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   BFH, 19.05.2006 - II B 78/05   

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BFH, 19.05.2006 - II B 78/05 (https://dejure.org/2006,6786)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2006 - II B 78/05 (https://dejure.org/2006,6786)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - II B 78/05 (https://dejure.org/2006,6786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § ... 128 Abs. 2; ; FGO § 124 Abs. 2; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 6; ; StPO § 26a; ; ZPO § 41 ff.; ; AO 1077 § 171 Abs. 10 Satz 2; ; AO 1077 § 171 Abs. 4; ; AO 1077 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO 1077 § 181 Abs. 5; ; AO 1077 § 171 Abs. 10; ; AO 1077 § 171 Abs. 3; ; AO 1077 § 177 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheitsantrag - greifbar gesetzwidrige Behandlung

  • datenbank.nwb.de

    Greifbar gesetzwidrige Behandlung eines Antrags auf Befangenheit; Ablaufhemmung nach Außenprüfung, bei Folgebescheiden und durch Einlegung eines Einspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.1998 - III S 7/98

    Notanwalt; Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 78/05
    c) Die vom FG herangezogene Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 III S 7/98, BFH/NV 1999, 945, und vom 24. Juni 1999 IV B 76-79/88, BFH/NV 2000, 53) betrifft jedoch nur Ablehnungsgesuche, über die im selben Verfahren bereits durch unanfechtbaren Beschluss entschieden worden ist.
  • BFH, 09.08.1991 - III R 41/88

    Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 78/05
    Auch muss das Schriftstück, das in dem Bescheid in Bezug genommen wird, dem Steuerpflichtigen nicht notwendigerweise gleichzeitig übersandt werden; es genügt vielmehr, wenn es sich bereits in seinen Händen befindet (BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 41/88, BFHE 166, 1, BStBl II 1992, 219).
  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 78/05
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Erfolg, wenn der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 04.11.1992 - XI R 32/91

    Reichweiter der Festsetzungsfrist-Hemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 78/05
    aa) Nach dem BFH-Urteil vom 4. November 1992 XI R 32/91 (BFHE 170, 291, BStBl II 1993, 425), das zu der --auch im Streitfall zu beachtenden-- Rechtslage vor Anfügung des § 171 Abs. 10 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) mit Wirkung ab dem 27. Juni 1998 ergangen ist, erstreckt sich die Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO 1977 nicht auf Besteuerungsgrundlagen, die gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 gesondert festzustellen und deshalb nicht Gegenstand einer Außenprüfung beim Steuerpflichtigen sind.
  • BFH, 21.05.2001 - II R 55/99

    Volkseigentum - Abtretungsvertrag - Rückübertragung eines Grundstücks -

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 78/05
    In dem vom Kläger angeführten BFH-Urteil vom 21. Mai 2001 II R 55/99 (BFH/NV 2001, 1377) ging es darum, ob ein Grunderwerbsteuerbescheid, in dem ein bestimmter Lebenssachverhalt rechtsirrig als steuerbar bezeichnet worden war, dahin gehend ausgelegt werden kann, dass tatsächlich ein anderer Sachverhalt besteuert worden ist.
  • BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einkommensteuer - Befangenheit eines Richters

    Auszug aus BFH, 19.05.2006 - II B 78/05
    Dies gilt auch dann, wenn einem Richter wegen der Verletzung der Prozessförderungspflicht eines der Beteiligten --wofür im Streitfall zudem weder nach den Feststellungen des FG noch nach dem Akteninhalt Anhaltspunkte vorliegen-- "der Geduldsfaden reißt" und das Spannungsverhältnis auf Vorgängen in einem anderen Verfahren beruht (vgl. zum Ganzen BFH-Beschluss vom 29. August 2001 IX B 117/00, BFH/NV 2002, 63, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 09.08.2006 - II R 59/05

    Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA

    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Erfolg, wenn der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640, und vom 19. Mai 2006 II B 78/05, BFH/NV 2006, 1620, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    bb) Es kann dahinstehen, ob die abgelehnten Richter an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch I, das inhaltlich einem Ablehnungsgesuch entsprach, das die Klägerin in einem früheren Verfahren, das einen anderen Stichtag betraf, gestellt hatte, hätten mitwirken dürfen (verneinend für einen Fall, in dem das frühere Ablehnungsgesuch in dem Verfahren eines anderen Klägers gestellt worden war, BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1620, unter 1.c, mit Nachweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Eine gesetzwidrige Besetzung des Gerichts bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch hat allerdings zur Folge, dass als inhaltlicher Prüfungsmaßstab für das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit nicht mehr die greifbare Gesetzwidrigkeit, sondern die einfache Rechtswidrigkeit heranzuziehen ist (ebenso im Ergebnis bereits BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1620, unter 1.e).

