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   BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62   

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BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62 (https://dejure.org/1966,92)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1966 - II C 191.62 (https://dejure.org/1966,92)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1966 - II C 191.62 (https://dejure.org/1966,92)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 (1957) § 35 Abs. 3 S. 3, § 37

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 175
  • MDR 1966, 614
  • DVBl 1966, 691
  • DVBl 1967, 417
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1961 - IV C 337.59

    Umfang der Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 337.59 - [BVerwGE 12, 257]) seien Änderungsbescheide, die auf Grund eines leistungsändernden Änderungsgesetzes ergingen, nur hinsichtlich der darin vorgenommenen Anwendung der neuen Vorschriften anfechtbar, nicht auch hinsichtlich solcher Vorschriften, die bei der Neuberechnung lediglich mitverwertet seien.

    Zu dem hier angesprochenen Problem der Teilunanfechtbarkeit von Verwaltungsakten, die einen seinem Grunde nach identischen Anspruch regeln, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem - von dem Berufungsgericht zutreffend herangezogenen - Urteil vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 337.59 - (BVerwGE 12, 257) ausgeführt, daß auf Grund eines leistungsändernden Gesetzes ergehende Bescheide anfechtbar nur sind, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Regelungsbestandteile betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht geändert haben und die in den neuen Bescheiden lediglich mitverwendet wurden.

  • BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61

    Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage"

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62
    Obwohl jede dieser das Schlußergebnis tragenden Teilentscheidungen wesentlicher Bestandteil des Versorgungsfestsetzungsbescheides ist, erfordert es das in den Rechtsbehelfsfristen der Verwaltungsgerichtsordnung zum Ausdruck gelangte Gebot der rechtlichen Befriedung - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen (vgl. dazu BVerwGE 19, 153 [155]) -, einen solchen Bescheid als unanfechtbar und deshalb der erneuten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung entzogen bezüglich derjenigen Entscheidungskomponenten anzusehen, die in diesem Bescheid aus unanfechtbar gewordenen früheren Bescheiden lediglich ungeprüft übernommen und wiederholt worden sind.
  • BVerwG, 03.02.1965 - VI C 86.62
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62
    Denn insoweit stellt sich regelmäßig der neue Bescheid - ungeachtet einer ihm etwa beigegebenen Rechtsmittelbelehrung (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VI C 93.62 - mit Hinweis auf Urteil vom 3. Februar 1965 - BVerwG VI C 86.62 -) - nicht als neuer Sachbescheid, sondern lediglich als "wiederholende Verfügung" der Versorgungsbehörde dar.
  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60

    Wiederverwendung ehemaliger, mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62
    Dieser Rechtsprechung des IV. Senats hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8 - S. 19/20 -) angeschlossen.
  • BVerwG, 25.08.1964 - VI C 153.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62
    In folgerichtiger Fortführung dieser Rechtsprechung hat sodann der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. August 1964 - BVerwG VI C 153.62 - ganz allgemein, also nicht nur für den Fall einer Neubescheidung auf Grund leistungsändernder Gesetze, entschieden, daß ein Bescheid nicht mehr der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt, soweit er die schon früher getroffene, unanfechtbar gewordene Versorgungsregelung unberührt läßt.
  • VG Schleswig, 12.05.2017 - 12 A 2/17

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

    Hingegen unterliegt ein Bescheid dann nicht mehr der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, soweit er eine schon früher getroffene, unanfechtbar gewordene (Versorgungs-)Regelung unberührt lässt (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15 -, Rn. 30, juris; grundlegend BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1966 - II C 191.62 -, BVerwGE 23, 175, Rn. 20, juris).

    Das Gebot der rechtlichen Befriedung überwiegt nämlich gegenüber der materiellen Gerechtigkeit, wenn in einem Bescheid, der hinsichtlich einzelner Bestandteile in seiner Begründung teilbar ist, ein bis dahin unangefochtener und unanfechtbar gewordener Entscheidungsbestandteil früherer Bescheide unverändert übernommen wird (siehe bereits BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1966 - II C 191.62 -, BVerwGE 23, 175, Rn. 20, juris).

    Obwohl jede dieser das Schlussergebnis tragenden Teilentscheidungen wesentlicher Bestandteil des Versorgungsfestsetzungsbescheides ist, erfordert das in den Rechtsbehelfsfristen der Verwaltungsgerichtsordnung zum Ausdruck gelangte Gebot der rechtlichen Befriedung, einen solchen Bescheid als unanfechtbar und deshalb der erneuten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung entzogen anzusehen, soweit lediglich die Entscheidungskomponenten angegriffen werden, die in diesem Bescheid aus unanfechtbar gewordenen früheren Bescheiden ungeprüft übernommen und wiederholt werden ( siehe BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1966 - II C 191.62 -, BVerwGE 23, 175, Rn. 20, juris).

