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   BVerwG, 22.02.1968 - II C 11.67   

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https://dejure.org/1968,882
BVerwG, 22.02.1968 - II C 11.67 (https://dejure.org/1968,882)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1968 - II C 11.67 (https://dejure.org/1968,882)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1968 - II C 11.67 (https://dejure.org/1968,882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zu Aufwendungen für Zahnersatz bei Verwendung von Gold oder Goldlegierung - Bestimmung der Art des zu verwendenden Edelmetalls bei Zahnbehandlungen durch den behandelnden Zahnarzt - Beginn des Beihilfeverfahrens wegen Zahnersatzes mit der Voranerkennung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.04.1967 - VI C 12.67
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 11.67
    Die Beihilfefähigkeit bei der Voranerkennung und bei der späteren Festsetzung der Beihilfe nach verschiedenen Maßstäben zu beurteilen, wäre unvereinbar mit Sinn und Zweck der Voranerkennung, die darauf gerichtet sind, dem Dienstherrn und dem Beamten frühzeitig einen Überblick zu geben, welche der bei der Anfertigung von Zahnersatz regelmäßig erheblichen Aufwendungen bei der späteren Festsetzung der Beihilfe als beihilfefähig anzusehen sein werden (im gleichen Sinne Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1967 - BVerwG VI C 12.67 -).
  • BGH, 07.06.1951 - III ZR 181/50

    Negative Feststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 11.67
    Das von der Revision in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1951 - III ZR 181/50 - (NJW 1951 S. 797) befaßt sich mit einem andersartigen Sachverhalt und mit einer anderen als der hier zu erörternden Rechtsfrage.
  • OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 96/15

    Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chelat-Therapie

    Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsens und des Bundes, § 6 BBhV, Randnummer 2, unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.1968 - II C 11.67 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 10.

    in diesem Zusammenhang auch Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsens und das Bundes, § 6 BBhV, Randnummer 2, unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.1968 - II C 11.67 - Buchholz 238.9 1 BGr 1942 Nr. 10; vgl.

  • OVG Saarland, 23.10.2015 - 1 A 311/14

    Einschränkung der Beihilfe bei Festbetragsarzneimitteln (hier: Alvesco)

    in diesem Zusammenhang auch Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsen und des Bundes, § 6 BBhV Rdnr. 2, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 22.2.1968 - II C 11.67 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 10.
  • VG Stuttgart, 27.12.2006 - 17 K 1608/06

    Aufforderung durch die Beihilfestelle zur Vorlage von Behandlungsunterlagen

    Bei Behandlungen und Verordnungen durch Ärzte gilt der Grundsatz (vgl. Teilurteil des erkennenden Gerichts vom 18.04.2001 - 17 K 3116/00 -), dass in der Regel die auf Grund ärztlicher Anordnung entstehenden Aufwendungen nach objektivem Maßstab auch notwendig sind (vgl. zur Beihilfe BVerwG, Urt. vom 22.02.1968 - II C 11.67 -, zitiert nach Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Anm. 2) zu § 5 BhV).

    Auch hier gilt - wie oben ausgeführt - der Grundsatz, dass in der Regel die auf Grund ärztlicher Anordnung entstehenden Aufwendungen nach objektivem Maßstab auch notwendig sind (BVerwG, Urt. vom 22.02.1968, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2021 - 2 S 1307/21

    Postbeamtenkrankenkasse; Erstattung von Versicherungsleistungen für Aufwendungen

    Ob eine Maßnahme medizinisch notwendig ist, bestimmt sich nach objektiv medizinischen Kriterien (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 22.02.1968 - II C 11.67 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2006 - 2 LA 956/04

    Streit über die Notwendigkeit einer zahnärztlichen Versorgung nach dem

    Erweisen sich die Aufwendungen nach diesem Maßstab nicht als notwendig, weil etwa aus kosmetischen Gründen bei der Zahnbehandlung ein besonders kostspieliges Material Verwendung finden soll, dessen Einsatz aber medizinisch nicht notwendig ist, so entfällt eine Beihilfefähigkeit; die Beamtin hat dann diese Kosten selbst zu tragen, die allein aufgrund ihrer, in ihre Eigensphäre fallende Entscheidung entstanden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.1968 - BVerwG II C 11.67 -, Buchholz 238.91 BGr. 1942 Nr. 10 = ZBR 1968, 232 - jeweils nur Leitsatz).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 2 S 872/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Chromosomenanalyse bei beiden

    Ob eine Maßnahme notwendig im Sinne des Beihilferechts ist, bestimmt sich nach objektiv medizinischen Kriterien (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 22.02.1968 - II C 11.67 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 10).
  • VGH Bayern, 30.11.2017 - 14 B 15.2489

    Beihilfefähigkeit von physiotherapeutischer Behandlung

    Ob eine Maßnahme, für die Beihilfe beansprucht wird, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV erfüllt, bestimmt sich nach objektiv medizinischen Kriterien (vgl. schon BVerwG, U.v. 22.2.1968 - II C 11.67 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 10).
  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 11.01803

    Beihilfeleistungen für gehäufte HNO-ärztliche Behandlungen

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Rahmen seines Urteils vom 22. Februar 1968 - 2 C 11.67 entschieden habe, seien in der Regel die auf Grund ärztlicher Anordnung entstehenden Aufwendungen nach objektivem Maßstab "notwendig" und würden ohne Kleinlichkeit als beihilfefähig anerkannt.

    Wenngleich die endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufwendungen der Festsetzungsstelle obliegt (§ 51 Abs. 1 BBhV), werden - wie die Beklagte selbst zutreffend ausführt - in der Regel die auf Grund ärztlicher Anordnung entstehenden Aufwendungen nach objektivem Maßstab "notwendig" und ohne Kleinlichkeit als beihilfefähig anzuerkennen sein (vgl. BVerwG Urteile vom 22.2.1968 - II C 11.67 und vom 29.6.1995 - 2 C 15.94, ZBR 1996, 48).

  • OVG Saarland, 23.10.2015 - 1 A 350/14

    Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Festbetragsarzneimittel - Zocor;

    in diesem Zusammenhang auch Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsen und des Bundes, § 6 BBhV Rdnr. 2, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 22.2.1968 - II C 11.67 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 10.
  • VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202

    Zur beihilfenrechtlichen Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten (hier:

    Denn der Begriff der medizinischen Notwendigkeit (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBhV alte und neue Fassung) ist nach objektiven Maßstäben auszufüllen (vgl. schon BVerwG, U.v. 22.2.1968 - II C 11.67 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 10) und zudem kein spezieller Begriff des Beihilferechts.
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283

    Berufungszulassung, Beihilfefähigkeit, physiotherapeutische Behandlung,

  • VG Stuttgart, 10.05.2002 - 17 K 4991/01

    Anforderungen an die Abrechnung des 3,5-fachen Gebührensatzes nach der GOÄ

  • BVerwG, 07.11.1968 - II C 65.67

    Rechtsanspruch auf Heilbehandlung

  • VG Sigmaringen, 12.12.2006 - 4 K 85/05

    Fehlende Beihilfefähigkeit bei ärztlich nicht vertretbarer Behandlung einer

  • VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02

    Ausschluss von Arztrechnungen und Arzneimittelverordnungen von der Erstattung

  • VG Osnabrück, 19.12.2001 - 3 A 75/00

    Anerkannte Methode; Arzt; Aufwendung; Beamtenverhältnis; Beamter; Beihilfe;

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