  • BFH, 09.08.2006 - II R 24/05

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des

    Ein Unterschied zwischen Fällen, in denen die Saldierung jeweils unselbständige Besteuerungsgrundlagen betrifft (so die Situation in den vorstehend nachgewiesenen BFH-Entscheidungen) und Fällen, in denen der Übernahme einer gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlage der Eintritt der Festsetzungs-/Feststellungsverjährung entgegen steht (dazu bereits Senatsbeschluss vom 19. Mai 2006 II B 78/05, BFH/NV 2006, 1620, unter 2.a cc), besteht insoweit nicht.
  • BFH, 03.03.2015 - II R 30/13

    Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der

    Dabei steht dem Finanzamt jedenfalls die in § 171 Abs. 10 Satz 1 AO vorgesehene Frist von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids zur Verfügung (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2006 II B 78/05, BFH/NV 2006, 1620; vom 19. Mai 2006 II B 79/05, BFH/NV 2006, 1622, und vom 19. Mai 2006 II B 88/05, BFH/NV 2006, 1625; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 181 AO Rz 139 f., 142; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 181 AO Rz 19, 21; Kunz in Beermann/Gosch, AO § 181 Rz 30; Klein/Ratschow, AO, 12. Aufl., § 181 Rz 26, je m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2006 - II R 24/05

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung - Bestimmung des

    Ein Unterschied zwischen Fällen, in denen die Saldierung jeweils unselbständige Besteuerungsgrundlagen betrifft (so die Situation in den vorstehend nachgewiesenen BFH-Entscheidungen) und Fällen, in denen der Übernahme einer gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlage der Eintritt der Festsetzungs-/Feststellungsverjährung entgegen steht (dazu bereits Senatsbeschluss vom 19. Mai 2006 II B 78/05, BFH/NV 2006, 1620, unter 2.a cc), besteht insoweit nicht.
  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    Befangenheitsgründe, über die das Gericht bereits durch unanfechtbaren Beschluss entschieden hat, können im Übrigen im weiteren Verfahren nicht in zulässiger Weise wiederholt geltend gemacht werden (vgl. BFH, BFH/NV 2006, 1620 Tz. 6).
  • BFH, 11.07.2007 - I R 96/04

    Berichtigung von materiellen Fehlern; Ablauf der Festsetzungsfrist für die

    b) Ein saldierungsfähiger materieller Fehler i.S. des § 177 Abs. 3 AO ist dabei auch dann gegeben, wenn das FA einen Grundlagenbescheid nicht rechtzeitig ausgewertet hat und daher durch die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung an einer Auswertung gehindert ist (s. insoweit BFH-Urteile in BFHE 214, 105, BStBl II 2007, 87, und vom 9. August 2006 II R 59/05, BFHE 214, 518 [Verfassungsbeschwerde anhängig unter 1 BvR 571/07]; Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2007 I R 51/04, juris; vom 3. April 2007 I B 156/05, BFH/NV 2007, 1078, und I B 33/05, juris; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 33/05, juris; s. auch bereits die BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2006 II B 78/05, BFH/NV 2006, 1620; II B 79/05, BFH/NV 2006, 1622; II B 88/05, BFH/NV 2006, 1625, jeweils zu 2.a cc der Gründe).
  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 30/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    Befangenheitsgründe, über die das Gericht bereits durch unanfechtbaren Beschluss entschieden hat, können im Übrigen im weiteren Verfahren nicht in zulässiger Weise wiederholt geltend gemacht werden (vgl. BFH, BFH/NV 2006, 1620 Tz. 6).
  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 64/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    Befangenheitsgründe, über die das Gericht bereits durch unanfechtbaren Beschluss entschieden hat, können im Übrigen im weiteren Verfahren nicht in zulässiger Weise wiederholt geltend gemacht werden (vgl. BFH, BFH/NV 2006, 1620 Tz. 6).
  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 73/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer

    Befangenheitsgründe, über die das Gericht bereits durch unanfechtbaren Beschluss entschieden hat, können im Übrigen im weiteren Verfahren nicht in zulässiger Weise wiederholt geltend gemacht werden (vgl. BFH, BFH/NV 2006, 1620 Tz. 6).
  • BFH, 25.06.2008 - X B 210/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i.S. von § 115 Abs.

    c) Entsprechendes gilt auch für die vom Kläger in seinem Schriftsatz vom 17. August 2006 erhobene Rüge einer nachträglichen Abweichung des angefochtenen FG-Urteils von dem BFH-Beschluss vom 19. Mai 2006 II B 87/05 (nicht veröffentlicht --n.v.--) sowie von weiteren, zu Parallelsachen erlassenen BFH-Beschlüssen vom 19. Mai 2006 (vgl. hierzu insbesondere den Beschluss II B 78/05, BFH/NV 2006, 1620).
  • BFH, 08.02.2007 - I R 51/04

    Rückgriff auf letzten, mehrfach geänderten, bestandskräftigen

  • BFH, 03.04.2007 - I B 156/05

    Fehlerkorrektur nach § 177 AO

  • FG Bremen, 14.11.2018 - 2 K 90/18

    Anforderungen an die Änderung eines Umsatzsteuerbescheides auf der Grundlage des

  • FG Köln, 23.03.2017 - 5 K 1561/15
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