    Vielmehr umfasst der zugrunde zu legende Erklärungsinhalt neben dem Tenor und die Begründung des zeitlich nachfolgenden Bescheids (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 7 C 3/08 -, Rn. 15, juris) auch die Schriftwechsel der Parteien im Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1966 - II C 191.62 -, BVerwGE 23, 175, Rn. 21, juris).

  • SG Dortmund, 27.11.2017 - S 32 AS 4747/17

    Anspruch auf Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form

    Viertens könnte es sich zwar äußerlich um eine Regelung aber dennoch um eine unanfechtbare "wiederholende Verfügung" ohne eigenen Verwaltungsakt-Charakter handeln (vgl. allgemein zur Bestimmung des Regelungsgegenstandes eines Änderungsbescheides und zur Abgrenzung zwischen wiederholender Verfügung und Zweitbescheid z. B. den Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.06.2014 - S 32 AS 1173/14 ER - juris (Rn. 77-83) m. w. N.; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 54 Rn. 7a m. w. N.; BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 13/08 R - juris (Rn. 11: wiederholende Verfügung); BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R - juris (Rn. 10: Zweitbescheid); LSG NRW, Beschluss vom 18.06.2013 - L 19 AS 517/13 B - juris (Rn. 13); LSG NRW, Beschluss vom 23.06.2010 - L 12 AS 405/10 B - n. v.; LSG NRW, Beschluss vom 16.06.2010 - L 12 AS 808/10 B - juris (Rn. 46); LSG NRW, Urteil vom 22.03.2012 - L 6 AS 1589/10 - juris (Rn. 19); LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.11.2010 - L 11 AS 926/10 B - juris (Rn. 11 f.); LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.06.2012 - L 6 AS 48/11 - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.03.2011 - L 7 AS 161/11 B ER - juris; VG Dresden, Urteil vom 27.11.2007 - 2 K 2196/07 - juris; BVerwG, Urteil vom 27.01.1966 - II C 191.62 - juris).
  • BVerwG, 02.01.1997 - 8 B 240.96

    Ausschluss der Regeln der Teilunanfechtbarkeit aus den §§ 121, 70

    Die Beschwerde meint zu Unrecht, das Berufungsurteil stehe im Widerspruch zu der Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG II C 191.62 - (BVerwGE 23, 175 [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62]; ebenso Urteil vom 25. August 1964 - BVerwG VI C 153.62 -, n.v.), "ein Bescheid (unterliege) nicht mehr der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, soweit er die schon früher getroffene unanfechtbar gewordene ... Regelung unberührt läßt".

    Das Bundesverwaltungsgericht setzt nämlich - wie auch die Einschränkung deutlich macht ("soweit") - voraus, daß "in einem hinsichtlich einzelner Bestandteile seiner Begründung teilbaren Bescheid bis dahin unangefochtene und unanfechtbar gewordene Entscheidungsbestandteile früherer Bescheide unverändert übernommen worden sind" (Urteil vom 27. Januar 1966, a.a.O., S. 175).

  • BVerwG, 09.04.1970 - IV B 223.69

    Anfechtbarkeit eines Bescheids bei Nichteinlegung eines Rechtsmittels als

    Weder kommt der Sache die vom Kläger geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, noch weicht das Berufungsurteil vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1966 - BVerwG II C 191.62 - ab.

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1966 (DVBl. 1966, 691), nicht - wie die Beschwerde angibt - (DVBl. 1967, 415) ab.

    Eine solche Formulierung findet sich als Beispiel für eine von mehreren Möglichkeiten der Teilbarkeit einer Entscheidung vielmehr in einer Anmerkung zu dem erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1967, 417 [418 lSp. oben]).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 13 LB 54/12

    Bestimmtheitsgebot; Erforderlichkeit; Fleischuntersuchung; Gebühr;

    Die von dem Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. BVerwG, Urt. v. 27.01.1966 - II C 191.62 -, BVerwGE 23, 175) zu dem "Grundsatz der Teilunanfechtbarkeit" ist auf die Konstellation sich wiederholender Gebührenveranlagungen nicht übertragbar.
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69

    Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf "wiederholenden" Verwaltungsakt

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - L 12 AS 807/10

    "Abwrackprämie" ist nicht auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") anzurechnen

    Ein Rechtsbehelf gegen den Änderungsbescheid kann keinen über die Reichweite dieses Verwaltungsaktes hinausgehenden Erfolg haben (LSG NRW, Beschluss vom 05.03.2010 - L 20 B 181/09 AS - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 54, Rn. 7a, m.w.N.; Castendiek in: Lüdtke, a.a.O., § 54, Rn. 25, m.w.N.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27.01.1966 - II C 191/62 - BVerwGE 23, 175; Verwaltungsgericht (VG) Dresden, Urteil vom 12.11.2007 - 2 K 2196/07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.01.1970 - VI C 97.64

    Anforderungen an die Berechnung des Versorgungsanspruchs eines ursprünglich schon

    Dieser Auffassung hat der II. Senat für die Beurteilung der Anfechtbarkeit von einen und denselben Anspruch regelnden Verwaltungsakten beigepflichtet, deren entscheidendes Ergebnis auf mehreren rechtlich selbständigen Entscheidungskomponenten beruht und die deshalb bezüglich jeder dieser Komponenten selbständig anfechtbar sind (BVerwGE 23, 175 [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62] undUrteil vom 10. März 1966 - BVerwG II C 8.63 -).

