Rechtsprechung
BFH, 12.03.2015 - II B 85/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Zur Ableitung des gemeinen Werts einer Minderheitsbeteiligung aus vorhergehenden zeitnahen Verkäufen der gesamten Beteiligungen aller Gesellschafter
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
BewG § 11 Abs 2
Zur Ableitung des gemeinen Werts einer Minderheitsbeteiligung aus vorhergehenden zeitnahen Verkäufen der gesamten Beteiligungen aller Gesellschafter
- Bundesfinanzhof
Zur Ableitung des gemeinen Werts einer Minderheitsbeteiligung aus vorhergehenden zeitnahen Verkäufen der gesamten Beteiligungen aller Gesellschafter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 2 BewG
Zur Ableitung des gemeinen Werts einer Minderheitsbeteiligung aus vorhergehenden zeitnahen Verkäufen der gesamten Beteiligungen aller Gesellschafter - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewertung einer Beteiligung mangels Darlegung eines Divergenzfalls
- rewis.io
Zur Ableitung des gemeinen Werts einer Minderheitsbeteiligung aus vorhergehenden zeitnahen Verkäufen der gesamten Beteiligungen aller Gesellschafter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BewG § 11 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewertung einer Beteiligung mangels Darlegung eines Divergenzfalls - datenbank.nwb.de
Ableitung des gemeinen Werts einer Minderheitsbeteiligung aus dem durchschnittlichen Kaufpreis für den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der gemeine Wert einer Minderheitsbeteiligung
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2014 - 3 K 103/12
- BFH, 12.03.2015 - II B 85/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.02.1979 - III R 44/77
Verkauf von Geschäftsanteilen - GmbH - Minderheitsbeteiligung - …
Auszug aus BFH, 12.03.2015 - II B 85/14
Das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) weicht nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Februar 1979 III R 44/77 (BFHE 128, 254, BStBl II 1979, 618) ab.