 -, juris, Rn. 9, und vom 6. Juli 2011 - II R 35/10 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 14 A 661/06

    Die Erhebung von Grundsteuer auch für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist

    Dies hat der BFH bereits mit Beschluss v. 8.2.2000 - II B 65/99 -, BFH/NV 2000, 1076, betreffend die Frage der Einheitsbewertung von Einfamilienhäusern festgestellt.
  • BFH, 19.07.2006 - II R 81/05

    Keine Grundsteuerbefreiung für selbstgenutztes Einfamilienhaus - Umfang der

    Der erkennende Senat sieht daher keinen Anlass, von seiner bereits im Beschluss vom 8. Februar 2000 II B 65/99 (BFH/NV 2000, 1076) vertretenen Ansicht, wonach dem BVerfG-Beschluss zur Vermögensteuer keine Bedeutung für die Grundsteuer zukomme, abzugehen und in diesem Zusammenhang abweichend von seinen Beschlüssen vom 20. Dezember 2002 II B 44/02 (BFH/NV 2003, 508) und vom 12. Oktober 2005 II B 36/05 (BFH/NV 2006, 369) nicht mehr auf die Eigenschaft der Grundsteuer als Realsteuer abzustellen.
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