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   BFH, 20.09.2010 - II B 7/10   

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https://dejure.org/2010,4982
BFH, 20.09.2010 - II B 7/10 (https://dejure.org/2010,4982)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2010 - II B 7/10 (https://dejure.org/2010,4982)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2010 - II B 7/10 (https://dejure.org/2010,4982)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung - Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen übergangener Beweisanträge

  • openjur.de

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung; Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen übergangener Beweisanträge

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, BGB § 2124 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, ZPO § 295, GG Art 103 Abs 1
    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung - Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen übergangener Beweisanträge

  • Bundesfinanzhof

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung - Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen übergangener Beweisanträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 2124 Abs 2 BGB, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO
    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung - Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen übergangener Beweisanträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 2124 Abs 2 BGB, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO
    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung - Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen übergangener Beweisanträge

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer freigiebigen Zuwendung in Form einer unentgeltlichen Kapitalüberlassung im Hinblick auf die Gewährung eines Darlehens zur Nachlasssanierung durch einen Nacherben an den Vorerben - Maßgeblichkeit der Zivilrechtslage für die Bestimmung der Beteiligung des ...

  • rewis.io

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung - Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen übergangener Beweisanträge

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung - Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen übergangener Beweisanträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der Zivilrechtslage für die Bestimmung der Beteiligung des Zuwenders und des Bedachten an einer freigiebigen Zuwendung; Schenkungssteuer als Verkehrssteuer

  • datenbank.nwb.de

    Die in der Gewährung eines zinslosen Darlehens liegende Kapitalnutzungsmöglichkeit als freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 30.03.1994 - II R 105/93

    Vorliegen einer unbenannten ehebedingten Zuwendung - Gewährung eines

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn die Leistung rechtlich nicht von einer Gegenleistung des Leistungsempfängers abhängt (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70).

    Das ohne Gegenleistung gewährte zinslose Darlehen ist hinsichtlich der damit verbundenen Nutzungsmöglichkeit des Kapitals regelmäßig eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 70).

    Der Verzicht auf die zum Vermögen des Darlehensgebers gehörende Nutzungsmöglichkeit ist eine Vermögensminderung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 70).

  • BFH, 19.01.2007 - IV B 51/05

    Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung; Auskunft

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    Hat das FG selbst im Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise mit klar bezeichneten Beweisthemen abgesehen hat, genügt bereits die schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089, m.w.N.).

    Da es sich bei der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes um einen verzichtbaren Mangel handelt (vgl. § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), muss jedoch auch in diesem Fall grundsätzlich vorgetragen werden, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt worden oder weshalb die Rüge nicht möglich gewesen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1089).

  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    d) Entsprechendes gilt auch für den Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 II R 60/94 (BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832) zugrunde lag.

    Für die Annahme einer Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist ein auf die Bereicherung des Empfängers gerichteter Wille im Sinne einer Bereicherungsabsicht nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832).

  • BFH, 29.06.2005 - II R 52/03

    Zinsloses Darlehen zur Anschaffung eines Grundstücks als mittelbare

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorliegt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--- vom 12. Juli 2005 II R 8/04, BFHE 210, 474, BStBl II 2005, 845, und vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, m.w.N.) und dass die in der Gewährung eines zinslosen Darlehens liegende Kapitalnutzungsmöglichkeit eine freigebige Zuwendung sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 52/03, BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 800, m.w.N.).

    Der Darlehensnehmer ist aus dem Vermögen des Darlehensgebers bereichert (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 800).

  • BFH, 09.12.2009 - II R 22/08

    Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorliegt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--- vom 12. Juli 2005 II R 8/04, BFHE 210, 474, BStBl II 2005, 845, und vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, m.w.N.) und dass die in der Gewährung eines zinslosen Darlehens liegende Kapitalnutzungsmöglichkeit eine freigebige Zuwendung sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 52/03, BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 800, m.w.N.).

    Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen oder Einkommen zuzurechnen ist; denn die Schenkungsteuer ist eine Verkehrsteuer (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, m.w.N.).

  • BFH, 30.12.2002 - XI B 58/02

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Rüge der unterlassenen Beweiserhebung aus dem Urteil oder dem Sitzungsprotokoll ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2002 XI B 58/02, BFH/NV 2003, 787).
  • OLG Hamm, 29.12.1983 - 2 WF 694/83

    Anspruch auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs; Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    a) Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Dezember 1983  2 WF 694/83, 2 WF 721/83 (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1984, 481) betrifft die Bewertung des Anwartschaftsrechts beim Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB, wenn durch Leistungen des Nacherben eine Wertsteigerung seines Anwartschaftsrechts eingetreten ist.
  • BFH, 12.07.2005 - II R 8/04

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine mit Angehörigen neu gegründete GmbH

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorliegt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--- vom 12. Juli 2005 II R 8/04, BFHE 210, 474, BStBl II 2005, 845, und vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, m.w.N.) und dass die in der Gewährung eines zinslosen Darlehens liegende Kapitalnutzungsmöglichkeit eine freigebige Zuwendung sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 52/03, BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 800, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.1992 - II R 21/92

    Erbschaftsteuerpflicht bei unentgeltlicher Übertragung des

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    Das Anwartschaftsrecht führt erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls zu einem Vermögenserwerb und stellt damit --steuerrechtlich gesehen-- eine noch nicht genügend greifbare Vermögensposition dar (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1992 II R 21/92, BFHE 169, 456, BStBl II 1993, 158), wenn es nicht durch Veräußerung verwertet ist.
  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
    Eine Sonderregelung für wirtschaftlich unsichere Rechte, wie das Anwartschaftsrecht des Nacherben, fehlt; § 2313 BGB ist bei der Berechnung des Zugewinns nicht entsprechend anwendbar (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 1983 IX ZR 41/82, BGHZ 87, 367).
  • BFH, 01.07.2008 - II R 38/07

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers

  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines

  • BFH, 30.05.2001 - II R 6/98

    Unternehmensnachfolge - Schenkungsteuerliche Bereicherung der neu eintretenden

  • BFH, 27.11.2013 - II R 25/12

    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft

    Der Verzicht auf die zum Vermögen des Darlehensgebers gehörende Nutzungsmöglichkeit ist eine Vermögensminderung (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70; BFH-Beschluss vom 20. September 2010 II B 7/10, BFH/NV 2010, 2280, Rz 10).
  • BFH, 04.03.2015 - II R 19/13

    Gewährung eines zinslosen Darlehens als freigebige Zuwendung -

    Der Verzicht auf die zum Vermögen des Darlehensgebers gehörende Nutzungsmöglichkeit ist eine Vermögensminderung (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70; BFH-Beschluss vom 20. September 2010 II B 7/10, BFH/NV 2010, 2280, Rz 10, und BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 537, Rz 13).
  • BFH, 10.10.2011 - V B 35/11

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die

    Hat das FG selbst im Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise mit klar bezeichneten Beweisthemen abgesehen hat, genügt bereits die schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 2010 II B 7/10, BFH/NV 2010, 2280; vom 19. Januar 2007 IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089, m.w.N.).

    Da es sich bei der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes um einen verzichtbaren Mangel handelt (vgl. § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), muss jedoch auch in diesem Fall grundsätzlich vorgetragen werden, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt worden oder weshalb die Rüge nicht möglich gewesen ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1089, und in BFH/NV 2010, 2280).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Rüge der unterlassenen Beweiserhebung aus dem Urteil oder dem Sitzungsprotokoll ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2280; vom 30. Dezember 2002 XI B 58/02, BFH/NV 2003, 787).

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