    Insbesondere in dem Urteil BVerwGE 23, 175 (176) [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62] ist ausgeführt, daß diese Erkenntnis für Versorgungsfestsetzungsbescheide zu gelten hat, deren Schlußergebnis - die Festsetzung der Versorgungsbezüge nach Art und Höhe - von Teilentscheidungen über die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des Versorgungsberechtigten einschließlich der besoldungsrechtlichen Eingruppierung und über seine ruhegehalt fähige Dienstzeit sowie von anderen Entscheidungskomponenten mit jeweils selbständiger Rechtsgrundlage bestimmt wird; obwohl jede dieser das Schlußergebnis tragenden Teilentscheidungen wesentlicher Bestandteil des Versorgungsfestsetzungsbescheides sei, erfordere es das in den Rechtsbehelfsfristen der Verwaltungsgerichtsordnung zum Ausdruck gelangte Gebot der rechtlichen Befriedung, einen solchen Bescheid als unanfechtbar und deshalb der erneuten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung entzogen bezüglich derjenigen Entscheidungskomponenten anzusehen, die in diesem Bescheid aus unanfechtbar gewordenen früheren Bescheiden lediglich ungeprüft übernommen und wiederholt worden seien.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - L 12 AS 808/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein Rechtsbehelf gegen den Änderungsbescheid kann keinen über die Reichweite dieses Verwaltungsaktes hinausgehenden Erfolg haben (LSG NRW, Beschluss vom 05.03.2010 - L 20 B 181/09 AS - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 54, Rn. 7a, m.w.N.; Castendiek in: Lüdtke, a.a.O., § 54, Rn. 25, m.w.N.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27.01.1966 - II C 191/62 - BVerwGE 23, 175; Verwaltungsgericht (VG) Dresden, Urteil vom 12.11.2007 - 2 K 2196/07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 79.69

    Einordnung einer behördlichen Mitteilung als verbindliche Regelung eines

    Ein behördlicher Bescheid, der auf Grund einer Gesetzesänderung ergeht und aus einer bereits früher ergangenen und unanfechtbar gewordenen Regelung rechtlich selbständige Entscheidungskomponenten übernimmt, die von der Rechtsänderung nicht betroffen werden, stellt insoweit keinen anfechtbaren Verwaltungsakt (Zweitbescheid) dar, sondern lediglich eine wiederholende Verfügung; das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt worden (so BVerwGE 12, 257; 23, 175) [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62].

    Soweit die Beschwerde vorträgt, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Januar 1966 (BVerwGE 23, 175 [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62]) ab, hat sie den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht hinreichend dargetan.

  • BVerwG, 05.03.1971 - VII C 44.68

    Berichtigungsbescheid - Unanfechtbar festgesetzte Gewerbesteuer - Fehlende

  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 30.72

    Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Teilweise Anfechtung - Ablauf der

  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 4.73

    Verjährung der Versorgungsansprüche von Beamten - Richterliche Überprüfung von

  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 64.66

    Erlass von Gewerbesteuerbescheiden - Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden -

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 11.81

    Versorgungsfestsetzungsbescheid - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit -

  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 89.66

    Berichtigter Gewerbesteuerbescheid - Anfechtung - Einwand der

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 102.70

    Unentbehrlichkeit für einen elterlichen Betrieb - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 11.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.08.2001 - 7 B 55.01

    Rückübertragung eines Grundstücks wegen unredlichen Erwerbs nach dem

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68

    Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden

  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 115.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.04.1978 - 3 B 43.76

    Ersatz eines Schadens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Änderung eines

  • BVerwG, 08.04.1971 - II CB 9.70

    Erledigungserklärung nach Anfechtung von Erstbescheid und Widerspruchsbescheid -

  • BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 110.64

    Berechnungen des Besoldungsdienstalters für einen im Krieg verwundeten Soldaten -

  • BVerwG, 06.06.1975 - 2 B 12.75

    Möglichkeit der Anrechnung von Rentenanteilen auf die Versorgungsbezüge -

  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Versetzung in den Ruhestand wegen

  • BVerwG, 28.08.1968 - VI C 41.64

    Eintritt in den Ruhestand eines Beamten mit Eintritt der Dienstunfähigkeit -

  • BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63

    Recht der ehemaligen Berufssoldaten - Konkretisierung der Versorgungsansprüche

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